Die SPD fordert auf ihrem Bundesparteitag die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hält den Beschluss nicht für bindend, während die Grünen schnellen Handlungsbedarf sehen.
Spd-parteitag beschließt vorbereitung eines afd-verbotsverfahrens
Auf dem jüngsten Bundesparteitag der SPD wurde ein Antrag des Parteivorstands verabschiedet, der ernsthafte Vorbereitungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD fordert. Die Delegierten beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, deren Aufgabe es sein soll, Belege für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Partei zu sammeln. Ziel ist es, bei ausreichender Beweislage einen Antrag auf Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.
Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil betonte in der Debatte nachdrücklich die Notwendigkeit juristischer Mittel im Umgang mit der AfD. Er bezeichnete es als „unsere historische Aufgabe“, diese Partei aus den Parlamenten zu entfernen. Dabei verwies er auf die Instrumente des Grundgesetzes und unterstrich:
„Wenn dieser sagt: ‚Das ist eine rechtsextreme Partei‘, dann darf es kein Taktieren mehr geben.“ Für Klingbeil ist insbesondere das Urteil des Verfassungsschutzes entscheidend für das weitere Vorgehen.
Die Forderung nach einem Verbotsverfahren steht im Kontext zunehmender Kritik an der AfD wegen ihrer politischen Ausrichtung und Aktivitäten, welche von Teilen des Verfassungsschutzes als rechtsextrem eingestuft werden. Die SPD will mit dem Antrag sicherstellen, dass alle notwendigen Schritte zur Prüfung einer möglichen Verfassungswidrigkeit systematisch vorbereitet werden.
Bundesinnenminister dobrindt bremst und verweist auf bund-länder-arbeit
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigte sich zurückhaltend gegenüber dem SPD-Beschluss und machte deutlich, dass dieser keine unmittelbare Handlungsanweisung für ihn darstelle. Im Podcast „Table.Today“ erklärte er:
„Entscheidungen des Parteitags der SPD sind für den Innenminister noch kein Auftrag.“ Er verwies darauf, dass bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden sei – allerdings nur unter der Voraussetzung einer gerichtlichen Bestätigung durch das Verwaltungsgericht Köln bezüglich einer gesicherten rechtsextremen Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz.
Diese Arbeitsgruppe soll bewerten, wie sich eine solche Einstufung konkret auswirken könnte – etwa im öffentlichen Dienst oder bei Sicherheitsüberprüfungen sowie beim Waffenbesitz von Mitgliedern oder Anhängern. Ein konkretes Verbotsverfahren sei damit jedoch nicht verbunden.
Dobrindt hatte bereits mehrfach seine Skepsis gegenüber einem solchen Verfahren geäußert und befürchtet negative Effekte zugunsten der AfD selbst bei einem Gerichtsprozess über ein Parteiverbot. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz zeigt sich zurückhaltend hinsichtlich eines solchen Schritts.
Grüne fordern schnelle entscheidungen und sonder-innenministerkonferenz
Im Gegensatz zur Zurückhaltung von Innenminister Dobrindt drängen Bündnis 90/Die Grünen auf rasche konkrete Maßnahmen zum Umgang mit der AfD. Sie fordern ausdrücklich die Einberufung einer Sonder-Innenministerkonferenz zur weiteren Abstimmung über mögliche Schritte gegen die Partei.
Die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic sowie ihr Vize-Fraktionsvorsitzender Konstantin von Notz kritisierten dabei insbesondere den bisherigen Umgang innerhalb der Bundesregierung:
„Hier wurde bereits viel Zeit verschwendet und der Vizekanzler war bei dem Thema bislang keine treibende Kraft.“ Mit Blick auf SPD-Chef Lars Klingbeil forderten sie dessen Innenministerkollegen dazu auf, jetzt aktiv zu werden.
Nach Ansicht ihrer Fraktion sollten SPD-Innenminister gemeinsam mit Vertretern aus CDU/CSU im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe alle erforderlichen Informationen zusammentragen und vorbereiten – um so ein mögliches Verbotsverfahren zügig anzustoßen beziehungsweise vorzubereiten.
Diese Forderungen spiegeln einen wachsenden Druck wider, politisch klarer gegen extremistische Strömungen vorzugehen sowie juristische Mittel konsequenter auszuschöpfen – auch wenn bisherige Verfahren noch nicht endgültig entschieden sind oder begonnen wurden.