Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Stufen beschlossen. Bis zum Jahr 2027 soll der Stundenlohn auf 14,60 Euro steigen. Die Entscheidung fiel nach schwierigen Verhandlungen unter erheblichem externem Druck.
Beschluss der mindestlohnkommission und verhandlungsverlauf
Die unabhängige Mindestlohnkommission gab bekannt, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ein Jahr später auf 14,60 Euro pro Stunde angehoben wird. Dieses Ergebnis wurde nach intensiven Gesprächen erzielt, die von den Mitgliedern als „sehr schwierig“ beschrieben wurden. Die Vorsitzende des Gremiums, Christiane Schönefeld, berichtete bei der Vorstellung der Ergebnisse von einer Einigung „einvernehmlich“ zwischen den Sozialpartnern – also Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern.
Zu Beginn der Verhandlungen lagen die Vorstellungen weit auseinander. Das bestätigte Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und langjähriges Mitglied in der Kommission für Arbeitnehmerinteressen. Erst kurz vor Beginn der Pressekonferenz um 9:10 Uhr stand die finale Einigung fest – nur fünfzig Minuten zuvor hatten sich alle Beteiligten geeinigt. Körzell betonte damit auch die Handlungsfähigkeit des neunköpfigen Gremiums trotz vorheriger Zweifel an dessen Fortbestand.
In den vergangenen Monaten hatte es Spekulationen gegeben, dass die Kommission an inneren Konflikten scheitern könnte. Selbst aus Regierungskreisen war zu hören gewesen, dass ein Scheitern das Ende dieser Institution bedeuten würde.
Reaktionen aus politik und wirtschaft zur mindestlohnerhöhung
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales sowie designierte SPD-Parteivorsitzende, begrüßte den Beschluss ausdrücklich – gerade angesichts wirtschaftlich schwieriger Rahmenbedingungen profitieren etwa sechs Millionen Menschen von dem höheren Lohnniveau. Sie bezeichnete die Erhöhung als „ordentliche Lohnsteigerung“, mit der sie „gut leben“ könne.
Bas kündigte an, den Beschluss formell übernehmen zu wollen; hierfür ist eine Rechtsverordnung ihres Ministeriums erforderlich.
Aus Sicht des Arbeitgeberverbandes äußerte sich deren Vertreter in der Kommission, Steffen Kampeter , zurückhaltender: Er nannte das Ergebnis einen „anständigen Kompromiss“, kritisierte jedoch insbesondere den zweiten Schritt zur Anhebung auf 14,60 Euro als sehr hoch belastend für Unternehmen. Kampeter beklagte zudem einen „enormen politischen und medialen Druck“ auf das unabhängige Gremium während des Prozesses.
Auch Schönefeld wies mehrfach darauf hin, wie stark externe Einflussnahmen die Arbeit erschwert hätten. Kampeter warnte eindringlich davor: „Wenn die Politik nicht langsam begreift, dass die Unabhängigkeit der Kommission ein Wert an sich ist,“ werde es schwierig sein, diese Arbeit erfolgreich fortzusetzen.
Politische debatte um mindestlohnhöhe im koalitionsvertrag und parteitag
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde keine konkrete Höhe für den Mindestlohn festgelegt; lediglich formuliert wurde eine Zielmarke von rund 15 Euro im Jahr 2026 als erreichbar bezeichnet – ohne verbindliche Festlegung oder Zeitplan dafür.
Vor allem innerhalb der SPD gab es starken Druck zugunsten einer schnellen Anhebung auf mindestens diesen Wert von monatlich etwa fünfzehntausend Stundenlöhnen pro Monat . Der nun gefundene Kompromiss liegt knapp darunter; er dürfte daher beim bevorstehenden Bundesparteitag zu kontroversen Diskussionen führen.
Trotzdem unterstützt Bärbel Bas persönlich diesen Beschluss bereits öffentlichkeitswirksam als realistische Lösung unter Berücksichtigung aktueller wirtschaftlicher Herausforderungen.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte hingegen klar: Die Debatte sei mit dem Votum abgeschlossen worden; Grundlage seien objektive Daten gewesen:
„Ich gehe davon aus, dass es für die Koalition keinen weiteren Diskussionsbedarf gibt.“
Damit signalisiert er Stabilität innerhalb des Regierungsbündnisses bezüglich dieses sozialpolitisch sensiblen Themas trotz unterschiedlicher Erwartungen einzelner Parteien oder Interessengruppen im Vorfeld.