Der Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft im Hamburger Gefängnis Holstenglacis. Ein vorzeitiger Haftentlassung am Wochenende wurde von der Oberstaatsanwältin ausgeschlossen. Die Auslieferung nach Österreich ist frühestens für Anfang nächster Woche geplant.
Festnahme und Haftbefehl gegen jimi blue ochsenknecht
Am Mittwoch, dem 17.04.2024, wurde Jimi Blue Ochsenknecht am Flughafen Hamburg festgenommen. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der Presse den bestehenden europäischen Haftbefehl gegen den 33-jährigen Schauspieler, der vor allem durch Film- und Fernsehrollen bekannt ist. Er befindet sich seitdem in sogenannter Auslieferungshaft, was bedeutet, dass er auf die Überstellung nach Österreich wartet.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Dass der Verfolgte die Haftanstalt am Wochenende verlassen wird, halten wir im Prinzip für ausgeschlossen.“ Damit bleibt unklar, wann genau die Übergabe an die österreichischen Behörden erfolgen wird.
Die Untersuchungshaft dient dazu sicherzustellen, dass Ochsenknecht nicht untertaucht oder Beweismittel beeinflusst werden können. Er sitzt derzeit isoliert in einer Einzelzelle des Untersuchungsgefängnisses Holstenglacis und hat nur eingeschränkten Kontakt zur Außenwelt.
Hintergrund des Haftbefehls: offene hotelrechnung aus tirol
Der Grund für den Haftbefehl liegt im Zusammenhang mit einer offenen Rechnung beim Luxushotel Sonne in Tirol. Im Jahr 2021 hatte Jimi Blue Ochsenknecht dort seinen 30. Geburtstag mit Freunden gefeiert und dabei eine Gesamtsumme von fast 14 000 Euro für Unterkunft, Wellnessleistungen sowie Feierlichkeiten verursacht.
Das Hotel hatte zunächst versucht, das Geld direkt vom Schauspieler einzutreiben – ohne Erfolg. Stattdessen wandte sich das Hotel an den Geschäftsführer Wilhelm Steindl persönlich: „Als Hotel habe ich das im guten Glauben bezahlt, da ich dachte, dass Ochsenknecht das überweist“, sagte Steindl gegenüber Medienvertretern.
Brisant ist zudem die Tatsache, dass letztlich nicht Ochsenknecht, sondern seine Ex-Partnerin Yeliz Koc, bekannt als Kandidatin aus „Prominent getrennt“, die Zahlung übernommen hat. Dem Hotelier lagen sowohl Überweisungsbelege als auch eine schriftliche Bestätigung über diese Begleichung vor.
Diese Umstände führten zu einem juristischen Streit zwischen dem Hotel und dem Schauspieler sowie zu einem europäischen Haftbefehl wegen Zahlungsrückstands beziehungsweise Betrugsverdachts seitens österreichischer Behörden.
Aktuelle situation und aussichten auf auslieferung nach österreich
Nach Angaben der Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens bleibt es bei der Entscheidung zur Fortsetzung der Untersuchungshaft bis mindestens Anfang nächster Woche. Erst dann soll geprüft werden können, ob eine Auslieferung von Hamburg nach Österreich möglich ist oder ob weitere rechtliche Schritte folgen müssen.
Für den Künstler bedeutet dies eine ungewisse Zeit hinter Gittern ohne Aussicht auf kurzfristige Freilassung oder Hausarrestregelungen während des laufenden Verfahrens gegen ihn wegen finanzieller Forderungen eines Hotels im Ausland.
Die Situation zeigt exemplarisch die Komplexität grenzüberschreitender Strafverfahren innerhalb Europas bei zivilrechtlichen Forderungen wie unbezahlten Rechnungen großer Hotels oder Dienstleister – insbesondere wenn Prominente involviert sind und öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt wird.
Bis zur endgültigen Klärung bleiben Details zum weiteren Verlauf zurückhaltend kommuniziert; sowohl Anwälte als auch Staatsanwaltschaften halten sich bedeckt bezüglich möglicher Verteidigungsstrategien oder Vergleiche zwischen den Parteien rund um diesen Fall von hoher medialer Resonanz innerhalb Deutschlands und Österreichs.