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Landessozialgericht bestätigt GdB 30 für Kläger mit depressionen und chronischen schmerzen in Baden-Württemberg

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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat die Berufung eines Klägers aus dem Jahrgang 1971 abgewiesen, der einen Grad der Behinderung von 50 beantragt hatte. Das Gericht bestätigte den Gesamt-GdB von 30, der seit dem 07.08.2018 gilt, und betonte die Bedeutung belastbarer Befunde sowie einer realen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Entscheidung des landessozialgerichts zur gdb-festsetzung im fall depressionen und chronische schmerzen

Der Kläger hatte beim Sozialgericht Stuttgart einen höheren GdB beantragt und auf seine psychischen Erkrankungen sowie körperliche Beschwerden verwiesen. Die dortige Festsetzung eines GdB von 30 wurde vom Landessozialgericht am 21.03.2025 bestätigt . Eine Revision wurde nicht zugelassen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ausschließlich die Frage nach der Höhe des GdB; Merkzeichen spielten keine Rolle.

Das Gericht bewertete die vorgelegten medizinischen Befunde als nicht ausreichend für eine Einstufung mit einem höheren Grad der Behinderung. Es stellte fest, dass keine schwere Teilhabeeinschränkung vorliege: Der Kläger sei berufstätig, betreibe Sport, reise regelmäßig und pflege soziale Kontakte aktiv weiter. Zudem fehle eine engmaschige Psychotherapie ebenso wie eine strukturierte Schmerztherapie oder ein kontinuierlicher Medikamenteneinsatz.

Die medizinischen Unterlagen zeigten keine gravierenden funktionellen Defizite oder neurologische Ausfälle; das Gangbild sei unauffällig gewesen. Diese Umstände reichten nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um den GdB auf mindestens 50 anzuheben.

Maßstäbe bei psychischen erkrankungen und deren belegbarkeit im verfahren

Psychische Erkrankungen können grundsätzlich zu einem hohen Grad der Behinderung führen – vorausgesetzt sie sind aktuell durch belastbare Diagnosen belegt und wirken sich erheblich auf den Alltag aus. Das Gericht verlangt nachvollziehbare Behandlungsverläufe mit regelmäßigen Therapiesitzungen sowie dokumentierte Fortschritte oder Einschränkungen.

Verdachtsdiagnosen genügen nicht für eine höhere Einstufung; es müssen gesicherte Diagnosen vorliegen, die konkrete Funktionsfolgen im Alltag beschreiben können: Einschränkungen bei Konzentration, Ausdauer oder Belastbarkeit sollten detailliert dargestellt werden ebenso wie Häufigkeit von Krankheitstagen oder Leistungsgrenzen im Haushalt.

Eine präzise Dokumentation dieser Aspekte ist entscheidend für den Erfolg eines Antrags auf Erhöhung des GdB-Werts – allgemeine Schilderungen ohne konkrete Beispiele reichen meist nicht aus.

Rolle chronischer schmerzen bei gdb-bewertungen am beispiel wirbelsäule

Chronische Schmerzen werden bei der Bemessung des Grades der Behinderung nur begrenzt berücksichtigt, da übliche Schmerzen bereits in Grundwerten enthalten sind. Für höhere Werte sind objektive Befunde erforderlich sowie ärztlich begleitete Schmerztherapien inklusive Wirkprotokollen zur Medikation.

Im vorliegenden Fall fehlten diese Nachweise vollständig: Es lagen keine neurologischen Ausfälle vor; das Gangbild war normal; zudem gab es keinen strukturierten Therapieplan gegen die Rückenprobleme oder dauerhafte medikamentöse Behandlung mit dokumentierten Wirkprotokollen.

Daher blieb es beim Einzel-GdB für den Rumpf bei einer leichten Einschränkung ohne Erhöhung gegenüber früheren Festsetzungen.

Bildung des gesamt-gdb anhand einzelwerten unter berücksichtigung überschneidungen

Der Gesamt-GdB wird nicht durch einfache Addition aller Einzelwerte gebildet sondern orientiert sich an einer Gesamtsicht unter Berücksichtigung möglicher Überschneidungen zwischen verschiedenen Beeinträchtigungen.

Ausgangspunkt ist stets der höchste Einzelwert; danach prüft die zuständige Stelle mögliche Verstärkungsfaktoren durch zusätzliche Leiden – leichte Beeinträchtigungen erhöhen selten den Gesamtwert signifikant: Ein zusätzlicher GdB von zehn führt meist zu keiner Änderung; auch ein Wert von zwanzig bewirkt häufig keinen Aufschlag auf den Gesamtgrad.

Nur deutliche Zusatzfolgen rechtfertigen Pluspunkte beim Gesamt-GdB – dies setzt jedoch belastbare Nachweise voraus sowie klare funktionelle Auswirkungen in verschiedenen Lebensbereichen über längere Zeiträume hinweg.

Typische fehlerquellen bei gdb-anträgen anhand gerichtsurteil erläutert

Viele Anträge scheitern laut Urteil an unvollständigen Unterlagen beziehungsweise mangelnder Aktualität vorhandener Befunde: Behandlungen laufen oft unregelmäßig ab oder fehlen ganz; medizinische Gutachten sind veraltet bzw. beziehen sich nur allgemein auf Symptome ohne konkrete Funktionsbeschreibungen im Alltag;

Darüber hinaus bestehen häufig Widersprüche zwischen Angaben zum Gesundheitszustand und tatsächlichem Verhalten Betroffener: Im aktuellen Fall zeigte sich etwa eine stabile Tagesstruktur trotz behaupteter erheblicher Einschränkungen – Freizeitaktivitäten wurden weiterhin ausgeübt –, was das Gericht als schwächenden Faktor wertete zugunsten einer niedrigeren Einstufung als gefordert.

Empfehlenswerte schritte zur verbesserung künftiger gdb-anträge

Betroffene sollten aktuelle Berichte aus maximal zwölf Monaten sammeln sowie ein Funktions-Tagebuch führen mit täglichen Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit in Bereichen wie Konzentration oder Mobilität dokumentieren;

Therapietermine inklusive Therapieziele gehören ebenfalls dazu ebenso wie ausführliche Angaben zu Medikamenteneinnahme samt Nebenwirkungsprofil;

Arbeitsbezogene Nachweise helfen zusätzlich dabei darzustellen, welche Tätigkeiten eingeschränkt sind;

Wichtig ist außerdem eine präzise Beschreibung bezüglich Wegefähigkeit innerhalb Wohnung/Hausstandes sowie sozialer Teilhabe;

Alle Unterlagen müssen konsistent sein – Aussagen Betroffener sollen mit ärztlichen Befunden übereinstimmen;

Behandler sollten um klare Funktionsbeschreibungen gebeten werden statt pauschaler Formulierungen;

Konkrete Tätigkeiten müssen benannt werden etwa „Einkaufen“, „Kochen“ oder „Treppensteigen“, wenn diese aufgrund gesundheitlicher Probleme beeinträchtigt sind.

Besondere hinweise für bürgergeld-beziehende hinsichtlich gdb-nutzung

Ein erhöhter Grad-der-Behinderung ersetzt zwar keine Erwerbsprüfung beim Jobcenter doch erleichtert er Nachteilsausgleiche insbesondere bezüglich Mehrbedarfen wegen Mobilitätseinschränkungen beziehungsweise Hilfsmitteln;

Aktuelle medizinische Lage spielt hierbei zentrale Rolle da Jobcenter Mitwirkungspflichten stellen können;

Vollständige Einreichung aller relevanten Unterlagen empfiehlt sich ebenso wie Nutzung spezialisierter Beratungsstellen zwecks Fristenkontrolle und Strukturierung notwendiger Schritte;

Bei Verschlechterung sollte zeitnah geprüft werden ob Neufeststellung sinnvoll erscheint um Ansprüche anzupassen.

Rentnerinnen und rentner profitieren anders vom grad-der-behinderung

Ab einem GdB von fünfzig erhalten Rentnerinnen beziehungsweise Rentner einen Schwerbehindertenausweis welcher steuerliche Nachteilsausgleiche ermöglicht;

Zudem bestehen Vergünstigungen im Alltag beispielsweise ÖPNV-Ermäßigungen oder Parkerleichterungen mit Merkzeichen;

Ein niedrigerer Wert wie dreißig reicht hierfür meist nicht aus weshalb belastbare Nachweise wichtig bleiben;

Regelmäßige Überprüfung gesundheitlicher Entwicklung wird empfohlen um gegebenenfalls Änderungsanträge stellen zu können.

Gleichstellung ab gdb dreißig verbessert arbeitsrechtlichen schutz

Bereits ein Grad-der-Behinderung von dreißig kann ausreichend sein um Gleichstellung beim Arbeitgeber zu beantragen;

Die Agentur für Arbeit prüft dann Gefährdungspotenziale am Arbeitsplatz;

Eine Gleichstellung bietet Schutz ähnlich dem Schwerbehindertenstatus insbesondere hinsichtlich Anpassungsmöglichkeiten etwa Arbeitszeitgestaltung, Pausenregelungen oder Einsatzortänderungen;

Voraussetzung dafür ist aktuelle Beschäftigung plus nachvollziehbar dargestellte Gefährdungssituation.

Widerspruchsverfahren versus neuantrag zur neubewertung

Ein Widerspruch lohnt wenn neue Erkenntnisse vorliegen beispielsweise frische ärztliche Befunde, Therapiepläne oder detaillierte Funktionsnachweise;

Ohne substanzielle Neuerungen sinkt Aussicht auf Erfolg deutlich;

Bei klarer Verschlechterung empfiehlt sich oft Antrag auf Neufeststellung;

Zeitpunkt relevanter Daten beeinflusst Bewertung daher sollte Datierung durch behandelnde Ärzte erfolgen damit Verlauf transparent bleibt.

Diese Vorgehensweisen ermöglichen Betroffenen bessere Chancen ihre Rechte angemessen geltend zu machen unter Berücksichtigung aktueller gesundheitlicher Situation.

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