Die steigenden Wohnkosten belasten viele Rentnerhaushalte in Deutschland zunehmend. Die Bundesregierung hat das Wohngeld zum 1. Januar 2025 erhöht, um insbesondere ältere Menschen mit niedrigen Renten finanziell zu entlasten.
Steigende wohnkosten und die rolle des wohngeldes für senioren
In den vergangenen Jahren sind die Mieten in vielen deutschen Ballungsgebieten deutlich schneller gestiegen als die gesetzlichen Renten. Während die Altersversorgung vieler Seniorinnen und Senioren oft kaum über das Existenzminimum hinausreicht, haben sich Wohn- und Energiekosten spürbar verteuert. Diese Entwicklung führt dazu, dass immer mehr ältere Menschen Schwierigkeiten haben, ihre monatlichen Ausgaben für Unterkunft zu stemmen.
Das Wohngeld soll an dieser Stelle unterstützen. Laut Gesetz sichert es „angemessenes und familiengerechtes Wohnen“. Aufgrund der weiter steigenden Preise im Jahr 2023 sowie prognostizierter Erhöhungen im Jahr 2024 hat die Bundesregierung das Wohngeld ab dem 1. Januar 2025 um durchschnittlich rund 15 Prozent angehoben. Das entspricht einer Erhöhung von etwa 30 Euro pro Haushalt im Monat.
Zusätzlich zu dieser Anpassung wurden bereits seit dem Jahr 2023 sogenannte Heiz- und Klimakomponenten eingeführt, welche ebenfalls in den Zuschuss einfließen. Insgesamt liegt der durchschnittliche monatliche Zuschuss nun bei etwa 330 Euro – eine Summe, die vielfach als „300-Euro-Hilfe“ bezeichnet wird.
Diese finanzielle Unterstützung ist vor allem für viele Rentnerinnen und Rentner ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Anspruchsberechtigte rentnerhaushalte: wer kann wohngeld beantragen?
Ende des Jahres 2023 erhielten laut Statistischem Bundesamt rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld mit einem Durchschnittsbetrag von etwa 297 Euro monatlich. Dies entsprach einem Anstieg von fast achtzig Prozent gegenüber dem Vorjahr sowie einer Verdopplung der Ausgaben seit Einführung der Reform im selben Jahr.
Etwa jede zweite Bedarfsgemeinschaft unter diesen Empfängern bestand aus Rentnerhaushalten – eine deutliche Indikation dafür, wie stark diese Bevölkerungsgruppe auf den Mietzuschuss angewiesen ist.
Anspruch auf das erhöhte Wohngeld haben insbesondere diejenigen Seniorinnen und Senioren, deren gesetzliche Rente oder Erwerbseinkünfte nicht ausreichen, um ihre Wohnkosten vollständig abzudecken. Als grobe Orientierung gilt: Wer eine Monatsrente erhält, die ungefähr einem Vollzeit-Niedriglohn entspricht , sollte einen Antrag prüfen lassen.
Die genaue Berechnung berücksichtigt jedoch neben dem Einkommen auch weitere Faktoren wie Warmmiete sowie lokale Mietstufen durch kommunale Behörden; daher handelt es sich bei diesem Wert lediglich um einen Richtwert ohne bindende Wirkung.
Darüber hinaus können auch Eigentümerinnen oder Eigentümer eines selbstgenutzten Hauses oder einer Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Lastenzuschuss erhalten – hierbei werden laufende Belastungen wie Zinsen oder Instandhaltungskosten berücksichtigt statt Mietzahlungen.
Eine besondere Regelung gilt zudem für langjährig Versicherte mit niedriger Rente: Personen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten, also sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten ohne Unterbrechung erhalten beim Wohngeld zusätzliche Freibeträge zwischen jährlich mindestens 1 200 Euro bis maximal knapp über 3 300 Euro, was ihre Chancen auf höhere Zuschüsse verbessert.
Ausschlusskriterien sowie antragsverfahren beim wohngelddienst
Nicht alle Personen mit geringem Einkommen können gleichzeitig Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung beziehen sowie zusätzlich Wohngeld erhalten; dies ist gesetzlich ausgeschlossen . Wer bereits Sozialleistungen bezieht inklusive Kostenübernahme für Unterkunft darf keinen parallelen Anspruch auf Wohngeld geltend machen – dies soll Doppelzahlungen verhindern.
Der Antrag muss bei der zuständigen örtlichen Wohngeldstelle gestellt werden; viele Kommunen bieten mittlerweile Online-Antragsformulare an. Für eine vollständige Bearbeitung sind verschiedene Nachweise erforderlich:
- aktueller Rentenbescheid
- Nachweise über Miete bzw. Belastungen bei Eigentum
- Nebenkostenabrechnungen
- gegebenenfalls Bescheinigungen zur Anlage „Grundrentenzeiten“ vom Rentenversicherungsträger
Das bewilligte Wohngeld wird üblicherweise zunächst für zwölf Monate gewährt; danach erfolgt eine erneute Prüfung anhand aktueller Einkommens‑und Mietdaten zur Verlängerung des Bezugszeitraums.
Seit Inkrafttreten am 1. Januar 2025 erfolgt die Auszahlung automatisch höherer Beträge an bestehende Empfängerinnen zum Jahresbeginn; Neuanträge werden rückwirkend ab Monat des Eingangs bearbeitet .
Praxisbeispiel frau schneider aus köln zeigt wirkung des zuschusses
Frau Schneider ist eine exemplarische Nutzerin dieses Systems: Die heute Siebzigjährige arbeitete jahrzehntelang als Verkäuferin in Köln-Ehrenfeld und bezieht nach ihrem Berufsleben derzeit insgesamt rund 1 160 Euro netto pro Monat . Ihre Warmmiete beträgt inzwischen knapp über 600 Euro, was angesichts ihrer begrenzten Einnahmen zunehmend belastet hat – besonders nach hohen Nebenkostennachzahlungen wurde ihr finanzieller Spielraum eng bemessen sichtbar.
Da Frau Schneider auf mehr als drei Jahrzehnte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zurückblickt , kann sie den Freibetrag langjährig Versicherter geltend machen: Monatlich werden ihr dadurch pauschal 100 Euro ihres Einkommens nicht angerechnet – effektiv sinkt so ihr berechnetes Einkommen gegenüber dem tatsächlichen Betrag deutlich ab .
Die Stadt Köln ordnet sie gemäß ihrer Haushaltsgröße einer höheren Mietstufe zu . Nach gültiger Tabelle ergibt sich daraus ein Anspruch auf rund 310 Euro monatliches Wohngeld ab April 2025 rückwirkend zum Antragsmonat inklusive automatischer Auszahlung zwei Monate später durch kommunale Stellen Anfang Mai desselben Jahres.
Dadurch zahlt Frau Schneider faktisch nur noch ungefähr halb so viel Warmmiete selbst. Ihr verbleibendes Budget steigt damit erheblich, sodass sie wieder ausreichend Mittel für Lebensmittel, Strom, Medikamente sowie kleine Alltagsfreuden besitzt. Dieser Zuschuss verhindert zugleich ihren Abrutsch in staatliche Grundsicherung.
Ihr Fall verdeutlicht anschaulich: „Auch Personen mit scheinbar ausreichender Durchschnittsrente profitieren spürbar vom neuen System, sofern sie rechtzeitig alle erforderlichen Nachweise erbringen.“ Der Einsatz digitaler Rechner vorab erleichtert zudem realistische Einschätzungen möglicher Förderhöhen.
Damit trägt das aktualisierte Wohngelddesign wesentlich dazu bei, älteren Menschen trotz angespannter Wohnungsmärkte finanzielle Stabilität zurückzugeben.