Empfänger von Bürgergeld stehen bei der Stromkosteneinsparung vor erheblichen Herausforderungen, da Sofort-Boni vieler Versorger als Einkommen angerechnet werden. Diese Regelung betrifft auch Sozialhilfe- und Grundsicherungsbezieher des SGB XII.
Benachteiligung von bürgergeldempfängern durch anrechnung von sofort-boni
Bezieher von Bürgergeld sind beim Versuch, Stromkosten zu sparen, deutlich benachteiligt. Die meisten Energieversorger bieten Neukunden sogenannte Sofort-Boni an, die jedoch im Rahmen des Sozialgesetzbuches II als Einkommen gelten. Das bedeutet konkret: Wer Bürgergeld bezieht und einen solchen Bonus erhält, muss diesen Betrag bei der Berechnung seiner Leistungen angeben. Dadurch verringert sich die tatsächliche Unterstützungssumme oder es drohen Rückforderungen.
Dieses Problem betrifft nicht nur das Bürgergeld nach SGB II, sondern auch Empfänger von Sozialhilfe sowie Grundsicherung nach dem SGB XII. Trotz mehrfacher Kritik hat das Bundessozialgericht diese Praxis bestätigt . Das Gericht ließ sich nicht davon überzeugen, dass diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig sei oder den Vorrang der Eigenverantwortung gemäß § 20 SGB II verletze.
Die Anrechnung der Boni führt dazu, dass gerade diejenigen mit geringem Einkommen kaum Möglichkeiten haben, durch Anbieterwechsel oder Bonusangebote ihre Stromkosten effektiv zu senken. Die Regelungen wirken somit kontraproduktiv für eine nachhaltige Kostenentlastung bei Bedürftigen.
Verbrauchsabhängige boni als weitere falle beim stromanbieterwechsel
Neben den Sofort-Boni stellen verbrauchsabhängige Boni eine zusätzliche Stolperfalle dar – insbesondere für Menschen mit geringem Budget wie Bürgergeldempfänger. Diese Boni werden anhand des angegebenen Jahresstromverbrauchs individuell berechnet und im Vertrag festgeschrieben.
Das bedeutet: Je höher der angegebene Verbrauch ist, desto größer fällt der Bonus aus – was auf den ersten Blick attraktiv erscheint. Allerdings birgt dieses System Risiken:
Wer einen zu niedrigen Verbrauch angibt, erhält kleinere Boni und zahlt am Ende möglicherweise mehr als nötig für seinen Stromverbrauch.
Daher ist es wichtig vor Vertragsabschluss genau zu wissen, wie hoch der tatsächliche Verbrauch liegt beziehungsweise ob er sich in Zukunft erhöhen könnte – etwa durch neue Elektrogeräte oder veränderte Lebensumstände.
Im Zweifel empfiehlt es sich eher einen etwas höheren Verbrauch anzugeben; allerdings darf dies nicht übertrieben werden. Denn viele Versorger holen vor Vertragsabschluss Daten zum bisherigen Verbrauch beim alten Anbieter ein und können falsche Angaben ablehnen oder Verträge verweigern.
Verbrauchsabhängige Boni sind mittlerweile bei vielen großen überregionalen Energieversorgern üblich – doch Verbraucher erkennen sie kaum direkt in Angeboten oder Vergleichsportalen wiederzufinden ist schwierig: Weder auf den Webseiten der Versorger noch auf gängigen Vergleichsplattformen finden sich klare Hinweise darauf.
Vergleichsportale rechnen häufig weder Neukundenboni noch Sofortboni in die Gesamtpreise ein – um Abmahnungen wegen irreführender Werbung zu vermeiden.
Um herauszufinden ob ein Anbieter verbrauchsabhängige Boni gewährt lohnt es sich daher mehrere Beispielrechnungen mit unterschiedlichen Verbräuchen anzufertigen und die jeweiligen Bonushöhen miteinander zu vergleichen.