Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden von Jobcentern für Leistungsberechtigte im Rahmen des Bürgergeldes übernommen, jedoch nur bis zu einer festgelegten Angemessenheitsgrenze. Diese Grenzen variieren regional stark und orientieren sich an lokalen Mietspiegeln sowie der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Regionale unterschiede bei den mietkosten im rahmen des bürgergeldes
Die Angemessenheit der Unterkunftskosten richtet sich nicht nach einem bundesweit einheitlichen Maßstab, sondern wird individuell von den jeweiligen Jobcentern anhand regionaler Gegebenheiten bestimmt. Dabei spielen vor allem die durchschnittlichen Mieten im unteren Preissegment sowie die Anzahl der Personen in einer Bedarfsgemeinschaft eine zentrale Rolle. So sind die Mietobergrenzen in Großstädten wie München deutlich höher als etwa in ländlichen Regionen wie der Lausitz.
Die kommunalen Behörden legen auf Basis lokaler Mietspiegel sogenannte kommunale Mietschlüssel fest, um vergleichbare einfache Wohnungen preislich einzuordnen. Diese Schlüssel dienen als Grundlage für die Festlegung angemessener Kostenrahmen durch das Jobcenter. Die Methoden zur Ermittlung dieser Werte unterscheiden sich dabei je nach Kommune erheblich und führen mitunter zu Rechtsstreitigkeiten vor Sozialgerichten, welche häufig zugunsten der Leistungsberechtigten entscheiden.
Innerhalb einzelner Städte wird zudem zwischen Stadtvierteln differenziert: In Hamburg beispielsweise liegen die Mieten in Billstedt deutlich unter denen von Blankenese. Das zuständige Jobcenter kann daher Kostensenkungsverfahren anstoßen oder Betroffene auffordern, günstigere Wohnlagen zu wählen oder Untermieter aufzunehmen, wenn sie überhöhte Mieten zahlen müssen.
In Bremen wiederum gewähren Jobcenter Zuschläge für Stadtteile mit höheren Miethöhen wie Borgfeld oder Neustadt – hier werden bis zu zwölf Prozent mehr übernommen als im Durchschnitt anderer Viertel.
Herausforderungen durch wohnungsnot und ausnahmen bei überhöhten mieten
Wenn die tatsächlichen Unterkunftskosten eines Bürgergeld-Beziehers über den gesetzlich definierten Angemessenheitsgrenzen liegen, fordert das zuständige Jobcenter meist eine Kostensenkung ein. Dies kann durch Umzug in eine günstigere Wohnung oder Aufnahme eines Untermieters geschehen. Kommt es nicht zu einer Reduzierung oder unternehmen Betroffene keine ausreichenden Anstrengungen dazu, müssen sie Mehrkosten aus dem Regelsatz selbst tragen.
Ausnahmen bestehen jedoch dann, wenn nachweisbar keine günstigere Wohnung verfügbar ist – etwa aufgrund extremer Wohnungsnot am lokalen Markt. In solchen Fällen übernehmen Jobcenter auch Kosten oberhalb ihrer üblichen Grenzen temporär vollständig.
Zur Prüfung eigener Bescheide bieten Experten kostenlose Beratungen an; dies hilft insbesondere bei strittigen Fällen rund um angemessene Unterkunftskosten und Heizkostenpauschalen.
Höchstgrenzen für bruttokaltmiete in ausgewählten deutschen städten 2024/2025
Die Obergrenzen für Bruttokaltmiete variieren stark zwischen Städten und richten sich nach Personenzahl innerhalb der Bedarfsgemeinschaft:
| Stadt | 1 Person | 2 Personen |
|——————|—————–|——————-|
| Berlin | 449 | 543 |
| Dresden | 451 | 558 |
| Hamburg | 573 | 694 |
| Köln | 651 | 788 |
| Frankfurt am Main | 786 | 903 |
| München | 849 | 1 092 |
| Leipzig | 346 | 450 |
In München übernimmt das Jobcenter also mehr als doppelt so hohe Unterkunftskosten wie beispielsweise in Leipzig – was auf unterschiedliche lokale Mietniveaus zurückzuführen ist.
Auch bei größeren Bedarfsgemeinschaften steigen diese Höchstwerte entsprechend:
- Leipzig: Für drei Personen sind bis zu €587 zulässig.
- Berlin: Für fünf Personen liegt die Grenze bei €904.
- München: Für fünfköpfige Haushalte können bis zu €1 939 übernommen werden.
Diese Werte verdeutlichen regionale Unterschiede ebenso wie Anpassungen an steigende Marktmieten innerhalb Deutschlands.
Anpassung der mietgrenzen angesichts steigender wohnungspreise
Angesichts rasant gestiegener Durchschnittsmieten insbesondere in Großstädten passen viele Kommunen ihre Richtwerte regelmäßig an. So erhöhte das Jobcenter Essen seine Übernahmekosten ab September 2024 deutlich:
- Ein-Personen-Haushalt: €471,50
- Zwei-Personen-Haushalt: €612,95
- Drei-Personen-Haushalt: €754,40
- Vier-Personen-Haushalt: €895,40
- Fünf-Personen-Haushalt: €1 037,50
- Sechs-Personen-Haushalt: €1 131,60
Für jede weitere Person kommen zusätzlich rund €94 hinzu.
Diese Anpassungen sollen dem angespannten Wohnungsmarkt Rechnung tragen und verhindern unverhältnismäßige Belastungen von Leistungsbeziehern.
Besondere regelungen bei niedrigen nebenskosten innerhalb bruttokaltmiete
Nicht nur hohe Mieten sorgen gelegentlich für Diskussionen mit dem Jobcenter; auch ungewöhnlich niedrige Vorauszahlungen auf Nebenkosten können problematisch sein. Liegen diese weit unter dem Durchschnittswert vergleichbarer Wohnungen vor Ort – etwa wegen geringer Heizkosten –, drohen Nachzahlungen am Jahresende.
Jobcenter prüfen deshalb auch diesen Aspekt genau und lehnen teilweise sehr niedrige Bruttokaltmietangaben ab beziehungsweise fordern Nachweise zur Vermeidung späterer Belastungen durch Nachforderungen.
Tipp zur überprüfung angemessener mietkosten beim jobcenter
Das Jobcenter Düsseldorf stellt einen Online-Mietkostenrechner bereit; damit können Leistungsberechtigte eigenständig ermitteln lassen, ob ihre aktuelle Miete noch als angemessen gilt oder ob Handlungsbedarf besteht. Es empfiehlt sich generell eine Nachfrage beim örtlichen Jobcenter bezüglich entsprechender Angebote zur Selbstprüfung.