Home Nachrichten Zusatzbeitrag bei gesetzlicher Krankenversicherung steigt ab 1. August 2025: Auswirkungen für rentner und wechselmöglichkeiten
Nachrichten

Zusatzbeitrag bei gesetzlicher Krankenversicherung steigt ab 1. August 2025: Auswirkungen für rentner und wechselmöglichkeiten

Share
Share

Drei gesetzliche Krankenkassen erhöhen zum 1. August 2025 ihre Zusatzbeiträge deutlich. Die Siemens-Betriebskrankenkasse , die BKK Linde und die BKK Südzucker setzen neue Beitragssätze fest, die sich spürbar auf die Netto-Rente auswirken. Rentner sollten ihre Abrechnungen prüfen und mögliche Wechseloptionen kennen.

Erhöhung der zusatzbeiträge bei SBK, BKK Linde und BKK Südzucker

Zum Stichtag 1. August 2025 haben drei gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben, was den finanziellen Druck auf Versicherte weiter erhöht. Die Siemens-Betriebskrankenkasse verlangt nun einen Zusatzbeitrag von 3,8 Prozent, womit der Gesamtkrankenversicherungsbeitrag auf 18,4 Prozent steigt. Die BKK Linde erhöhte ihren Satz auf 2,99 Prozent, während die BKK Südzucker jetzt einen Beitrag von 2,9 Prozent erhebt.

Diese Anpassungen folgen bereits erfolgten Erhöhungen anderer Kassen im Juli desselben Jahres und zeigen eine Tendenz zu steigenden Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung . Für Versicherte bedeutet dies höhere monatliche Belastungen neben dem regulären Beitragssatz von derzeit etwa 14,6 Prozent plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

Die Höhe des individuellen Beitrags hängt vom gewählten Anbieter ab; daher ist es ratsam für Versicherte insbesondere im Ruhestand zu prüfen, ob ihr aktueller Tarif noch wirtschaftlich sinnvoll ist oder ein Wechsel Vorteile bringt.

Auswirkungen der beitragsanpassung auf rentenzahlungen

Bei gesetzlich Versicherten mit Rente wird der Krankenversicherungs-Beitrag direkt von der Deutschen Rentenversicherung abgeführt – inklusive des jeweiligen Zusatzbeitragsanteils. Steigt dieser Satz bei einer Kasse um beispielsweise 0,9 Prozentpunkte, wie bei der SBK zum August 2025 geschehen, trägt jeder Rentner davon genau die Hälfte selbst.

Das bedeutet konkret: Eine Erhöhung um 0,9 Punkte führt zu einer Verringerung Ihrer Netto-Rente um etwa 0,45 Prozent Ihrer Bruttorente monatlich. Diese Berechnung erleichtert schnelle Vergleiche zwischen verschiedenen Kassenangeboten.

Beispielhaft ergeben sich folgende Minderbeträge:

  • Bei einer Bruttorente von 1.200 Euro sinkt das Nettogehalt um rund 5,40 Euro pro Monat.
  • Bei einer Bruttorente von 1.800 Euro sind es etwa 8,10 Euro weniger.
  • Bei einer Bruttorente von 2.400 Euro reduziert sich das Einkommen um circa 10,80 Euro monatlich.

Die Abzüge erfolgen automatisch über den Rententräger; ein Antrag ist nicht erforderlich. Dennoch empfiehlt es sich dringend den nächsten Rentenbescheid sowie Ihre Krankenkassenabrechnung sorgfältig zu kontrollieren – so lassen sich Fehler oder Unstimmigkeiten frühzeitig erkennen und klären.

Besondere regelungen für betriebsrentenempfänger

Rentner mit Betriebsrenten müssen beachten: Auf diese zusätzlichen Einkünfte fallen ebenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an – allerdings nur für den Betrag oberhalb eines festgelegten Freibetrags pro Monat. Steigt nun durch eine Beitragserhöhung auch der Zusatzsatz Ihrer Krankenkasse an, erhöht sich entsprechend auch die Belastung auf diesen beitragspflichtigen Teil Ihrer Betriebsrente.

Da hier komplexe Berechnungsgrundlagen gelten können und individuelle Unterschiede bestehen, empfiehlt es sich dringend Rücksprache mit dem jeweiligen Kostenträger beziehungsweise Ihrer Krankenkasse zu halten. Fordern Sie eine schriftliche Aufschlüsselung aller Berechnungsdetails an – so behalten Sie volle Transparenz über Ihre finanzielle Situation im Alter trotz steigender Beiträge.

Freiwillige versicherung im alter: erweiterte beitragsbasis beachten

Nicht alle Ruheständler sind in der sogenannten Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert; viele entscheiden sich freiwillig zur gesetzlichen Absicherung im Alter oder erfüllen nicht alle Voraussetzungen dafür. In diesem Fall werden Beiträge nicht nur aus Ihren Altersrenten berechnet, sondern auch aus weiteren Einnahmen wie Mieteinnahmen oder privaten Altersvorsorgeleistungen.

Eine Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags wirkt somit umfassender als bei Pflichtmitgliedern in KVdR – sie verteuert sämtliche beitragspflichtigen Einkünfte insgesamt spürbar mehr als bisher gewohnt war.

Für freiwillig versicherte Personen lohnt deshalb ein besonders sorgfältiger Vergleich verschiedener Anbieter vor einem möglichen Wechsel sehr stark; oft lassen sich durch gezielte Auswahl günstigere Konditionen erzielen beziehungsweise Mehrkosten vermeiden helfen ohne Leistungseinbußen hinnehmen zu müssen.

Sonderkündigungsrecht nutzen: so funktioniert ein kassenwechsel richtig

Erhöht Ihre aktuelle Krankenkasse den individuellen Zusatzbetrag, gilt grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht für Mitglieder dieser GKV-Kasse innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Inkrafttreten des neuen Satzes am Monatsanfang:

Liegt das Inkrafttreten beispielsweise am 1. August, kann bis spätestens zum letzten Tag desselben Monats gekündigt werden – also bis zum 31. August –, wobei eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende einzuhalten ist. Der neue Vertrag beginnt dann üblicherweise am ersten Tag des dritten Folgemonats nach Kündigungseingang beim bisherigen Anbieter .

Wichtig dabei:

  • Zuerst muss eine neue passende Ersatzkasse ausgewählt werden.
  • Anschließend erfolgt dort formal ein Beitrittsantrag.
  • Die neue Kasse übernimmt automatisch alle notwendigen Schritte zur Abmeldung beim alten Anbieter.
  • Während dieses Prozesses besteht lückenloser Versicherungsschutz ohne Unterbrechung.

Vor einem Wechsel sollten zudem bestehende Bonusprogramme oder Wahltarife geprüft werden; manche enthalten Bindefristen oder andere Einschränkungen bezüglich vorzeitiger Kündigung.

Bundesweit günstige alternativen unter berücksichtigung aller leistungen vergleichen

Neben reinen Beitragshöhen sollte immer das Gesamtpaket aus Preis-Leistungs-Verhältnis betrachtet werden: Neben niedrigen Sätzen zählen Servicequalität sowie zusätzliche Leistungen wie Bonusprogramme dazu. Im bundesweiten Vergleich liegen derzeit einige große Betriebskrankenkassen unter dem Marktdurchschnitt trotz eigener Anpassungen weiterhin günstig:

Zu nennen sind hier unter anderem:

  • Die bundesweit geöffnete BKK firmus
  • Die hkk
  • Die Audi BKK
  • Die Techniker Krankenkasse
  • Und die WMF BKK

Diese bieten attraktive Kombinationen aus moderaten Beiträgen verbunden mit umfangreichen Satzungsleistungen wie Zuschüssen zur professionellen Zahnreinigung oder Präventionskursen an. Die Entscheidung sollte stets individuell anhand persönlicher Bedürfnisse getroffen werden.

Grundsicherungsempfänger sollten beitragserhöhungen melden

Wer Grundsicherung im Alter bezieht beziehungsweise Hilfe zur Pflege erhält, profitiert meist davon, dass seine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt bzw. vom Sozialamt übernommen werden. Dies schützt vor direkten Mehrbelastungen durch steigende Sätze grundsätzlich weitgehend ab. Trotzdem gilt es, jede Änderung unverzüglich sowohl gegenüber Sozialamt als auch eigener Krankenkasse mitzuteilen, damit Bescheide rechtzeitig angepasst bleiben. Und keine Versorgungslücken entstehen.

Leistungsangebote prüfen: sparpotenziale ohne verzicht entdecken

Ein günstiger Tarif allein garantiert keine optimale Versorgung. Wichtig ist ebenso, welche zusätzlichen Leistungen Ihnen tatsächlich zugutekommen. Krankenkassen bieten häufig sogenannte Satzungsleistungen außerhalb des Pflichtprogramms an. Dazu gehören Zuschüsse für Heilmittel, Zahnprophylaxe, Bonusprogramme sowie Präventionskurse. Die Nutzung solcher Angebote kann finanzielle Vorteile bringen, indem teure Eigenleistungen vermieden werden. Im Idealfall gleicht dies moderate Beitragserhöhungen teilweise wieder aus. Eine genaue Prüfung lohnt deshalb immer. Verkünden Sie Ihren aktuellen Ansprechpartnern, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Sie erhalten oft Hinweise, ob spezielle Tarife verfügbar sind, welche besser passen könnten.

Share
Related Articles
Nachrichten

Sozialgericht Dresden hebt Bescheid zur Einschränkung des Dispositionsrechts bei Erwerbsminderungsrente auf

Das Sozialgericht Dresden hat mit Urteil einen Bescheid einer gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben,...

Nachrichten

Rückwirkende Zahlung der abschlagsfreien rente ab 2014 nach fehlender hinweispflicht des sozialgerichts karlsruhe

Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass die Rentenversicherung eine Altersrente rückwirkend zahlen muss,...

Nachrichten

Qantas muss millionenstrafe wegen illegaler corona-entlassungen zahlen

Die australische Fluggesellschaft Qantas wurde wegen rechtswidriger Massenkündigungen während der Corona-Pandemie zu...

Nachrichten

Afghanen müssen bis märz 2026 iran verlassen wegen wirtschaftlicher und sozialer krise

Die Regierung des Irans plant, bis März 2026 rund 800 000 afghanische Migranten...

Immer aktuell: Nachrichten, Klatsch, Sport und Politik in Echtzeit.

Infos & Mitteilungen

Infos und Pressemitteilungen senden Sie eine E‑Mail an: info@thenga.de

Copyright © 2025 im Eigentum von Influencer Srls – Dieser Blog ist keine journalistische Publikation, da er ohne jegliche Periodizität aktualisiert wird. Er kann daher nicht als redaktionelles Produkt im Sinne des Gesetzes Nr. 62 vom 07.03.2001 angesehen werden.