Die Sozialleistungen Bürgergeld und Grundsicherung unterstützen unterschiedliche Personengruppen in Deutschland. Während das Bürgergeld vor allem Menschen ohne aktuelle Erwerbstätigkeit anspricht, die grundsätzlich arbeiten könnten, richtet sich die Grundsicherung an Personen mit dauerhafter Erwerbsminderung oder im Rentenalter. Die Regelsätze wurden zum 1. Januar 2024 angepasst, ebenso wie der Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen.
Unterschiede zwischen bürgergeld und grundsicherung
Das Bürgergeld ist eine Leistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aktuell keine Arbeit haben, aber grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es ersetzt seit Anfang 2023 das frühere Arbeitslosengeld II und soll den Lebensunterhalt sichern sowie Eingliederungsmaßnahmen fördern.
Im Gegensatz dazu richtet sich die Grundsicherung an Personen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind – etwa wegen Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen – und deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Diese Leistung umfasst sowohl die Grundsicherung im Alter als auch bei voller Erwerbsminderung.
Obwohl beide Leistungen ähnliche Regelsätze aufweisen können, bestehen wesentliche Unterschiede bei Anspruchsvoraussetzungen sowie beim Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen wie Menschen mit Behinderungen. Das Bürgergeld sieht höhere Zuschläge vor als die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
Die Anpassung der Regelsätze zum Jahresbeginn berücksichtigt steigende Lebenshaltungskosten durch Inflation sowie veränderte Bedarfe von Leistungsberechtigten. Dabei orientieren sich Höhe und Struktur der Sätze an Empfehlungen des Sozialbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Regelsätze ab januar 2024: höhe und bedeutung
Zum 1. Januar 2024 wurden die Regelsätze sowohl für das Bürgergeld als auch für die Grundsicherung erhöht. Diese Erhöhungen sollen insbesondere gestiegene Kosten für Lebensmittel, Energie sowie andere lebensnotwendige Ausgaben ausgleichen.
Für alleinstehende Personen beträgt der neue Regelsatz nun 563 Euro, zuvor lag dieser bei 502 Euro monatlich. Paare erhalten je Partner einen Satz von 506 Euro, was einer Steigerung von vorher 451 Euro entspricht.
Volljährige Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen erhalten künftig einen Satz von 451 Euro, zuvor waren es noch 402 Euro monatlich. Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren bekommen jetzt einen Satz von 471 Euro, Kinder zwischen sechs bis dreizehn Jahren erhalten monatlich 390 Euro statt bisher 348 Euro; jüngere Kinder bis fünf Jahre werden mit einem Satz von nunmehr 357 Euro unterstützt .
Diese Erhöhungen tragen dazu bei, dass Leistungsbeziehende trotz Inflation ihre grundlegenden Bedürfnisse decken können – etwa Ernährung, Kleidung oder Mobilität innerhalb des Alltagsumfeldes.
Kritiker weisen darauf hin, dass höhere Leistungen unter Umständen Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung verringern könnten; Befürworter betonen hingegen den sozialen Schutzcharakter dieser Anpassungen angesichts steigender Preise besonders im Energiesektor seit Herbst 2022.
Mehrbedarf für menschen mit behinderung: anspruchsvoraussetzungen
Der sogenannte Mehrbedarf stellt eine ergänzende finanzielle Unterstützung dar; sie berücksichtigt besondere Lebenssituationen wie Behinderungen oder Schwangerschaften zusätzlich zum regulären Regelbetrag des Bürgergeldes beziehungsweise der Grundsicherung.
Menschen mit Behinderungen können diesen Mehrbedarf beantragen, wenn sie ein Schwerbehindertenausweis-Merkzeichen „G“ besitzen – dieses steht für erhebliche Beeinträchtigungen beim Fortbewegen außerhalb der Wohnung . Das Merkzeichen wird vergeben bei körperlichen Einschränkungen wie Sehproblemen oder Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems ebenso wie kognitiven Defiziten hinsichtlich Orientierungsschwierigkeiten.
Der Antrag auf Mehrbedarf muss nachgewiesen werden; zuständig sind meist Jobcenter beziehungsweise Sozialämter je nach Art der Leistung . Ziel ist es dabei insbesondere Mobilitätshilfen zu ermöglichen sowie Mehraufwendungen durch Assistenzleistungen abzudecken.
Neben dem Merkzeichen G gibt es weitere Voraussetzungen bezüglich Art beziehungsweise Schweregrad der Behinderung; diese beeinflussen jedoch nicht direkt den Anspruch auf den pauschalen Mehrbedarfszuschlag gemäß § 30 Abschnitte SGB II bzw. XII sondern eher individuelle Zusatzleistungen außerhalb dieses Rahmens.
Höhe des mehrbedarfs im jahr 2024
Im Jahr 2024 unterscheidet sich die Höhe des Mehrbedarfs deutlich zwischen Beziehern von Bürgergeld einerseits sowie Empfängern von Grundsicherungsleistungen andererseits:
Personen mit dem Merkzeichen G erhalten beim Bezug vom Bürgergeld einen Zuschlag in Höhe von rund 34 % ihres jeweiligen Regelsatzes – dies entspricht beispielsweise einem Betrag von circa 191 Euro pro Monat zusätzlich zu den regulären Leistungen eines Alleinstehenden .
Bei Empfängern der Grundsicherung im Alter oder aufgrund voller Erwerbsminderung liegt dieser Zuschlag nur halb so hoch – nämlich etwa 17 % vom Regelbetrag –, was ungefähr einem zusätzlichen Betrag von rund 96 Euro pro Monat entspricht .
Diese Differenz erklärt sich daraus, dass Menschen unterhalb des Rentenalters theoretisch arbeitsfähig sind bzw. Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung nutzen können; dadurch entstehen höhere Kosten beispielsweise durch Fahrtkosten zu Terminen oder notwendige Hilfsmittel am Arbeitsplatz.
Weitere mehrbedarfe innerhalb des bürgergeldsystems
Neben dem Behindertenmehrbedarf existieren weitere Formen zusätzlicher finanzieller Unterstützung innerhalb des Systems:
- Ein Mehrbedarf wird werdenden Müttern ab Beginn der dreizehnten Schwangerschaftswoche gewährt.
- Alleinerziehende erhalten abhängig vom Alter ihrer Kinder zusätzliche Beträge.
- Für Auszubildende ohne BAföG-Anspruch besteht ebenfalls ein Anspruch auf speziellen Mehrbedarf.
- Besondere Ernährungsbedürfnisse aufgrund medizinischer Diagnosen führen ebenfalls zu Zuschlägen.
- Zudem kann ein Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung geltend gemacht werden.
Diese zusätzlichen Unterstützungen berücksichtigen individuelle Umstände Betroffener über das Basisniveau hinausgehend angemessen ab.
Beispielrechnung zur finanziellen unterstützung eines menschen mit behinderung
Zur Verdeutlichung betrachten wir eine alleinstehende Person mit Schwerbehindertenausweis-Merkzeichen G:
Der Regelbetrag beträgt aktuell laut Anpassung vom Januar 2024 genau 563 Euro monatlich als Basisleistung durch das Bürgergeldsystem.
Dazu kommt ein Behindertenmehrbedarf in Höhe von rund 34 Prozent, also ca.:
191 €
Insgesamt erhält diese Person somit jeden Monat circa:
754 €
zusätzlich übernimmt das Jobcenter üblicherweise Kostenanteile für Unterkunft inklusive Heizung separat gemäß tatsächlichem Bedarf.
Dieser Gesamtbetrag dient dazu grundlegende Ausgaben abzudecken: Lebensmittelversorgung einschließlich spezieller Diäten falls erforderlich; Bekleidung entsprechend Jahreszeit; Stromverbrauch u.a.; Mobilitätskosten innerhalb alltäglicher Wege.
Damit gewährleistet das System zumindest eine Mindestabsicherung trotz besonderer Herausforderungen infolge gesundheitlicher Einschränkungen.
Die differenzierten Regelbeträge samt ergänzendem Mehrbedarf zeigen Deutschlands Bemühung um soziale Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen unabhängig ihrer individuellen Situation.