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Kündigungsschutz als vermögenswert nutzen: arbeitsrechtliche strategien mit christian lange aus hannover

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Viele Beschäftigte erleben, wie sich Überstunden über Jahre ansammeln, Anerkennung ausbleibt und das Betriebsklima zunehmend belastet wird. In solchen Situationen steigt oft der Wunsch nach einer Eigenkündigung – doch dieser Schritt kann finanzielle Nachteile mit sich bringen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Lange aus Hannover erläutert, wie Arbeitnehmer ihren Kündigungsschutz als Verhandlungsinstrument einsetzen können, um eine faire Trennung zu erreichen.

Die herausforderung bei eigenkündigungen und die rolle des kündigungsschutzes

Überstundenstau, fehlende Wertschätzung und gesundheitliche Beschwerden führen häufig zu Frust am Arbeitsplatz. Viele Beschäftigte sehen dann nur noch den Ausweg der Eigenkündigung. Dieser Impuls ist verständlich, birgt jedoch erhebliche Risiken: Wer selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I . Die Bundesagentur für Arbeit wertet dies oft als „versicherungswidriges Verhalten“, was zu finanziellen Einbußen führt.

Darüber hinaus besteht bei einer Eigenkündigung kein Anspruch auf Abfindung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Das bedeutet für viele Betroffene einen erheblichen Nachteil gegenüber einer arbeitgeberseitigen Kündigung oder einem gerichtlichen Vergleich.

Der Anwalt Christian Lange empfiehlt daher einen anderen Weg: Statt vorschnell zu kündigen, sollten Arbeitnehmer ihren bestehenden Kündigungsschutz als Vermögenswert begreifen und diesen gezielt in Verhandlungen einbringen. Ziel ist es dabei nicht nur eine saubere Trennung herbeizuführen, sondern auch den finanziellen Ausgleich durch eine angemessene Abfindung zu maximieren.

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen automatischen Anspruch auf Abfindung; diese entsteht meist erst durch Verhandlungen oder im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht. Eine Ausnahme bildet § 1a des Kündigungsschutzgesetzes , der bei betriebsbedingter Kündigung ein Abfindungsangebot von etwa 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr vorsieht – allerdings ohne zwingenden Rechtsanspruch.

Diese strategische Herangehensweise erfordert Geduld und sorgfältige Vorbereitung sowie Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Marktgepflogenheiten im Bereich der Trennungsverhandlungen.

Abfindungen und arbeitslosengeld: rechtliche grundlagen zum ruhen des anspruchs

Ein weit verbreiteter Irrtum betrifft die Anrechnung von Abfindungen auf das ALG I. Viele Beschäftigte glauben fälschlicherweise, dass eine erhaltene Abfindung das Arbeitslosengeld mindert oder gar komplett ersetzt. Tatsächlich beeinflusst die Höhe der Abfindung grundsätzlich nicht die Berechnung des ALG I.

Allerdings kann sich der Leistungsbeginn verschieben: Wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist endet und gleichzeitig eine Entlassungsentschädigung gezahlt wird, ruht der Anspruch auf ALG I zeitweise. Dieses Ruhen bedeutet lediglich eine Verschiebung des Beginns vom Bezug; insgesamt verkürzt sich dadurch nicht die Bezugsdauer.

Die Gestaltung des Beendigungszeitpunkts spielt deshalb eine zentrale Rolle in den Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. „Wird die vertragliche beziehungsweise gesetzliche Kündigungsfrist beachtet“, erklärt Christian Lange, „lässt sich das Ruhen regelmäßig vermeiden.“ So bleibt dem Arbeitnehmer ein nahtloser Übergang zum Bezug von ALG I möglich – ohne finanzielle Lücken durch Sperrzeiten oder Ruhensphasen.

Neben dem Timing sind klare vertragliche Regelungen wichtig: Eine sauber formulierte Vereinbarung zur Beendigung schützt vor späteren Streitigkeiten mit Behörden oder Arbeitgebern bezüglich Fristen- oder Zahlungsmodalitäten.

Diese Aspekte sollten frühzeitig in jede Trennungsverhandlung eingebunden werden – sie beeinflussen maßgeblich sowohl den finanziellen Erfolg als auch den reibungslosen Ablauf nach Vertragsende.

Trennungspaket gestalten: abfindungshöhe, freistellung und zeugnisansprüche systematisch nutzen

Die Höhe einer möglichen Abfindung richtet sich neben § 1a KSchG vor allem nach individuellen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter sowie Größe des Unternehmens beziehungsweise Prozessrisiken für beide Seiten. Es existiert keine starre Formel; vielmehr orientieren sich Beträge an marktüblichen Gepflogenheiten innerhalb von Vergleichsverhandlungen vor Gericht oder außergerichtlich geschlossenen Vereinbarungen.

Neben monetären Ansprüchen haben Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses stets Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis . Auf Wunsch umfasst dieses qualifizierte Zeugnis sowohl Leistung als auch Verhalten während der Beschäftigungszeit – ein wichtiger Baustein im sogenannten Trennungspaket zur Sicherstellung beruflicher Perspektiven danach.

Der Fachanwalt rät dazu alle bestehenden Ansprüche systematisch zusammenzutragen: Überstundenvergütung ebenso wie Urlaubsabgeltungen sowie variable Vergütungsbestandteile gehören dazu ebenso wie mögliche Schadensersatzforderungen wegen Pflichtverletzungen seitens des Arbeitgebers.

Diese umfassende Bestandsaufnahme schafft Faktenbasis für Verhandlungen mit dem Arbeitgeber – sie erhöht dessen Interesse an einer geordneten Lösung gegenüber langwierigen Streitigkeiten erheblich.

„In Gesprächen lassen sich häufig Punkte wie sehr gute qualifizierte Zeugnisse sowie Resturlaubsabgeltungen schnell klären“, so Lange weiter –, „weil diese Kosten vergleichsweise gering sind.“ Die wesentlichen Hebel bleiben jedoch:

  • Die Höhe der vereinbarten Abfindung
  • Die Dauer bezahlter Freistellungen bis zum Ende des Vertrags

Eine gut gestaltete Freistellung unter Fortzahlung aller Bezüge ermöglicht es zudem oft,

  • Die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten
  • Das Ruhenstatbestände beim ALG-I-Bezug zu vermeiden
  • Planungssicherheit bis zum endgültigen Austritt herzustellen

So entsteht ein ausgewogenes Paket zugunsten beider Parteien.

Sperrzeiten vermeiden durch verhandlungsgeschick statt übereilte eigenkündigungen

Um Sperrzeiten beim Bezug von ALG I sicher auszuschließen empfiehlt es sich dringend,

  • Eine arbeitgeberseitige Kündigung anzustreben
  • Oder einen gerichtlichen Vergleich abzuschließen

Eigenkündigungen führen fast immer automatisch zur Sperrzeitregelung seitens der Bundesagentur für Arbeit; ähnlich verhält es sich bei unbedachten Aufhebungsverträgen ohne wichtigen Grund.

„Aufhebungsverträge lösen regelmäßig Sperrzeiten aus“, warnt Rechtsanwalt Lange ausdrücklich.

Wer hingegen darauf achtet,

  • Dass ordentliche gesetzliche bzw. vertragliche Fristen eingehalten werden
  • Und klare vertragliche Formulierungen verwendet werden

kann häufig verhindern, dass sein Anspruch ruht bzw. eine Sperrzeit verhängt wird.

Entscheidend ist dabei stets:

1) Saubere Begründungen für Vertragsbeendigungen
2) Exakte Einhaltung aller Fristen
3) Klare Dokumentation aller Schritte

Nur so lässt sich gegenüber Behörden glaubhaft machen, dass keine versicherungswidrige Handlung vorliegt.

Realistische einschätzung der rahmenbedingungen

Nicht jeder Fall bietet ausreichend Ansatzpunkte, um wirklichen Druck in Verhandlungen aufzubauen. Dies gilt insbesondere wenn:

– Der Betrieb klein ist
– Kaum offene Ansprüche bestehen
– Oder schwache Beweislage herrscht

In solchen Situationen empfiehlt Fachanwalt Lange eine nüchterne Vorprüfung, um unrealistische Erwartungen frühzeitig auszuschließen.

Ziel sei nicht Eskalation um jeden Preis, sondern konsequente Durchsetzung legitimer Rechte und Gestaltung fairer Lösungen basierend darauf:
„Es geht darum,“ so betont er, „Arbeitgeber nicht ‚zermürben‘ sondern sachgerecht handeln.“

Eine realistische Einschätzung vermeidet unnötige Konflikte und fördert konstruktive Gespräche.

Arbeitsagentur informieren und dokumentation sichern zur risikominimierung

Parallel zu laufenden Verhandlungsprozessen sollte man frühzeitig Meldedaten aktualisieren und seine Bemühungen sorgfältig dokumentieren.
Das umfasst insbesondere:

– Frühzeitige Meldung bei Agentur für Arbeit zwecks Arbeitsuchendmeldung
– Schriftliches Festhalten sämtlicher Schritte rund um Vertragsbeendigung
– Erläuternde Angaben warum Eigenkündigungen vermieden wurden bzw. welche Gründe zur arbeitgeberseitigen Lösung führten

Die Bundesagentur prüft anhand dieser Unterlagen mögliche Sperrzeiten oder Ruhezeiträume streng nach gesetzlichen Vorgaben; klare Dokumentationen minimieren hier Risiken deutlich.

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