Der Anspruch auf eine Erstausstattung ist im Bürgergeldrecht verankert und regelt einmalige Bedarfe, die nicht durch den monatlichen Regelbedarf gedeckt sind. Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistung gewährt werden und umfassen unter anderem Möbel, Haushaltsgeräte sowie Bekleidung bei Schwangerschaft oder Geburt.
Rechtliche grundlagen und anspruchsvoraussetzungen für die erstausstattung
Im Bürgergeldrecht ist der Anspruch auf eine Erstausstattung in § 24 Absatz 3 SGB II festgeschrieben. Dort werden einmalige Bedarfe aufgeführt, die zusätzlich zum monatlichen Regelbedarf beantragt werden können. Dazu zählt insbesondere die „Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten“, aber auch Bekleidung sowie besondere Bedarfe bei Schwangerschaft und Geburt. Die Leistung kann entweder als Geldleistung oder als Sachleistung erbracht werden; der Gesetzestext erlaubt zudem eine pauschalierte Auszahlung.
Ein entscheidendes Kriterium für den Anspruch ist ein konkreter „erstmaliger“ Bedarf an Ausstattungsgütern. Dies bedeutet nicht zwingend einen bestimmten Zeitraum des Bürgergeldbezugs, sondern dass bisher keine entsprechenden Gegenstände vorhanden sind. Typische Situationen sind etwa der Auszug aus dem Elternhaus in die erste eigene Wohnung, ein Wohnungswechsel nach Trennung oder Wohnungslosigkeit sowie nach Inhaftierung oder einem Wohnungsbrand.
Nicht umfasst ist gewöhnlicher Verschleiß von Möbeln oder Geräten; diese Kosten müssen aus dem laufenden Regelbedarf bestritten werden. Die Fachanweisung des Jobcenters Kreis Warendorf beschreibt diesen Leistungsanspruch als „Starterpaket“, das lediglich den Grundbedarf abdeckt – nicht jedoch eine optimale Ausstattung.
Praxis der pauschalbeträge: wie jobcenter bedarfshöhe bestimmen
Jobcenter legen zur Bewilligung von Erstausstattungen häufig Pauschalbeträge zugrunde, welche sie anhand lokaler Marktanalysen ermitteln. Ein Beispiel liefert das Jobcenter Kreis Warendorf mit seinen seit dem 1. Juli 2024 gültigen Pauschalen: Für eine alleinstehende Person beträgt die Möbelpauschale inklusive Küchenschränken und Spüle 812 Euro; hinzu kommen 180 Euro für Haushaltsgeräte sowie 200 Euro für Hausrat. Jede weitere erwachsene Person erhöht die Möbelpauschale um jeweils 231 Euro.
Diese Beträge sollen es ermöglichen, einfache gebrauchte Einrichtungsgegenstände zu beschaffen – hochwertige Neuanschaffungen sind damit meist nicht abgedeckt. Im Beratungsfall ergab sich so ein Gesamtbetrag von rund 2 010 Euro für zwei Erwachsene und ein Kind; dieser Betrag wurde vorab überwiesen mit der Auflage einer zweckgebundenen Verwendung.
Die Höhe solcher Pauschalen variiert regional stark aufgrund unterschiedlicher Gebrauchtwarenpreise vor Ort – deshalb unterscheiden sich Bewilligungspraxen zwischen Bundesländern ebenso wie zwischen Landkreisen erheblich.
Beispielhafte pauschalen des jobcenters kreis warendorf
| Gegenstand / Kategorie | Pauschale |
|————————————————|—————–|
| Mobiliar inkl. Küchenschränke & Spüle | 812 |
| Mobiliar ohne Küchenschränke & Spüle | 642 |
| Mobiliar je weitere erwachsene Person | +231 |
| Mobiliar je Kind ab sieben Jahren | +301 |
| Mobiliar je Kind bis sechs Jahren | +181 |
| Haushaltsgeräte | 180 |
| Zuschlag bei zwei bis drei Personen | +20 |
| Zuschlag ab vier Personen | +70 |
| Hausrat Starterpaket Einzelperson | 200 |
| Hausrat je weitere Person | +30 |
Diese Richtwerte gelten nur beispielhaft im Kreis Warendorf; andere Kommunen verwenden ähnliche Summen mit teils deutlichen Abweichungen.
Was gehört zur erst-ausstattung laut rechtsprechung?
Die Rechtsprechung definiert klarer als manche Jobcenter-Praxis den Umfang einer angemessenen Erstausstattung zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Wohnens: Dazu zählen Schlafmöbel wie Bettgestell und Matratze, Aufbewahrungsmöbel etwa Schrank oder Anrichte sowie Sitzmöbel inklusive Tisch zum Essen beziehungsweise Aufenthalt in der Wohnung.
Unentbehrliche Haushaltsgeräte wie Herd und Kühlschrank gehören ebenfalls dazu – sofern diese nicht bereits mietvertraglich gestellt werden müssen beziehungsweise vorhanden sind.
Nicht anerkannt wird dagegen beispielsweise ein Fernseher als Teil des Grundbedarfs; das Bundessozialgericht entschied dies bereits im Jahr 2011 endgültig . Auch Computer, Wasserkocher oder Garderobenleisten zählen meist nicht zum elementaren Bedarf „Essen, Schlafen, Aufenthalt“. Für solche Gegenstände besteht kein Rechtsanspruch auf Zuschuss durch das Jobcenter; allenfalls kann hierfür ein Darlehen beantragt werden.
Diese klare Abgrenzung führt immer wieder zu Diskussionen zwischen Leistungsberechtigten und Behörden über einzelne Posten innerhalb eines Antrags auf Erstausstattung.
Gründe für kürzungen durch jobcenter bei anträgen auf erst-ausstattung
Jobcenter verfügen beim Begriff „Erstausstattung“ über einen gewissen Ermessensspielraum hinsichtlich Umfangs- und Höhenermittlung ihrer Leistungen. Zudem variieren regionale Preisstrukturen erheblich – dies führt zu unterschiedlichen Pauschalsätzen bundesweit ebenso wie innerhalb einzelner Landkreise beziehungsweise Kommunen.
Sachbearbeiter prüfen zudem genauestens vorhandene Ausstattungsgüter vor Ort bzw., ob bestimmte Gegenstände bereits bestehen könnten – hier entstehen oft Zweifel an tatsächlichem Bedarf seitens der Behörde mit daraus resultierenden Kürzungen oder Ablehnungen einzelner Positionen im Antragsspektrum.
Solche Entscheidungen beruhen häufig darauf:
- dass nur grundlegende Mindestausstattung anerkannt wird,
- gebrauchte statt neue Geräte gefördert werden,
- einzelne Posten vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen wurden,
- Nachweise über fehlende Ausstattung fehlen bzw. Zweifel am erstmaligen Bedarf bestehen,
- regionale Unterschiede im Preisniveau berücksichtigt wurden,
was insgesamt zu einer uneinheitlichen Praxis führt.
Rechte leistungsberechtigter bei ablehnung oder kürzung ihres antrags
Leistungsberechtigte haben gegen ablehnende Bescheide grundsätzlich das Recht zum Widerspruch binnen eines Monats nach Zustellung einzulegen . Wird diesem Widerspruch nicht abgeholfen, erfolgt anschließend Klageeinreichung beim zuständigen Sozialgericht möglich – beide Verfahren kostenfrei zugänglich ohne Gerichtsgebührenpflichtigkeit zunächst .
Beratungsstellen berichten regelmäßig davon, dass Hartnäckigkeit sich auszahlt: So erhielten Betroffene nach Widerspruchsverfahren plus Klage oftmals vollständige Anerkennung aller beantragten Positionen samt korrekter Höhe trotz anfänglicher Kürzungen durch Jobcenter zugesprochen.
Pflichten bezüglich quittungen und verwendungsnachweisen
Das Jobcenter darf gemäß Fachanweisungen Nachweise verlangen darüber führen lassen wollen, ob bewilligte Mittel tatsächlich zweckentsprechend verwendet wurden . Im Extremfall sieht es sogar Rückforderungen ungenutzter Beträge vor .
In vielen Fällen fordern Dienststellen Kaufbelege stichprobenartig an; andere begnügen sich mit eidesstattlichen Versicherungen Betroffener ohne Belegvorlagepflicht unmittelbar nach Auszahlung*. Wer sicher gehen will, sammelt Quittungen mindestens sechs Monate lang sorgfältig.
Empfehlungen zur antragstellung und verfahrensgestaltung
Wichtig ist frühzeitiges Stellen des Antrags möglichst formlos, aber schriftlich dokumentiert per Fax/Brief gegen Empfangsbestätigung, um Fristversäumnisse auszuschließen. Ablehnende Bescheide sollten keinesfalls hingenommen, sondern zeitnah mittels Widerspruch angefochten werden.
Transparenz während Verfahrensablaufes hilft zusätzlich: realistische Kostenvoranschläge beifügen, Gebrauchtes einkalkulieren,* offene Kommunikation pflegen.*
Werden diese Punkte beachtet, steigt Erfolgschance deutlich gegenüber reinem Akzeptieren behördlicher Standardformulierungen ohne sachliche Auseinandersetzung.
Muster-antrag auf gewährung einer erstrausttattun g gem §24 absatz3 sgb ii
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Jobcenter
Ort,
Betreff: Antrag auf Gewährung einer Erstausstattung für meine neue Wohnung gemäß § 24 Absatz 3 SGB II
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich den Antrag auf Bewilligung einer Erstausstattung meiner neuen Wohnung.
Ich beziehe Bürgergeld unter Bedarfsgemeinschafts-Nr.:
Bislang verfüge ich weder über eigenes Mobiliar noch Hausrat.
Dies stellt meine erste eigene Unterkunft dar aufgrund von
Der Bedarf liegt somit erstmalig i.S.d. § 24 Absatz 3 SGB II vor.
Auf Grundlage aktueller Richtlinien bitte ich um Anerkennung folgender Pauschalen:
Kategorie Pauschale
Mobiliar : 812
Haushaltsgeräte : 180
Hausrat : 200
Gesamtbetrag : 1192
Sollten aktuell andere Beträge gelten, bitte ich deren Berücksichtigung.
Ich beantrage Auszahlung als Geldleistung vorauszugsweise aufs Konto:
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
Nachweise:
• Mietvertrag Kopie
• Meldebestätigung falls vorhanden
• Kontoauszug IBAN-Nachweis
Selbstverständlich verwende ich Mittel ausschließlich zweckentsprechend und lege Belege ggf. vor.
Bitte Entscheidung schriftlich fristgerecht mitteilen.
Für Rückfragen stehe ich gern bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Telefon:
Hinweis: Muster erhebt keinen Vollständigkeits-/Rechtsverbindlichkeit beansprucht.
Zusammenfassung wichtiger schritte nach bewilligung
Nach positiver Entscheidung empfiehlt sich Prüfung des Bescheids hinsichtlich korrekter Personenanzahl und Höhe der bewilligten Pauschalen. Sind Bedingungen verständlich formuliert, gilt es günstig einzukaufen, Quittungen sichern und Einrichtung vorzunehmen. Damit wird gesetzliches Ziel erreicht: menschenwürdiges Wohnen vom ersten Tag an gewährleisten.