Die Kreissparkasse Köln verweigerte die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto , weil das Konto im Minus war. Ein aktueller Rechtsstreit zeigt, dass diese Praxis unzulässig ist und Kunden jederzeit Anspruch auf die Umwandlung haben – auch bei einem negativen Kontostand.
Fall aus köln: verbraucherzentrale erzwingt unterlassungserklärung der sparkasse
Im Zentrum des Falls steht die Kreissparkasse Köln, die einem Kunden die Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto verweigerte mit der Begründung, das Konto sei überzogen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnte daraufhin die Bank ab. Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, zog sie vor das Oberlandesgericht Köln. Dort fand eine mündliche Verhandlung statt, nach der die Bank schließlich einlenkte und eine Unterlassungserklärung abgab.
Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für alle Kontoinhaberinnen und -inhaber: Sie bestätigt den rechtlichen Anspruch auf eine sofortige Umstellung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto unabhängig vom aktuellen Saldo. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 13 UKl 1/24 und beendet den konkreten Streitfall zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Klarstellung schafft Rechtssicherheit für zukünftige Fälle. Banken dürfen nicht mehr mit dem Argument ablehnen, dass sich das Konto im Soll befinde oder überzogen sei. Für Betroffene bedeutet dies einen verbesserten Schutz ihres Existenzminimums bei drohender Pfändung.
Gesetzlicher anspruch auf p-konto-umwandlung gilt jederzeit auch bei negativem kontostand
Das Gesetz regelt eindeutig: Jede Person kann jederzeit verlangen, dass ihr Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird – unabhängig davon, ob sich dieses im Plus oder Minus befindet. Der Zweck des P-Kontos besteht darin, den Zugang zum Schutz vor Pfändungen möglichst niedrigschwellig zu gestalten.
Banken sind verpflichtet, diesen Antrag ohne Verzögerungen anzunehmen und umzusetzen. Eine Ablehnung aufgrund eines negativen Saldos verstößt gegen geltendes Recht und ist somit rechtswidrig. Der Schutz soll sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden ihr Existenzminimum behalten können – selbst wenn ihr Konto bereits überzogen ist.
Um Verzögerungen zu vermeiden empfiehlt es sich dringend, den Antrag schriftlich einzureichen sowie Datum und Eingangsbestätigung sorgfältig zu dokumentieren. So lassen sich Fristen wahren beziehungsweise Verstöße durch Banken belegen.
Der Anspruch auf Umstellung besteht „jederzeit“; es gibt keine Einschränkungen bezüglich Zeitpunkt oder Höhe des Saldos beim Antragsteller beziehungsweise bei der Antragstellerin.
Fristgerechte umstellung durch banken schützt existenzminimum effektiv
Nach Eingang eines schriftlichen Antrags muss die Bank innerhalb weniger Geschäftstage reagieren und das Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Diese zügige Umsetzung verhindert unnötige Verzögerungen beim Schutz vor pfändungsbedingtem Zugriff auf Guthaben.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt automatisch ein Grundfreibetrag von 1 560 Euro pro Kalendermonat als geschützt – dieser Betrag steht jedem Kontoinhaber ohne Nachweis zu Verfügung unabhängig von Unterhaltspflichten oder anderen Verpflichtungen.
Zusätzlich können weitere Freibeträge geltend gemacht werden; hierzu zählen beispielsweise Kindergeldzahlungen sowie Unterhaltsleistungen oder bestimmte Mehrbedarfe wie etwa besondere Krankheitskosten oder Behinderungszuschläge. Diese müssen jedoch mittels entsprechender Bescheinigungen nachgewiesen werden; dann erhöht sich der geschützte Betrag entsprechend automatisch durch Anpassung seitens der Bank.
Der Zweck dieser Regelungen liegt darin sicherzustellen, dass Lohn-, Renten- sowie Sozialleistungseingänge innerhalb festgelegter Grenzen stets verfügbar bleiben – selbst wenn andere Forderungen gepfändet werden sollen beziehungsweise bereits gepfändet sind.
Bescheinigte zusatzfreibeträge erhöhen schutzumfang individuell
Um neben dem automatischen Grundfreibetrag weitere Freibeträge nutzen zu können bedarf es einer gültigen Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank beziehungsweise Sparkasse:
So stellen Sozialleistungsträger wie Jobcenter oder Familienkassen entsprechende Dokumente aus; ebenso anerkannte Schuldnerberatungsstellen sowie Rechtsanwälte oder Steuerberater mit entsprechender Qualifikation dürfen diese Bescheinigungen ausfertigen bzw. bestätigen.
Es ist wichtig alle Nachweise vollständig vorzulegen sowie deren Aktualität regelmäßig prüfen zu lassen insbesondere nach Änderungen persönlicher Verhältnisse wie etwa neue Unterhaltspflichten oder vermehrte Mehrbedarfe aufgrund gesundheitlicher Veränderungen.
Dadurch wird vermieden,
dass Sperren entstehen
oder Rückfragen seitens
der Kreditinstitute erfolgen,
die sonst den Schutz beeinträchtigen könnten.
Eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Belege gewährleistet einen reibungslosen Ablauf beim Erhalt zusätzlicher Freibeträge im Rahmen des P-Kontosystems.
Negative kontostände berühren grundschutz nicht — verrechnung verboten
Auch wenn Ihr Konto aktuell einen negativen Saldo aufweist, bleibt Ihr monatlicher Freibetrag von mindestens 1 560 Euro unangetastet erhalten. Neue Geldeingänge bis zur Höhe dieses Betrags stehen Ihnen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
Die Sparkassen dürfen diese Gelder nicht automatisch mit bestehenden Sollständen verrechnen. Genau hier liegt einer Hauptzweck des P-Kontos:
Es schützt Ihr Existenzminimum selbst dann, wenn Ihr Konto bereits überzogen sein sollte und verhindert so finanzielle Notlagen infolge automatischer Verrechnungspraktiken seitens Ihrer Bank.
Dieser Mechanismus stellt sicher, dass lebensnotwendige Zahlungsverpflichtungen weiterhin erfüllt werden können und Betroffene trotz negativer Kontostände handlungsfähig bleiben.
Nur ein p-konto pro person erlaubt — häufige fehler vermeiden
Jede natürliche Person darf nur genau ein einziges P-Konto führen. Vor Beantragung einer Umwandlung sollten Sie daher Ihre bestehenden Konten überprüfen, ob bereits eins als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
Mehrere parallel geführte P-Konten sind unzulässig und führen meist dazu, dass Banken Ihren Wunsch ablehnen bzw. zurückweisen müssen.
Wichtig ist zudem eine wahrheitsgemäße Angabe aller erforderlichen Daten gegenüber Ihrem Kreditinstitut; dadurch bleibt Ihr Anspruch wirksam bestehen.
Beachten Sie außerdem unbedingt den Stichtag jeder Gutschrift: Freibeträge gelten immer je Kalendermonat; nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende unwiderruflich.
Diese Regel hilft dabei, den Überblick über Ihre verfügbaren Mittel zu behalten und vermeidet unerwartete Sperrzeiten wegen überschrittener Limits.
Unzulässige hürden verhindern — gebührenaufschläge kritisch prüfen
Banken dürfen keine zusätzlichen Bedingungen ansetzen für eine erfolgreiche Umstellung Ihres Girokontos in ein P-Konto.
Dies betrifft insbesondere Gebührenaufschläge,
gekürzte Leistungen
oder sonstige Einschränkungen,
die Ihnen auferlegt würden
ohne gesetzliche Grundlage.
Fordern Sie stets ausdrücklich, dass Ihnen derselbe Leistungsumfang weiter angeboten wird, wie zuvor vereinbart.
Dokumentieren Sie jegliche Abweichungen schriftlich und verlangen Sie gegebenenfalls eine nachvollziehbare Begründung in Textform.
Bei Problemen empfiehlt es sich, Unterstützung von Schuldner- bzw. Verbraucherberatungsstellen einzuholen,
da diese typische Fallstricke kennen
und gezielt helfen können,
Ihre Rechte durchzusetzen.
Praktische tipps zur durchsetzung ihres rechts beim p-kontowechsel
- Reichen Sie Ihren Antrag zur Umwandlung immer schriftlich bei Ihrer Sparkasse bzw. Bank ein
- Formulieren Sie klar verständlich Ihren Wunsch nach Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos
- Bitten Sie um Bestätigung des Eingangs Ihres Schreibens
- Falls vorhanden legen Sie gleichzeitig Bescheinigungen für höhere Freibeträge vor
- Informieren Sie Gläubiger nicht zwingend über Details Ihres Antrags; das Verfahren läuft bankintern.
Das System wirkt unmittelbar bankseitig:
Bei laufenden Pfändungsverfahren handeln Sie schnell:
Zahlen Sie kein Bargeld mehr aufs Konto, wenn Ihr monatlicher Freibetrag ausgeschöpft ist;
warten Sie stattdessen bis zum nächsten Monat.
Prüfen Sie jeden Auszug zeitnah
Melden Sie Unregelmäßigkeiten sofort Ihrer Beratungsstelle
So sichern Sie Ihren rechtmäßigen Schutz effektiv ab.
Bundesweite bedeutung: fall köln stärkt rechte besonders sozial schwacher gruppen
Ablehnende Praktiken gegenüber Sollkonten sind kein Einzelfall sondern treten bundesweit immer wieder auf.
Der Kölner Fall setzt klare Maßstäbe für Abläufe rund um das Thema P-Konten; er stärkt damit Betroffene deutschlandweit.
Insbesondere Menschen mit Bürgergeldbezug,
kleinen Renteneinkünften
oder Erwerbsminderung profitieren vom verbesserten Rechtsschutz.
Denn entscheidend für den Umfang des pfandfreien Betrags ist allein dessen Höhe pro Monat; die Art ihrer Einkünfte spielt dabei keine Rolle.
Damit bietet das Urteil wichtige Sicherheit gerade für finanziell schwache Bevölkerungsgruppen, deren Einkommen oft variabel aber existenziell wichtig sind.
Durch konsequente Anwendung dieser Vorgaben lässt sich künftig häufiger verhindern, dass Lebensgrundlagen wegen formaler Hürden gefährdet werden.
Welche eingänge konkret geschützt sein können — kurz erklärt
Geschützt sind grundsätzlich alle Geldeingänge bis maximal Höhe Ihres persönlichen monatlichen Freibetrags:
Dazu zählen Arbeitslohn,
Rentenzahlungen
sowie Sozialleistungen aller Art;
auch Kindergeld
oder regelmäßige Unterhaltszahlungen gehören dazu.
Für deren Berücksichtigung benötigt Ihre Sparkasse entsprechende Nachweise; bewahren Sie deshalb sämtliche Bescheide sorgfältig auf
Und reichen Änderungen unverzüglich erneut nach;
so bleibt Ihr gesamter Guthabenschutz dauerhaft erhalten.
Nur so funktioniert der umfassende Schutzmechanismus zuverlässig ohne Lücken.
Was tun wenn bank weiterhin blockiert? hilfe suchen & gerichtliche klärungeinleiten
Sollte Ihre Sparkasse trotz eindeutiger Rechtslage weiterhin ablehnen, holen Sie professionelle Hilfe bei Schuldner- bzw. Verbraucherberatungsstellen;
diese schreiben notfalls direkt an Ihre Bank,
kennen Fristen
sowie notwendige Formulare
und unterstützen zielgerichtet Ihre Interessenvertretung.
Ist dies erfolglos kann letztlich auch eine gerichtliche Klärungeinleitung notwendig sein; der Kölner Fall zeigt jedoch deutlich:
vor Gericht lenken Institute häufig doch noch schnell wieder ein.
Bleiben Sie hartnäckig,
dokumentieren jeden Schritt akribisch,
erhöhen dadurch ihren Druck
und sichern so ihre berechtigten Ansprüche nachhaltig ab.