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Josef Fritzl gilt als dement und ungefährlich – Anwältin fordert vorzeitige Haftentlassung des Monsters von Amstetten

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Der Fall Josef Fritzl zählt zu den bekanntesten Verbrechen Österreichs. Nach einem Gutachten gilt der 90-Jährige inzwischen als dement und nicht mehr gefährlich. Seine Anwältin setzt sich erneut für eine bedingte Haftentlassung ein.

Die verbrechensgeschichte von josef fritzl und seine lebenslange haftstrafe

Josef Fritzl wurde als das „Monster von Amstetten“ bekannt, nachdem 2008 sein schweres Verbrechen ans Licht kam. Im Jahr 1984 sperrte er seine damals 18-jährige Tochter in den Keller seines Hauses ein, wo sie jahrelang gefangen gehalten wurde. Während dieser Zeit zeugte er mit ihr sieben Kinder, von denen eines kurz nach der Geburt starb. Die grausamen Umstände dieses Falls erschütterten die Öffentlichkeit tief.

Nach seiner Entdeckung verurteilte das Gericht Fritzl zu einer lebenslangen Haftstrafe. Er verbrachte viele Jahre im Maßnahmenvollzug einer geschlossenen Psychiatrie in Krems, bevor ihm im Mai 2024 der Wechsel in den Normalvollzug gestattet wurde. Seitdem hofft er auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis.

Die Schwere seiner Taten führte zu einer intensiven öffentlichen Debatte über Strafrecht und Opferschutz in Österreich sowie international. Der Fall steht exemplarisch für extreme Formen familiärer Gewalt und Missbrauch sowie deren juristische Konsequenzen.

Aktueller gesundheitszustand und gutachten zur gefährlichkeit von josef fritzl

Ein aktuelles psychiatrisches Gutachten bescheinigt Josef Fritzl einen deutlichen Rückgang seiner Gefährlichkeit aufgrund einer fortschreitenden Demenzerkrankung. Die behandelnde Psychiaterin stellte fest, dass bei dem heute 90-Jährigen ein „massiver Gefährlichkeitsabbau“ eingetreten sei und er „in keiner Weise noch gefährlich“ sei.

Die Krankheit habe einen Umbau seiner Persönlichkeit bewirkt; laut Anwältin Wagner ist Fritzl „quasi ein anderer Mensch geworden“. Sein Verhalten im Gefängnis wird als vollkommen unaggressiv beschrieben, was die Einschätzung unterstützt, dass eine weitere Freiheitsstrafe keinen Sinn mehr mache.

Typische Symptome der Demenz zeigen sich unter anderem darin, dass Fritzl mit seinem Fernseher interagiere: Er glaubt etwa daran, dass Zuschauer aus Sendungen wie dem „Musikantenstadl“ oder Persönlichkeiten wie Donald Trump ihm zuwinken würden. Auch berichtet er davon, andere Häftlinge hätten ihm zum Freigang zugestoßen oder eine Fußballmannschaft würde zu seinen Ehren antreten – Anzeichen eines Wahnzustands laut Wagner: „Er ist in dem Wahn, dass er wahnsinnig beliebt ist.“

Trotz dieser Symptome nimmt Fritzl aktuelle Nachrichten wahr und kann Konflikte wie den Krieg in der Ukraine oder den Nahostkonflikt realistisch einschätzen; besonders berühre ihn das Leid der Kinder dort stark.

Besuche im gefängnis und persönliches verhalten

Astrid Wagner besucht ihren Mandanten einmal monatlich im Gefängnis. Trotz Verschreibung eines Rollators nutzt Josef Fritzl diesen nur ungern; gegenüber ihr gibt er vor, alles sei bestens in Ordnung. Gleichzeitig zieht er sich zurück und zeigt emotionale Reaktionen wie Klagen über vermeintliche Vernachlässigung bei längeren Abwesenheiten Wagners.

Diese Verhaltensweisen werden auf die Alterungsprozesse sowie die Entwicklung seiner Demenz zurückgeführt: Er fühle sich schnell verlassen und isoliert innerhalb des Vollzugsalltags.

Wagner betont zudem die Diskrepanz zwischen seinem hohen Alter mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie dem Ausmaß seines früheren Verbrechens – dennoch bestehe Hoffnung auf baldige Freilassung aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Strafverbüßung: Josef Fritzl habe bereits mehr Jahre abgesessen als ursprünglich verhängt wurden . Sie argumentiert: „Weil es das Gesetz eben gibt — es gilt für alle gleich.“ Zudem zeige ihr Mandant Reue; beim Gespräch über seine Taten breche er wiederholt „in Tränen aus“, da ihm bewusst sei, welche Zerstörung er über seine Familie gebracht habe.

Biografische hintergründe – kindheitserfahrungen beeinflussen entwicklung

Wagner verweist darauf, auch biografische Aspekte bei der Bewertung von Josef Fritzls Person einzubeziehen: Seine Kindheit war geprägt vom Nationalsozialismus; seine Mutter war KZ-Häftling gewesen — während ihrer Inhaftierung erlitt sie schwere Verletzungen direkt vor seinen Augen . Zudem beschreibt sie die Mutter selbst als psychisch gestört; sie fesselte ihn zeitweise an den Tisch während seiner Jugendjahre.

Diese traumatischen Erfahrungen rechtfertigen zwar keinesfalls sein späteres Handeln oder mildern dessen Schuld ab — bieten jedoch Erklärungsansätze dafür, warum jemand solche Verbrechen begehen konnte: „Man muss immer die Geschichte eines Menschen hier einbeziehen“, so Wagner wörtlich.

Solche Hintergründe sind wichtig für differenzierte Betrachtungen innerhalb des Justiz- sowie Sozialwesens hinsichtlich Ursachenanalyse schwerer Straftaten trotz klarer strafrechtlicher Verantwortlichkeit des Täters selbst.

Notwendigkeiten zur resozialisierung vor entlassung aus dem gefängnis

Für eine mögliche Entlassung müsse Josef Fritzl zunächst umfassend auf das Leben außerhalb vorbereitet werden — bislang fehle es daran völlig laut Aussage seiner Anwältin Astrid Wagner:

Obwohl weiterhin regelmäßige Psychotherapie erfolgt , reiche dies nicht aus für soziale Wiedereingewöhnung ins gesellschaftliche Umfeld nach jahrzehntelanger Isolation hinter Gittern bzw. psychischer Erkrankung durch Demenzentwicklung.

Wichtig seien praktische Trainingsmaßnahmen wie Ausgänge unter Aufsicht oder Sozialtraining beispielsweise zum Umgang mit Alltagssituationen . Auch grundlegende Medienkompetenzen fehlen komplett — so wisse Herr Fritzl weder Umgang mit Handy noch Internet.

Diese Defizite müssten dringend adressiert werden, um Rückfälle oder Überforderung nach Freilassung vorzubeugen. Nur so könne gewährleistet werden, dass Resozialisierung gelingt trotz komplexer gesundheitlicher Einschränkungen.

Astrid Wagner kritisiert mangelnde Vorbereitung scharf: „Für mich ist es unverständlich, dass da überhaupt nichts unternommen wird.“ Dies verdeutlicht Herausforderungen beim Umgang mit älteren Straftätern, deren Gesundheitszustand besondere Anforderungen an Vollzugs-Management stellt.

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