Das Basiskonto wurde 2016 eingeführt, um allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland den Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen zu ermöglichen. Trotz dieser gesetzlichen Regelung erhöhen viele Banken und Sparkassen die Gebühren, was insbesondere Menschen mit geringem Einkommen vor finanzielle Herausforderungen stellt.
Das basiskonto als Grundlage für bargeldlosen zahlungsverkehr
Das sogenannte Basiskonto, auch als „Konto für Jedermann“ bekannt, wurde im Jahr 2016 eingeführt. Es setzt die europäische Zahlungsdiensterichtlinie um und garantiert jedem Bürger grundsätzlich das Recht auf ein Konto. Dieses Konto bietet nur grundlegende Funktionen des Zahlungsverkehrs an: Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge sowie Lastschriften sind möglich. Zudem erhalten Kontoinhaber eine Zahlungskarte. Ziel ist es sicherzustellen, dass auch Personen mit geringem Einkommen oder Bezieher von Grundsicherung am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können.
Die Einführung des Basiskontos war ein wichtiger Schritt zur finanziellen Inklusion in Deutschland. Vor allem verschuldete Menschen oder Empfänger von Sozialleistungen sollen so nicht vom Bankensystem ausgeschlossen werden. Das Basiskonto unterscheidet sich von herkömmlichen Girokonten durch seine eingeschränkten Leistungen – es verzichtet beispielsweise auf Dispositionskredite oder Kreditkartenangebote.
Trotz der begrenzten Funktionen ist das Basiskonto ein unverzichtbares Instrument für viele Menschen im Alltag: Es ermöglicht den Empfang von Gehaltszahlungen oder Sozialleistungen sowie die Begleichung regelmäßiger Rechnungen per Lastschriftverfahren.
Steigende gebühren belasten einkommensschwache kunden
Obwohl das Basiskonto nur Basisfunktionen bietet, haben zahlreiche Banken und Sparkassen ihre Gebühren in den letzten Jahren deutlich erhöht. Monatliche Kosten von bis zu 8,99 Euro sind keine Seltenheit mehr; zusätzlich verlangen manche Institute etwa 1,50 Euro pro beleghafter oder telefonischer Überweisung.
Als Begründung führen Banken einen Mehraufwand an: Beispielsweise benötigen Flüchtlinge häufiger Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen durch Bankmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Diese Argumentation wird jedoch kritisch gesehen – gerade weil die Gebühren besonders einkommensschwache Kundengruppen stark belasten.
Für Geringverdiener sowie Bezieher von Sozialhilfe oder Bürgergeld stellen diese zusätzlichen Kosten eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Der Verbraucherverband Finanzwende warnt davor, dass dieses Grundrecht auf Kontozugang dadurch faktisch ausgehöhlt wird: Die stetig steigenden Gebühren erschweren vielen Menschen weiterhin den Zugang zum Bankkonto trotz gesetzlicher Vorgaben erheblich.
Diese Entwicklung zeigt sich besonders problematisch vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Unsicherheiten wie der aktuellen Inflationskrise – gerade jetzt sei bezahlbarer Zugang zum Finanzsystem essenziell.
Unklare gesetzliche vorgaben erschweren kontrollen der bankenpraxis
Die gesetzlichen Regelungen zum Basiskonto lassen Interpretationsspielräume offen – dies führt dazu, dass einige Finanzinstitute ihre gesellschaftliche Verantwortung vernachlässigen könnten. Jochen Steiner von der Erwerbslosen-Beratungsstelle in Hannover kritisiert: „Wenn das Konto mehrere hundert Euro kostet, ist der Kontozugang nur ein Anspruch auf dem Papier.“
Diese Aussage verdeutlicht die Diskrepanz zwischen rechtlichem Anspruch und tatsächlicher Umsetzung bei vielen Banken und Sparkassen im Umgang mit einkommensschwachen Kunden beziehungsweise verschuldeten Personen.
Die Bundesregierung trägt nach Ansicht einiger Experten Mitschuld an diesem Problem aufgrund unklarer Gesetzeslage; zudem lässt die Finanzaufsicht BaFin den Instituten weitgehend freie Hand bei der Gestaltung ihrer Preisstrukturen ohne strenge Kontrolle oder Sanktionen einzusetzen.
Insgesamt zeigt sich hier eine Lücke zwischen politischem Willen zur finanziellen Inklusion einerseits sowie praktischer Umsetzung andererseits – insbesondere wenn es um faire Konditionen beim Kontozugang geht.
Richtlinien zur preisgestaltung bei basiskonten laut stiftung warentest
Laut Angaben der Stiftung Warentest dürfen Kreditinstitute für die Führung eines Basiskontos lediglich angemessene Entgelte verlangen; diese sollten sich am durchschnittlichen marktüblichen Preisniveau vergleichbarer Girokonten orientieren. Allerdings interpretieren Banken diese Vorgabe sehr unterschiedlich – was zu großen Preisunterschieden führt.
Wie bei anderen Girokontomodellen müssen sämtliche Entgelte jährlich ausgewiesen werden; zudem besteht eine Informationspflicht gegenüber Kundinnen und Kunden über alle anfallenden Kosten einmal pro Jahr durch entsprechende Mitteilungen seitens des Kreditinstituts.
Diese Transparenz soll Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, Preise verschiedener Anbieter besser miteinander zu vergleichen beziehungsweise gegebenenfalls günstigere Alternativen auszuwählen beziehungsweise Wechseloptionen wahrzunehmen.
Trotz dieser Vorgaben bleibt festzuhalten: Die Praxis zeigt weiterhin erhebliche Unterschiede bei den Kostenstrukturen rund um das Thema Basiskonten in Deutschland – was insbesondere sozial schwächere Bevölkerungsgruppen belastet bzw. deren Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehr einschränkt.