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Wohngeld und lastenzuschuss: anspruch, höhe und freibeträge für haushalte in deutschland

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Wohngeld unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Kosten der Unterkunft. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen, Vermögen und der Haushaltsgröße ab. Für Eigentümer selbst genutzten Wohnraums gibt es den Lastenzuschuss.

Grundlagen des wohngeldes und anspruchsvoraussetzungen

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss für Wohneigentümer gewährt wird. Es richtet sich an Personen, die ihre Lebenshaltungskosten selbst finanzieren können, jedoch Schwierigkeiten haben, die Kosten der Unterkunft zu tragen. Dabei prüft die zuständige Wohngeldstelle das verfügbare Einkommen aller Haushaltsmitglieder sowie das verwertbare Vermögen.

Das Vermögen wird auf seine Verwertbarkeit hin untersucht: Sparkonten oder Wertpapiere gelten als verwertbar. Liegt das Vermögen über 60 000 Euro für die erste Person im Haushalt sowie 30 000 Euro für jede weitere Person, gilt es als „erheblich“ und schließt einen Anspruch auf Wohngeld aus. Diese Freigrenzen sollen sicherstellen, dass nur Personen mit tatsächlichem Bedarf gefördert werden.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Mindesteinkommen: In der Regel muss dieses mindestens 80 Prozent des Bürgergeld-Regelbedarfs betragen. Liegt das Einkommen darunter, kann die Wohngeldstelle dennoch im Einzelfall eine Bewilligung erteilen – dies bleibt ein Ermessensspielraum.

Personen mit Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten kein Wohngeld; diese Leistungen schließen sich gegenseitig aus. Während Bürgergeld Empfänger unterstützen soll, deren Existenzminimum nicht gesichert ist, richtet sich Wohngeld an Menschen knapp über diesem Niveau – also jene mit geringem Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen.

Berechnung des wohngeldes und aktuelle reformen seit 2023

Die Höhe des Wohngeldes bemisst sich nach mehreren Faktoren: Anzahl der Haushaltsmitglieder, Gesamteinkommen aller Bewohnerinnen und Bewohner sowie Miethöhe beziehungsweise Belastung durch Eigentumskosten beim Lastenzuschuss. Auch der Wohnort spielt eine Rolle aufgrund regional unterschiedlicher Mietniveaus.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Reform „Wohngeld Plus“. Sie ergänzt die Berechnung um zwei neue Komponenten:

  • Eine Heizkostenkomponente zur pauschalen Abfederung gestiegener Energiekosten,
  • Eine Klimakomponente für energetisch hochwertige Gebäude zur Förderung nachhaltigen Wohnens.

Der reguläre Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate; bei unveränderten Verhältnissen kann dieser bis zu 18 Monate verlängert werden – insbesondere durch Anpassungen infolge von „Wohngeld Plus“.

Zum Jahresbeginn 2025 plant die Bundesregierung eine durchschnittliche Anhebung um etwa 15 Prozent , um Kaufkraftverluste auszugleichen und steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken.

Zusätzliche anpassungen im wohngeld

„Die Reform ‚Wohngeld Plus‘ stellt einen wichtigen Schritt dar, um den gestiegenen Energie- und Wohnkosten Rechnung zu tragen,“ heißt es von Seiten des Bundesministeriums für Wohnen.

Zusätzliche freibeträge nach §17 wogg zur erhöhung des wohngeldes und besonderheiten bei schwerbehinderung

Neben den allgemeinen Freibeträgen existieren spezielle Pauschalen gemäß § 17 WoGG , welche direkt vom Einkommen abgezogen werden können:

  • Für Alleinerziehende beträgt dieser Freibetrag jährlich 1 320 Euro,
  • Anerkannte NS-Verfolgte erhalten einen Freibetrag von jährlich 750 Euro,
  • Schwerbehinderte haben Anspruch auf einen zusätzlichen Freibetrag von jährlich bis zu 1 800 Euro unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Schwerbehindertenfreibetrag wirkt einkommensmindernd und erhöht somit oft erst den Anspruch auf Wohngeld oder dessen Höhe deutlich. Er gilt grundsätzlich ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 in Verbindung mit einem Pflegegrad zwischen zwei und fünf beziehungsweise automatisch bei Pflegegrad vier oder fünf zusammen mit GdB 100.

Für Menschen ohne Pflegebedürftigkeit besteht kein zusätzlicher Freibetrag unterhalb eines GdB von 50; auch Gleichstellungen am Arbeitsplatz führen nicht zum Anspruch darauf.

Zur Nachweisführung müssen Antragsteller ihren Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Feststellungsbescheid vorlegen; bei einem GdB unter 100 zusätzlich einen Pflegebescheid zum Nachweis eines anerkannten Pflegegrads zwischen zwei bis fünf inklusive Kurzzeitpflegeleistungen.

Sollte eine Schwerbehinderung erst nachträglich festgestellt werden – etwa wegen langer Bearbeitungszeiten oder Widersprüchen –, kann ein bereits bewilligtes Wohngeld rückwirkend angepasst werden. Die entsprechenden Nachweise sind spätestens zwei Wochen nach Feststellung einzureichen; dann erfolgt anteilige Anrechnung ab Monatserteilung der Bescheinigung durch die Behörde.

Individuelle beratungsmöglichkeiten vor antragstellung beim wohngeld und wichtige prüfpunkte

Die Berechnung des individuellen Wohngeldes gestaltet sich häufig komplex aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren wie Einkommensarten, Miethöhen sowie möglicher zusätzlicher Freibeträge gemäß § 17 WoGG einschließlich spezieller Regelungen für Schwerbehinderte oder Alleinerziehende.

Deshalb empfiehlt es sich dringend vor Antragstellung Kontakt zur zuständigen Wohngeldstelle aufzunehmen und dort kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen – viele Kommunen bieten diesen Service an ebenso wie diverse Sozialverbände teilweise kostenfrei für Mitglieder ihrer Organisationen an.

Im Beratungsgespräch sollten folgende Punkte besonders geprüft werden:

  • Liegt Ihr Gesamteinkommen oberhalb des Mindesteinkommens-Grenzwerts?
  • Werden keine Ausschlussleistungen wie Bürgergeld bezogen?
  • Können zusätzliche Pauschalbeträge geltend gemacht werden?

Eine sorgfältige Prüfung erhöht Chancen auf korrekte Bewilligung bzw., falls möglich ist auch ein höherer Zuschuss erreichbar.

Diese Informationen helfen dabei sicherzustellen, dass alle relevanten Voraussetzungen erfüllt sind sowie mögliche Förderungen optimal genutzt werden können – gerade angesichts steigender Mieten und Energiepreise gewinnt diese Unterstützung zunehmend Bedeutung im sozialen Wohnungswesen Deutschlands.

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