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Durchschnittliche zahlungen für alleinerziehende im bürgergeld 2024: wohnkosten und mehrbedarf im fokus

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Alleinerziehende erhalten vom Jobcenter im Dezember 2024 durchschnittlich 1 274 Euro monatlich. Die Höhe der Zahlungen variiert stark zwischen Städten wie Hamburg und Leipzig, was vor allem an unterschiedlichen Wohnkosten liegt.

Durchschnittliche zahlungen für alleinerziehende: bundesweite daten und stadtvergleich

Im Dezember 2024 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch einer alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaft bundesweit bei 1 274 Euro pro Monat. Dieser Betrag ergibt sich aus dem anerkannten Bedarf abzüglich angerechneten Einkommens sowie eventuellen Kürzungen. Dabei zeigen die offiziellen Daten deutliche regionale Unterschiede: In Hamburg betrug der Anspruch im Schnitt etwa 1 582 Euro, während er in Leipzig nur rund 1 160 Euro erreichte. Auch in der Hauptstadt Berlin lag die Durchschnittszahlung mit etwa 1 210 Euro unter dem Bundesdurchschnitt.

Diese Schwankungen sind hauptsächlich auf unterschiedliche Miet- und Wohnkosten zurückzuführen, da Regelsätze bundesweit einheitlich gelten. Die Kosten für Unterkunft spielen somit eine entscheidende Rolle bei der Höhe des tatsächlichen Zahlungsanspruchs.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld beziehen, ist hoch: Im Juli 2025 zählte die Bundesagentur insgesamt rund 2,92 Millionen Haushalte mit Anspruch auf Bürgergeld. Davon waren etwa 528 000 Alleinerziehende – das entspricht gut 18 Prozent aller Leistungsempfängerhaushalte und macht diese Gruppe zur zweitgrößten unter den Bürgergeldbeziehern.

Die regionalen Unterschiede verdeutlichen auch das Haushaltsbudget von Alleinerziehenden mit einem Kind: Im Jahr 2024 betrug es je nach Stadt zwischen circa 1 770 Euro, wobei allein die tatsächlichen Wohnkosten zwischen etwa 845 Euro in Hamburg und knapp über 610 Euro in Leipzig schwankten. Ohne Berücksichtigung der Miete blieben somit durchschnittlich rund 1 144 Euro für den laufenden Lebensbedarf übrig.

Regelsätze, mehrbedarf und wohnkosten als grundlagen des bürgergeldes für alleinerziehende

Für das Jahr 2025 wurden die Regelsätze nicht erhöht; sie bleiben stabil bei:

  • Alleinstehende beziehungsweise Alleinerziehende erhalten jeweils einen Regelsatz von 563 Euro
  • Kinder bekommen altersabhängig folgende Pauschalen:
    • bis fünf Jahre: 357 Euro
    • sechs bis dreizehn Jahre: 390 Euro
    • vierzehn bis siebzehn Jahre: 471 Euro
  • Volljährige Kinder im Haushalt erhalten einen Satz von 451 Euro

Diese Beträge bilden stets die Basis jeder Berechnung des Leistungsanspruchs.

Zusätzlich haben Alleinerziehende Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen ihrer besonderen Belastung durch Betreuungspflichten. Der Mehrbedarf beträgt typischerweise:

  • Bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter sechzehn Jahren rund 36 Prozent des eigenen Regelsatzes
  • Für ältere Kinder werden pro Kind zwölf Prozent angesetzt

Der Zuschlag ist maximal auf sechzig Prozent begrenzt; zudem gibt es eine kleine Pauschale bei dezentraler Warmwasserbereitung als zusätzlichen Mehrbetrag. Im Wechselmodell wird dieser zeitanteilig gewährt.

Neben Regelsatz und Mehrbedarfen kommen noch Kosten für Unterkunft hinzu – also Miete inklusive Nebenkosten sowie Heizkosten. Zu Beginn eines Leistungsbezugs gilt eine Karenzzeit von zwölf Monaten, während welcher das Jobcenter tatsächlich entstandene Mietkosten übernimmt – unabhängig davon, ob diese lokal als angemessen gelten oder nicht. Nach Ablauf dieser Frist orientiert sich das Jobcenter an örtlichen Angemessenheitsgrenzen; zu hohe Mieten können dann zu Kürzungen führen oder Aufforderungen zur Senkung bzw. zum Umzug nach sich ziehen.

Die Karenzzeit bietet damit kurzfristig Schutz vor finanziellen Einbußen durch hohe Wohnkosten; langfristig müssen Betroffene jedoch oft ihre Mietverhältnisse anpassen oder entsprechende Nachweise erbringen.

Einkommensanrechnung beim bürgergeld sowie beispielrechnung für alleinerziehende haushalte

Das Einkommen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft beeinflusst den endgültigen Zahlungsanspruch erheblich durch Anrechnung bestimmter Einnahmen:

Kindergeld wird seit Januar 2025 pauschal mit monatlich 255 Euro pro Kind als Einkommen berücksichtigt; zusätzlich gibt es einen sogenannten Kindersofortzuschlag von monatlich zwanzig bis fünfundzwanzig Euro je nach Situation . Bei Haushalten mit Kinderzuschlag ist ein Sofortzuschlagshöchstbetrag von insgesamt 297 Euro enthalten – auch darüber informiert das Jobcenter ausführlich.

Unterhaltszahlungen beziehungsweise Unterhaltsvorschuss zählen ebenfalls zum Einkommen und reduzieren dadurch den Anspruch auf Bürgergeld entsprechend.

Elterngeld wird grundsätzlich angerechnet; allerdings existieren Freibeträge zur Entlastung Erwerbstätiger vor Geburt eines Kindes:

  • Bis zu 300 Euro beim Basiselterngeld
  • Bis zu 150 Euro beim ElterngeldPlus

Diese Freibeträge mindern den anzurechnenden Betrag teilweise deutlich.

Beispielrechnung eines haushalts mit einem elternteil plus kleinkind

Das Bundesarbeitsministerium illustriert anhand folgender Beispielrechnung typische Summen:

Der Elternteil erhält zunächst seinen Regelsatz von 563 Euro plus den Mehrbedarf wegen alleiniger Erziehung eines Kindes unter sieben Jahren , also zusätzlich ca.203 Euro. Das Kind selbst bekommt pauschal *357 Euro angesetzt.*

Dazu kommen angenommene Wohnkosten in Höhe von ungefähr 600 Euro.*

Der so berechnete Gesamtbedarf liegt damit bei circa 1 723 Euros.*

Davon zieht das Jobcenter dann beispielsweise das Kindergeld ab sowie weiteres anzurechnendes Einkommen.*

Je nach individueller Situation verändert dies letztendlich den ausgezahlten Betrag.

Krankenversicherungskosten werden vom jobcenter übernommen

Bezieherinnen beziehungsweise Bezieher des Bürgergeldes sind überwiegend gesetzlich krankenversichert; ihre Beiträge zahlt direkt das Jobcenter ohne Abzüge vom Regelbetrag oder anderen Leistungen.

Bei privat Versicherten beteiligt sich das Jobcenter am Basistarif ihrer Krankenversicherung – meist deckt dieser Zuschuss ungefähr fünfzig Prozent dieses Tarifs ab.

Armutsgefährdung trotz leistungen bleibt herausforderung insbesondere für alleinerziehende familien

Trotz staatlicher Unterstützung bleibt Armut ein zentrales Problem vieler Alleinerziehender in Deutschland wie europaweit sichtbar ist:

Im Jahr 2024 waren laut Statistik gut 27 Prozent aller Alleinerziehenden armutsgefährdet.*

Für eine Person mit einem minderjährigen Kind lag dabei die Armutsgefährdungsschwelle bei jährlich circa 21 543 Euros,* was umgerechnet knapp 1 795 Euros monatlichem Netto-Einkommen entspricht.*

Viele Haushalte erreichen diesen Wert trotz ergänzender Leistungen nicht dauerhaft.* Dies führt weiterhin zu erheblichem finanziellem Druck gerade innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe.*

Eine genaue Prüfung des Bescheids kann helfen sicherzustellen,* dass Betroffene tatsächlich sämtliche ihnen zustehenden Leistungen erhalten:*

Wichtig sind dabei insbesondere korrekte Berücksichtigung folgender Punkte:

  • Anerkennung des Mehrbedarfs aufgrund alleiniger Erziehung
  • Vollständige Übernahme angemessener Heiz‑und Warmwasserkosten
  • Einhaltung bzw.* Nutzung der Karenzzeitregelung

Unklarheiten sollten möglichst frühzeitig mithilfe unabhängiger Beratungsstellen geklärt werden,* um Fehler schnell korrigieren lassen zu können.

Werden Mietobergrenzen überschritten,* fordert das Jobcenter spätestens nach Ablauf der Karenzzeit häufig dazu auf,* entweder günstigeren Wohnraum anzumieten oder umzuziehen.

In solchen Fällen empfiehlt es sich frühzeitig Alternativen zu suchen:*

Dazu gehören beispielsweise Anträge auf Umzugskostenhilfe oder Kautionszuschuß sowie schriftliche Zusicherungen neuer Mieten vor Vertragsabschluss.

So lässt sich vermeiden,* dass finanzielle Nachteile entstehen.

Entscheidend bleiben neben dem stabilen Regelsatz insbesondere individuelle Faktoren wie tatsächliche Wohn­ kosten , geltend gemachtes Einkommen sowie korrekt beantragte Zusatzleistungen wie Mehr­ bedarf .

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