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Merkzeichen g im schwerbehindertenausweis: bedeutung, vorteile und antrag in deutschland

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Das Merkzeichen G wird Personen mit Gehbehinderung zuerkannt, die im Alltag eingeschränkt sind. Es bietet verschiedene Vergünstigungen, die insbesondere für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel und Empfänger von Grundsicherung relevant sind.

Bedeutung und unterschiede der merkzeichen g und ag

Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Gehbehinderung, die den Alltag der Betroffenen einschränkt. Im Gegensatz zum bekannteren Merkzeichen aG ist es leichter zu erhalten. Während das Merkzeichen aG vor allem bei massiv eingeschränkter Mobilität vergeben wird und den blauen Parkausweis ermöglicht, gilt das Merkzeichen G als „kleiner Bruder“ des aG, da es ebenfalls Erleichterungen bietet, jedoch ohne Einstufung als außergewöhnlich.

Viele Menschen verbinden Mobilitätseinschränkungen zunächst mit dem Recht auf Behindertenparkplätze. Dieses Recht ist jedoch ausschließlich an das Merkzeichen aG gekoppelt. Das bedeutet: Wer nur das Zeichen G besitzt, erhält keinen blauen Parkausweis für Behindertenparkplätze. Dennoch kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gelber Parkausweis ausgestellt werden – beispielsweise in Bundesländern wie Schleswig-Holstein –, der begrenzte Parkrechte gewährt.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil des Merzeichens G besteht darin, dass Betroffene eine sogenannte Wertmarke erwerben können. Diese kostet 104 Euro jährlich und berechtigt zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bundesweit. Für Menschen mit häufigen Fahrten per Bus oder Bahn stellt dies eine erhebliche finanzielle Entlastung dar.

Finanzielle vorteile durch mehrbedarf bei grundsicherung

Für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung hat das Merkzeichen G besondere Bedeutung: Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Regelsatz für alleinstehende Personen 568 Euro monatlich. Mit dem Vorliegen des Merzeichens erhalten Berechtigte einen Mehrbedarf von 17 Prozent dieses Betrags – also rund 96 Euro zusätzlich pro Monat.

Dieser Zuschlag berücksichtigt die höheren Aufwendungen durch die Gehbehinderung wie etwa spezielle Fahrten oder Hilfsmittel sowie Unterstützung bei alltäglichen Besorgungen. Der Gesetzgeber erkennt diese Mehrkosten an und gewährt daher diesen finanziellen Ausgleich über den sogenannten Mehrbedarf gemäß Sozialgesetzbuch.

Die zusätzliche Zahlung verbessert die wirtschaftliche Situation vieler Betroffener deutlich – gerade wenn ohnehin nur ein knappes Budget zur Verfügung steht.

Beantragung des merkzeichens g beim versorgungsamt

Die Zuerkennung des Merzeichens erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt auf Basis ärztlicher Gutachten zur Feststellung einer Gehbehinderung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben . Personen mit bereits bestehendem Schwerbehindertenausweis können einen Änderungsantrag stellen, wenn sich ihre gesundheitliche Situation verschlechtert hat oder bisher kein entsprechendes Zeichen eingetragen wurde.

Erstantragsteller müssen nachweisen, dass eine dauerhafte Einschränkung beim Gehen vorliegt; hierfür sind medizinische Befunde erforderlich. Die genaue Prüfung erfolgt individuell anhand festgelegter Kriterien zur Beweglichkeit sowie zum Umfang der Einschränkungen im Alltag.

Da Antragsverfahren komplex sein können, empfiehlt sich professionelle Sozialberatung etwa durch Verbände oder Fachstellen vor Ort. Dort erhalten Antragstellende Unterstützung bei Formulierung sowie Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen – auch Widersprüche gegen Ablehnungen lassen sich so besser vorbereiten.

Nutzungschancen trotz ablehnung von ag

Viele Antragsteller streben zunächst nach dem begehrten Merkmal „außergewöhnliche Gehbehinderung“ wegen dessen Vorteile wie dem blauen Parkausweis für Behindertenparkplätze am Wohnort oder Arbeitsplatzbereich . Wird dieser Antrag abgelehnt, prüfen viele Versorgungsämter automatisch alternativ eine Anerkennung von „gehbehindert“ als milderes Zeichen; falls nicht geschehen, kann man selbst aktiv werden und einen entsprechenden Änderungsantrag stellen beziehungsweise auf dieses Zeichen hinweisen.

Besonders lohnend ist dies für Bezieherinnen bzw. Bezieher von Grundsicherung: Auch ohne Zugang zu Behindertenparkplätzen profitieren sie vom monatlichen Zuschlag sowie vom Anspruch auf Wertmarke zum vergünstigten Nahverkehrstarif bundesweit – was gerade bei knappen finanziellen Mitteln spürbare Entlastung bringt .

Diese Möglichkeit sollte daher nicht ungenutzt bleiben; auch wenn keine außergewöhnliche Behinderung anerkannt wird, bieten sich wichtige soziale Teilhabe-Verbesserungen über das reguläre G-Merkmal hinaus an.

Unterstützungsmöglichkeiten durch sozialberatung nutzen

Der Antragsprozess gestaltet sich oft kompliziert aufgrund zahlreicher Formulare sowie erforderlicher Nachweise medizinischer Art; Unsicherheiten bestehen häufig hinsichtlich Erfüllung der Voraussetzungen für „gehbehindert“. Hier helfen erfahrene Sozialverbände wie beispielsweise der Sozialverband Schleswig-Holstein weiter: Sie beraten Ratsuchende umfassend zu Vorgehensweise beim Antragstellen inklusive Einreichung aller Dokumente bis hin zu Widerspruchsschreiben gegen Ablehnungen seitens Behörden.

Fachkundige Beratung erleichtert zudem Einschätzung ärztlicher Diagnosen hinsichtlich ihrer Relevanz fürs Verfahren erheblich; dadurch steigen Chancen auf erfolgreiche Anerkennung deutlich an – was langfristig finanzielle Vorteile ebenso wie mehr Mobilitätssicherheit bedeutet.

Zusammenfassung relevanter leistungen durch merkzeichen g

Das Merkzeichen G eröffnet vielen Menschen mit Gehbehinderungen wertvolle Erleichterungen im Alltag: Neben einem möglichen gelben Parkberechtigungsausweis gibt es bundesweite Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Verkehrsmittel dank Wertmarke sowie einen Zuschlag in Höhe von rund 17 % auf den Regelsatz bei Grundsicherungsempfängern .

Insbesondere jene Personen profitieren davon stark, denen ein außergewöhnliches Gehmerkmal verweigert wurde, aber dennoch erhebliche Mobilitätseinschränkungen bestehen bleiben — denn hier liegen niedrigere Zugangshürden verbunden mit spürbaren sozialen Vorteilen bezüglich Mobilitätserleichterung & Einkommensverbesserung vor.

Eine Sozialberatung unterstützt dabei kompetent alle Schritte vom ersten Antrag bis hin zum Widerspruch gegen Ablehnung, um optimale Erfolgschancen sicherzustellen.

Diese Vielfalt praktischer & finanzieller Hilfen macht Merkmal G zu einem wichtigen Instrument gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland.

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