Die gesetzliche Rente bleibt für Millionen Menschen in Deutschland die wichtigste Einkommensquelle im Ruhestand. Dabei stellt sich häufig die Frage, wann eine Rente als „sehr gut“ gilt und welche Möglichkeiten es gibt, dieses Ziel auch während des Berufslebens noch zu erreichen.
Standardrente als richtwert und ihre grenzen
Die Standardrente basiert auf 45 Beitragsjahren zum Durchschnittslohn und liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1 835,55 Euro brutto monatlich. Dieser Wert dient vor allem dazu, die Leistungsfähigkeit des Rentensystems insgesamt zu bewerten. Für den individuellen Rentenbedarf ist er jedoch nur bedingt aussagekräftig, da Faktoren wie Wohnort, Haushaltsgröße oder Gesundheitskosten stark variieren.
In Großstädten beanspruchen Miete und Energie oft bis zu 40 Prozent des Budgets der Rentnerinnen und Rentner. Eigentümer auf dem Land hingegen haben meist deutlich geringere feste Ausgaben für Wohnen oder Nebenkosten. Deshalb existiert keine pauschale „Idealrente“, die für alle gleichermaßen gilt.
Der aktuelle Rentenwert beträgt im Jahr 2025 40,79 Euro pro Entgeltpunkt . Von der Bruttorente werden Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen: Die Krankenversicherung verlangt einen Beitragssatz von insgesamt etwa 17,1 Prozent , wobei Rentnerinnen und Rentner davon jeweils die Hälfte tragen müssen. Die Pflegeversicherung liegt ab August 2025 bei einem Satz von 3,6 Prozent.
Nach Abzug dieser Sozialabgaben bleiben von der Standardrente rund 1 612 Euro netto vor Steuern übrig. Erst ab einem monatlichen Einkommen von etwa 1 008 Euro fällt Einkommensteuer an; Neu-Rentner versteuern derzeit rund 86 Prozent ihres Bruttobetrags.
Diese Zahlen verdeutlichen: Die Standardrente ist ein wichtiger Referenzwert zur Systembewertung – sie ersetzt aber keine individuelle Finanzplanung im Alter.
Bedarfsermittlung mit der achtzig-prozent-regel
Finanzexperten empfehlen häufig das Ziel einer Nettorentenhöhe von etwa 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, um den Lebensstandard im Ruhestand weitgehend halten zu können. Wer beispielsweise zuletzt monatlich rund 2 500 Euro netto verdient hat, sollte mindestens auf eine Rente in Höhe von circa 2 000 Euro netto abzielen.
Dieser Richtwert berücksichtigt jedoch nicht unvorhergesehene Ausgaben wie Zahnimplantate oder Reparaturen am Auto beziehungsweise Investitionen in neue Heiztechnik wie Wärmepumpen. Daher empfiehlt sich zusätzlich ein finanzieller Puffer oberhalb dieser Summe einzuplanen.
Deutliche Unterschiede bestehen zudem zwischen Geschlechtern sowie Regionen Deutschlands: Männer mit mindestens 35 Versicherungsjahren erhielten im Jahr 2023 durchschnittlich eine Bruttorente von etwa 1 346 Euro, Frauen dagegen nur knapp über 900 Euro brutto monatlich.
Im Osten Deutschlands liegen Frauenrenten tendenziell etwas höher als im Westen – dies hängt damit zusammen, dass Erwerbsunterbrechungen dort seltener sind als in westdeutschen Bundesländern. Diese Daten zeigen klar: Entscheidend sind nicht das Kalenderalter oder einzelne Jahre Arbeit allein – sondern vielmehr die Anzahl der erworbenen Entgeltpunkte . Teilzeitbeschäftigung sowie Phasen mit Care-Arbeit hinterlassen bleibende Lücken bei den Ansprüchen an die gesetzliche Rente.
Rentenformel erklärt: entgeltpunkte multipliziert mit rentenwert und zugangsfaktor
Die Höhe der gesetzlichen Rente berechnet sich nach einer einfachen Formel:
Rentenhöhe = Entgeltpunkte × Rentenwert × Zugangsfaktor
Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Arbeit zum Durchschnittslohn; wer doppelt so viel verdient hat fast zwei Punkte pro Jahr gesammelt – allerdings begrenzen Beitragsbemessungsgrenzen diese Anrechnung nach oben .
Der aktuelle Rentenwert beträgt seit Juli 2025 genau 40,79 Euro pro Punkt; er wird jährlich angepasst und steigt meist am ersten Juli eines Jahres leicht an.
Der Zugangsfaktor beschreibt den Zeitpunkt des tatsächlichen Eintritts ins Rentensystem: Bei regulärem Beginn beträgt er eins , beim Vorruhestand wird er um jeweils minus 0,3 Prozent pro Monat reduziert; wer seine Rente später bezieht erhält einen Zuschlag von plus 0,5 Prozent je Monat Aufschubzeitraum bis zum regulären Altersbeginn.
Eine „sehr gute“ Monatsbruttorente von ungefähr drei Tausend Euro setzt aktuell mindestens etwa 74 Entgeltpunkte voraus. Das entspricht beispielsweise einer Erwerbsbiografie mit vierzig Jahren Arbeit bei rund dem Anderthalbfachen des Durchschnittslohns oder dreißig Jahren knapp unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Flexi-rentengesetz ermöglicht sonderzahlungen ab fünfzig zur rentenerhöhung
Seit Inkrafttreten des Flexi-Rentengesetzes im Jahr 2017 können Versicherte freiwillige Sonderbeiträge leisten – erstmals möglich ab dem fünfzigsten Geburtstag –, um ihre spätere Altersversorgung gezielt aufzubessern:
Diese Zahlungen dienen zwei Zwecken:
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Abschläge auszugleichen: Wer früher als regulär in Rente gehen möchte muss Abschläge hinnehmen; maximal betragen diese derzeit ca. 10,8 Prozent vom Anspruchswert insgesamt.
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Zusätzliche Entgeltpunkte einzukaufen: Auch wer regulär weiterarbeitet kann durch Sonderzahlungen seine spätere Monatsrentenhöhe erhöhen.
Ein Rechenbeispiel aus dem Jahr 2025 verdeutlicht dies:
Ein einzelner zusätzlicher Entgeltpunkt kostet ungefähr 9 400 Euro Beitragssumme an Sonderzahlung.
Wer also bereits sechzig EP erworben hat und damit Anspruch auf eine Bruttomonatsrente von ca. 2 447 Euro besitzt,
kann durch Zahlung zweier weiterer Punkte seine Monatsbruttoleistung dauerhaft auf knapp 2 529 Euro erhöhen.
Diese Erhöhung wirkt lebenslang dynamisch weiter.
Die Rendite solcher Einmalzahlungen hängt vom individuellen Eintrittsalter ins Altersteilzeitmodell, der Lebenserwartung sowie persönlichen Steuerbelastung ab, liegt aber zumeist über sicheren Kapitalanlagen wie Staatsanleihen. Eine detaillierte Berechnung bietet dabei stets eine offizielle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Geplantes rentenpaket ii stabilisiert leistungsniveau trotz beitragserhöhungen
Das aktuell vom Bundestag diskutierte sogenannte Rentenpaket II sieht vor, die Haltelinie beim Leistungsniveau langfristig bis zum Jahr 2039 stabil bei mindestens 48-Prozent-Beiträgen festzuschreiben. Parallel soll ein Kapitalstock namens Generationenkapital aufgebaut werden, dessen Volumen bis zu 200 Milliarden Euro betragen könnte. Dieses Kapital soll am Kapitalmarkt investiert werden; die daraus erzielten Erträge sollen mittelfristig helfen, den Anstieg der Beitragssätze zumindest teilweise abzubremsen.
Für heutige Versicherte bedeutet dies konkret:
Das Leistungsniveau bleibt voraussichtlich stabil erhalten; gleichzeitig könnten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- bzw.-Pflegeversicherung bereits Mitte der Dreißigerjahre auf über 22 Prozent steigen.
Weitere wichtige Kennzahlen für das Kalenderjahr 2025 lauten:
| Kennzahl | Wert |
|——————————–|————-|
| Beitragsbemessungsgrenze RV | €8 050 |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | €5 512,50 |
| Durchschnittsentgelt jährlich | €50 493 |
Diese Werte bilden wichtige Grundlagen für Berechnungen innerhalb des Sozialversicherungsrechts.
Sozialabgaben steuern steuerlast beeinflussen nettorenteneinkommen maßgeblich
Zur Krankenversicherung gehören alle Pflichtmitglieder innerhalb bestimmter Voraussetzungen automatisch dazu: Wer während mindestens 90 Prozent seiner zweiten Lebenshälfte gesetzlich versichert war, bleibt Mitglied in dieser Pflichtversicherung . Andere Personen können freiwillige Mitgliedschaften wählen oder privat versichert sein.
Bei Pflegeversicherungen zahlen Kinderlose weiterhin einen Zuschlag in Höhe von 0,35 Prozent zusätzlich zum allgemeinen Satz.
Steuerrechtlich bleiben Jahresbruttoeinkünfte aus gesetzlichen Altersrentenzahlungen bis einschließlich 12 096 Euro steuerfrei. Darüber hinaus mindern Werbungskostenpauschalen , Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.
Um finanzielle Nachteile möglichst gering zu halten empfiehlt es sich daher frühzeitig folgende Schritte umzusetzen:
Checkliste zur optimierung ihrer altersvorsorge
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre jährliche Renteninformation, insbesondere Anzahl Ihrer erworbenenen Entgeltpunkte sowie mögliche Versorgungslücken
- Füllen Sie vorhandene Lücken durch Nachzahlungen innerhalb erlaubter Fristen wieder
- Nutzen Sie betriebliche Altersvorsorgeangebote Ihres Arbeitgebers
- Diversifizieren Sie private Vorsorgemodelle mithilfe staatlicher Förderprogramme oder kostengünstiger ETF-Sparpläne
- Lassen Sie Ihre Möglichkeiten freiwilliger Sonderzahlungen spätestens ab fünfzig individuell berechnen
Kurz vor Beginn Ihrer Altersphase lohnt außerdem eine Beratung bezüglich Teilrentenzahlung sowie Hinzuverdienstmöglichkeiten:
Seit Anfang 2023 dürfen Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen ohne Kürzung ihrer Leistungen.
Eine sorgfältige Planung zahlt sich langfristig aus –
denn ob Ihre persönliche gesetzliche Rente wirklich „sehr gut“ ist hängt maßgeblich davon ab,
wie flexibel Ihr finanzieller Bedarf gedeckt wird.