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Abschlagsfreie altersrente 2025: regelaltersrente, 45-jahre-rente und schwerbehindertenrente im überblick

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Wer 2025 ohne Abschläge in den Ruhestand gehen möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend sind das Geburtsjahr, die nachgewiesenen Versicherungszeiten sowie ein möglicher Schwerbehindertenstatus. Die drei wichtigsten Rentenarten – Regelaltersrente, Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Altersrente für schwerbehinderte Menschen – bieten unterschiedliche Zugangsbedingungen und steuerliche Aspekte.

Abschlagsfreie rentenarten 2025: regelaltersrente, 45-jahre-rente und schwerbehindertenrente

Im Jahr 2025 gibt es drei gesetzlich festgelegte Wege zur abschlagsfreien Altersrente. Die erste Möglichkeit ist die Regelaltersrente, bei der Personen des Jahrgangs 1959 mit einem Alter von genau 66 Jahren und zwei Monaten Anspruch auf die volle Rente haben. Ein vorzeitiger Renteneintritt ist hier ausgeschlossen. Wer darüber hinaus arbeitet, profitiert doppelt: Das Einkommen aus der Beschäftigung fließt weiter, während sich die Rente um monatlich 0,5 % erhöht. So ergibt sich bei zwölf zusätzlichen Arbeitsmonaten ein dauerhafter Rentenzuschlag von sechs Prozent.

Die zweite Variante betrifft Versicherte mit besonders langen Beitragszeiten: Die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht es Personen des Jahrgangs 1961, bereits ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten ohne Abschläge in Rente zu gehen – vorausgesetzt sie können mindestens 45 Jahre an Pflichtbeiträgen oder gleichwertigen Zeiten nachweisen. Dazu zählen neben Pflichtbeiträgen auch freiwillige Zahlungen sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr oder Pflegezeiten. Arbeitslosigkeit wird nur berücksichtigt, wenn sie durch Insolvenz oder Betriebsstilllegung verursacht wurde; ansonsten müssen alle Monate lückenlos belegt sein.

Die dritte Möglichkeit bietet die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für den Jahrgang 1961 beginnt hier der Anspruch auf volle Rente bereits ab dem vollendeten 64. Lebensjahr. Ein früherer Renteneintritt ist bis zu drei Jahre möglich; allerdings wird dann ein Abschlag von monatlich jeweils 0,3 % fällig – maximal also bis zu zehn Prozent insgesamt. Wichtig ist eine rechtzeitige Beantragung des Schwerbehindertenausweises spätestens zweieinhalb Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn.

Steuerliche aspekte und nebenverdienstregelungen bei renteneintritt

Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Renten steigt seit dem Jahr 2005 jährlich um einen Prozentpunkt an; im Jahr 2025 liegt er bei bereits hohen 84,5 %, während nur noch knapp 15,5 % dauerhaft steuerfrei bleiben. Das bedeutet konkret: Von einer Monats­renten­zahlung in Höhe von beispielsweise € 2 000 unterliegen € 1 690 der Einkommensteuerpflicht; hinzu kommen mögliche weitere Einkünfte aus Nebenjobs oder anderen Quellen.

Seit dem Wegfall aller Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2023 kann jeder zusätzliche Verdienst unbegrenzt neben der Alters­renten bezogen werden – egal ob Mini-, Midi- oder Vollzeitbeschäftigung ausgeübt wird. Dabei gelten jedoch weiterhin arbeits-, sozial- sowie steuerrechtliche Pflichten uneingeschränkt fort: Selbstständige müssen Umsatz- beziehungsweise Gewerbesteuer beachten; geringfügig Beschäftigte zahlen pauschale Abgaben und bleiben versicherungspflichtig in ihrer Krankenversicherung.

Eine fast volle Teil­rentenregelung bietet einen besonderen Schutz beim Krankengeldanspruch während einer versicherungspflichtigen Tätigkeit trotz laufender Teil­rentenbezüge an: Im Krankheitsfall übernimmt die Krankenkasse weiterhin Leistungen auch dann noch vollständig oder teilweise – dies gilt allerdings nicht automatisch für alle Versorgungs­träger betrieblicher Rentenansprüche; eine vorherige schriftliche Klärung empfiehlt sich dringend zur Vermeidung langer Auseinandersetzungen.

Betriebsrentenzahlungen folgen eigenen Satzungen und können zusammen mit gesetzlichen Teil­renten sowie Erwerbseinkommen schnell zu einer höheren Steuerprogression führen als erwartet wird. In einigen Fällen lohnt es sich daher finanziell gesehen eher den Bezug betrieblicher Zusatzleistungen aufzuschieben bis keine weiteren Einkünfte mehr erzielt werden; so verteilt sich das Gesamt­einkommen besser über mehrere Steuerjahre hinweg.

Rentenantragstellung und planungshilfen für den ruhestand abseits gesetzlicher altersgrenzen

Um Stress beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu vermeiden empfiehlt es sich dringend frühzeitig aktiv zu werden: Der Antrag auf Alters­renten sollte spätestens drei Monate vor gewünschtem Beginn digital über das Portal „Meine RV“ eingereicht werden. Notwendig sind dabei diverse Nachweise wie Geburtsurkunden aller Familienmitglieder inklusive Kinderversicherungsnummern sowie Belege über Ausbildungs-, Pflege- beziehungsweise Erziehungszeiten zur korrekten Anrechnung im Versicherungskonto.

Ein zertifizierter Rentenberater kann helfen Lücken im Versicherungsverlauf aufzudecken beziehungsweise fehlende Zeiten durch Nachmeldungen mittels Schul‑ oder Arbeitsverträgen ergänzen lassen sowie gegebenenfalls Widersprüche gegen Bescheide einzulegen – dessen Honorar lässt sich als Werbungskosten steuermindernd geltend machen.

Die steigende Lebenserwartung führt dazu, dass die Regelaltersgrenze stufenweise bis zum Jahr 2031 auf das Alter von 67 Jahren angehoben wird. Parallel sinkt das Verhältnis zwischen gesetzlicher Rentauszahlung zum letzten Nettoarbeitslohn deutlich ab, weshalb zusätzliche private Vorsorgebausteine wie Direktversicherungen aus betrieblichen Angeboten oder fondsgebundene Riester‑ bzw. Rürup-Rententarife immer wichtiger werden, um langfristig finanzielle Stabilität sicherzustellen. Insbesondere wenn man heute Anfang sechzig ist, sollte man diese Optionen prüfen, damit auch nach Anhebung ausreichend Nettoeinkommen verbleibt.

Praxisbeispiel flexibler einstieg ins rentnerleben am beispiel michaelas

Michaela wurde Ende Dezember 1961 geboren, hat insgesamt 46 Jahre an Beitragszeiten angesammelt, könnte somit regulär erst ab Juni 2026 ohne Abzüge ihre Altersruhe antreten, plant aber bewusst schon Februar 2025 mit einem Abschlag von rund fünf Komma eins Prozent wegen Vorverlegung um siebzehn Monate früher auszusteigen. Sie arbeitet zwölf Wochenstunden weiter, erhält dadurch etwa € 650 Monatslohn, ihre gesetzliche Rentauszahlung bleibt ungekürzt. Zudem besteht dank fast voller Teilrentenzahlung weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Michaela rät allen Betroffenen: „Alle Nachweise zweimal prüfen spart Nerven und Geld.“

Diese sorgfältige Planung zeigt exemplarisch, wie individuelle Kombinationen aus Arbeitseinkommen, Teilrentenzahlung, frühzeitig beantragter Schwerbehindertenausweis beziehungsweise vollständigem Versicherungskonto genutzt werden können, um möglichst flexibel aber dennoch finanziell abgesichert ins neue Lebenskapitel einzutreten.

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