Der positive Kokaintest der Schweizer Jockey Sibylle Vogt hat eine sechsmonatige Sperre zur Folge. Ihre ungewöhnliche Erklärung, die den Konsum mit ihrem Privatleben verknüpft, löst Diskussionen aus.
Dopingfall Sibylle Vogt und die umstrittene begründung
Die 30-jährige Sibylle Vogt wurde im März 2025 bei einer routinemäßigen Dopingkontrolle positiv auf Kokain getestet. Der Befund führte zu einer offiziellen Untersuchung durch den französischen Galoppverband, der für die Überwachung von Dopingverstößen im Pferderennsport zuständig ist. In ihrer Stellungnahme erklärte Vogt überraschend, dass sie den positiven Test auf Geschlechtsverkehr mit einem Partner zurückführe, der zuvor Kokain konsumiert habe. Sie betonte dabei ausdrücklich, nichts von dessen Drogenkonsum gewusst zu haben und räumte ein: „Ich sehe mich aus mangelnder Vorsicht nicht völlig frei von Schuld.“ Ihr Partner habe den Konsum nachträglich eingeräumt.
Diese Begründung sorgte in Fachkreisen und Medien für erhebliches Aufsehen. Experten diskutierten über die Plausibilität eines solchen Übertragungsweges bei einem Substanznachweis im Blut oder Urin eines Sportlers. Die Debatte berührte auch ethische Fragen rund um Verantwortung und Sorgfaltspflicht von Profisportlern gegenüber verbotenen Substanzen sowie deren Umfeld.
Trotz des ungewöhnlichen Erklärungsversuchs blieb das Ergebnis des Tests unbestritten: Die A-Probe wies eindeutig Kokain nach, was durch eine anschließende Analyse der B-Probe bestätigt wurde. Damit war klar, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Regeln vorlag – unabhängig von persönlichen Umständen oder Erklärungen.
Sperre und reaktionen des galoppverbands auf den dopingfall
Der französische Galoppverband bestätigte am 03.08.2025 seine Entscheidung zur Sperre gegen Sibylle Vogt rückwirkend ab dem 25. Mai 2025 für sechs Monate aufgrund des positiven Kokaintests. Diese Maßnahme entspricht den geltenden Regularien zum Schutz vor unerlaubtem Substanzgebrauch im Pferderennsport und soll Fairness sowie Integrität gewährleisten.
In seiner offiziellen Stellungnahme äußerte sich der Verband zurückhaltend zu Vogts persönlicher Erklärung: Das Testergebnis werde vom Jockey „nicht bestritten“ und lediglich „mit Erwägungen ihres Privatlebens erklärt“. Dies unterstreicht die klare Trennung zwischen sportrechtlicher Bewertung eines Verstoßes und individuellen Lebensumständen.
Die Sperre bedeutet für Vogt eine längere Wettkampfpause in einer Phase ihrer Karriere mit hoher sportlicher Bedeutung – sie zählt seit Jahren zu den erfolgreichen Reiterinnen in Europa mit zahlreichen Platzierungen bei wichtigen Rennen. Die Sanktion wirkt sich somit auch unmittelbar auf ihre berufliche Entwicklung aus.
Im weiteren Verlauf wird erwartet, dass sowohl Verbände als auch Athletinnen verstärkt Präventionsmaßnahmen ergreifen werden, um ähnliche Vorfälle künftig zu vermeiden – etwa durch Aufklärung über Risiken im privaten Umfeld sowie strengere Kontrollen vor Wettkämpfen.
Dieser Fall zeigt exemplarisch die Herausforderungen moderner Anti-Doping-Arbeit angesichts komplexer sozialer Zusammenhänge zwischen Sportlerinnen und ihrem persönlichen Umfeld innerhalb internationaler Wettbewerbe im Pferdesportbereich auf.