Home Nachrichten Kombinationspflege in der häuslichen betreuung: finanzielle unterstützung und leistungsspielräume für pflegegrade 2 bis 5
Nachrichten

Kombinationspflege in der häuslichen betreuung: finanzielle unterstützung und leistungsspielräume für pflegegrade 2 bis 5

Share
Share

Die Kombination von Pflegegeld und ambulanten Sachleistungen ermöglicht pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität bei der häuslichen Betreuung. Seit einigen Jahren können Betroffene Leistungen aus beiden Bereichen anteilig nutzen, ohne dass ungenutzte Beträge verfallen.

Grundlagen und rechtliche rahmenbedingungen der kombinationspflege

Die Kombinationspflege basiert auf § 38 SGB XI, der es erlaubt, Pflegegeld mit professionellen Pflegesachleistungen zu verbinden. Dabei wird das monatliche Budget für die ambulante Versorgung flexibel aufgeteilt: Wer nicht den vollen Betrag für Pflegesachleistungen eines zugelassenen Pflegedienstes ausschöpft, erhält den verbleibenden Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Umgekehrt sinkt das Pflegegeld entsprechend dem Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Diese Aufteilung ist verbindlich für mindestens sechs Monate gültig, sofern sich die Pflegesituation nicht gravierend ändert. Voraussetzung für den Anspruch sind mindestens Pflegegrad 2, eine Versorgung im häuslichen Umfeld sowie ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Pflegekasse vor Beginn der Kombinationspflege. Eine rückwirkende Bewilligung ist in der Regel ausgeschlossen, weshalb eine frühzeitige Antragstellung ratsam ist.

Das Modell schafft einen flexiblen Leistungstopf aus zwei Leistungsarten und ermöglicht so eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Die Kombination erleichtert es Familien, professionelle Unterstützung gezielt einzusetzen und gleichzeitig finanzielle Anerkennung durch das Pflegegeld zu erhalten.

Leistungsbeträge 2025: aktuelle zahlen zur kombinationspflege nach pflegegrad

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurden alle relevanten Beträge im Rahmen einer Pflegereform um durchschnittlich 4,5 Prozent erhöht. Das monatliche Pflegegeld beträgt nun:

  • Für Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Für Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Für Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Für Pflegegrad 5: 990 Euro

Parallel dazu stiegen auch die Höchstbeträge für ambulante Sachleistungen deutlich an:

  • Bei Pflegegrad 2: maximal 796 Euro
  • Bei Grad 3: maximal 1 497 Euro
  • Bei Grad 4: maximal 1 859 Euro
  • Bei Grad 5: maximal 2 299 Euro

Im Rahmen der Kombinationspflege wird das jeweilige Gesamtbudget anteilig zwischen Geldleistung und Sachleistung aufgeteilt – je nachdem wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets tatsächlich genutzt werden.

Beispielhafte verteilung für pflegegrad 3

Ein Beispiel verdeutlicht dies am Fall von Pflegegrad 3: Nutzt ein Haushalt etwa sechzig Prozent des möglichen Sachleistungsbudgets , verbleiben vierzig Prozent als anteiliges Pflegegeld . Die genaue Verteilung ermittelt die Pflegekasse monatlich anhand abgerechneter Leistungen des Pflegedienstes.

Diese flexible Handhabung erlaubt es Familien, sowohl professionelle Hilfe als auch persönliche Betreuung optimal miteinander zu kombinieren – angepasst an individuelle Bedürfnisse und Ressourcen.

Aufgaben von pflegediensten versus rolle angehöriger bei kombinationspflege

Ambulante Fachkräfte übernehmen vielfältige Aufgaben je nach Bedarfssituation des Patienten oder Bewohners zuhause. Dazu zählen Körperpflege wie Waschen oder Ankleiden sowie Transferhilfen beim Aufstehen oder Mobilitätsunterstützung innerhalb des Haushalts beziehungsweise außerhalb desselben. Auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten gehören zum Leistungsspektrum professioneller Dienste.

Durch diese Entlastung können Angehörige ihre Zeit verstärkt emotionaler Zuwendung widmen oder Alltagsbegleitung leisten – also Aktivitäten begleiten ohne vollständige Übernahme aller pflegerischen Aufgaben. „So bleibt Raum für persönliche Nähe trotz notwendiger professioneller Unterstützung im Alltag.“

Eine klare Dokumentation aller erbrachten Leistungen ist dabei essenziell – sie dient als Nachweis gegenüber der Pflegekasse zur korrekten Abrechnung sowie zur späteren Anpassung des Leistungsumfangs bei veränderten Bedürfnissen oder Einsatzzeiten durch den Dienstleister.

Die Kombination aus fachlicher Expertise eines ambulanten Dienstes mit familiärer Begleitung schafft somit ein ausgewogenes Betreuungsverhältnis mit hoher Lebensqualität sowohl für Betroffene als auch deren Angehörige.

Ergänzende leistungen neben kombinationspflege und finanzierungsmöglichkeiten

Neben dem Kernmodell bleiben weitere Unterstützungsangebote bestehen beziehungsweise können zusätzlich genutzt werden:

  • Tages- und Nachtpflegen bieten zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten außerhalb des eigenen Haushalts; ihr Budget kann vollständig ausgeschöpft werden unabhängig von Kombinationsleistungen zuhause.
  • Der monatliche Entlastungsbetrag wurde zum Jahresbeginn auf nunmehr 131 Euro erhöht; dieser kann beispielsweise eingesetzt werden zur Finanzierung von Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitern.
  • Auch rund-um-die-Uhr-Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen über die vorhandenen Budgets finanzieren – solange keine vollständige Ausschöpfung ambulanter Sachleistungen erfolgt.
  • Sollten Kosten entstehen, welche weder durch gesetzliche Leistungen noch Eigenmittel gedeckt sind, greift nachrangig die „Hilfe zur Pflege“ über das Sozialamt ein.
  • Dabei prüft die Behörde Einkommen sowie Vermögen sowohl bei den direkt Betroffenen als auch gegebenenfalls erwachsener Kinder bis zu einer Grenze von circa hunderttausend Euro Vermögen seit Abschaffung des Elternunterhalts.
  • Zur dauerhaften Absicherung bieten private Zusatzversicherungen Möglichkeiten wie Zahlung eines Pflegetagegelds oder Einmalzahlungen etwa zur Wohnraumanpassung.

So entsteht ein differenziertes System finanzieller Hilfen mit mehreren Bausteinen neben dem Grundmodell Kombinationspflege.

Dokumentationspflichten und praktische tipps zur nutzung kombinierter leistungen

Wer sich entscheidet, beide Leistungsarten parallel einzusetzen, sollte jede einzelne Maßnahme sorgfältig dokumentieren – vom täglichen Waschen über Hilfe beim Toilettengang bis hin zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch Profis ebenso wie familiäre Unterstützungen unterschiedlicher Art.

Diese Nachweise sind Grundlage korrekter Abrechnungen gegenüber der zuständigen Versicherungsträgerin bzw. -trägern sowie Basis möglicher Anpassungen bei Veränderungen im Versorgungsbedarf während laufender Bezugszeiträume.

Darüber hinaus empfiehlt sich eine regelmäßige Abstimmung zwischen allen Beteiligten , um Missverständnisse auszuschließen beziehungsweise zeitnah reagieren zu können, falls mehr Einsätze erforderlich werden sollten oder andere Umstellungen nötig erscheinen.

Eine strukturierte Vorgehensweise trägt dazu bei,

  • dass gesetzlich vorgesehene Fristen eingehalten,
  • Leistungsansprüche voll ausgeschöpft
  • und damit Lebensqualität sowie Entlastung nachhaltig verbessert werden können.
Share
Related Articles
Nachrichten

Unterschiede zwischen gesetzlicher rente und beamtenpension in deutschland und österreich

Die Debatte um die Höhe der Alterssicherung in Deutschland konzentriert sich seit...

Nachrichten

Sozialgericht Dresden hebt Bescheid zur Einschränkung des Dispositionsrechts bei Erwerbsminderungsrente auf

Das Sozialgericht Dresden hat mit Urteil einen Bescheid einer gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben,...

Nachrichten

Rückwirkende Zahlung der abschlagsfreien rente ab 2014 nach fehlender hinweispflicht des sozialgerichts karlsruhe

Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass die Rentenversicherung eine Altersrente rückwirkend zahlen muss,...

Nachrichten

Qantas muss millionenstrafe wegen illegaler corona-entlassungen zahlen

Die australische Fluggesellschaft Qantas wurde wegen rechtswidriger Massenkündigungen während der Corona-Pandemie zu...

Immer aktuell: Nachrichten, Klatsch, Sport und Politik in Echtzeit.

Infos & Mitteilungen

Infos und Pressemitteilungen senden Sie eine E‑Mail an: info@thenga.de

Copyright © 2025 im Eigentum von Influencer Srls – Dieser Blog ist keine journalistische Publikation, da er ohne jegliche Periodizität aktualisiert wird. Er kann daher nicht als redaktionelles Produkt im Sinne des Gesetzes Nr. 62 vom 07.03.2001 angesehen werden.