Home Nachrichten Umtausch alter führerscheine bis 2033 belastet menschen mit behinderung besonders in tübingen
Nachrichten

Umtausch alter führerscheine bis 2033 belastet menschen mit behinderung besonders in tübingen

Share
Share

Der verpflichtende Umtausch alter Führerscheine in das neue Kartenformat bis zum Jahr 2033 stellt viele Menschen mit Behinderungen vor erhebliche Herausforderungen. Besonders Betroffene aus Tübingen berichten von zusätzlichen Prüfungen und Mehrkosten, die über den reinen Verwaltungsakt hinausgehen.

Der umtausch des alten führerscheins in das neue kartenformat

Der Umtausch des alten Führerscheins in ein neues, EU-konformes Kartenformat ist grundsätzlich ein rein verwaltungstechnischer Vorgang ohne Änderungen der Fahrerlaubnisinhalte. Ziel ist es, die Dokumente zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. Dennoch berichten zahlreiche Menschen mit Behinderungen von Nachteilen bei diesem Prozess. Neben den üblichen Anforderungen wie Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments und eines biometrischen Lichtbilds verlangen manche Behörden zusätzliche Nachweise oder Gutachten.

Ein besonders auffälliger Fall stammt aus Tübingen, wo ein Mann mit Beinprothese aufgrund seiner Gehbehinderung einen speziellen Führerschein besitzt. Beim Antrag auf Umtausch seines alten Dokuments wurde er vom zuständigen Landratsamt aufgefordert, ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eine Fahrprobe vorzulegen – obwohl keine Änderung seiner Fahrtauglichkeit vorliegt. Dies steht im Widerspruch zu den offiziellen Angaben auf der Webseite des Landratsamtes, wonach lediglich die Vorlage des alten Führerscheins sowie eines Ausweises und Fotos erforderlich sei.

Solch eine Forderung erscheint für Betroffene als diskriminierend, da vergleichbare Prüfungen bei Personen ohne Behinderung nicht verlangt werden, wenn diese ihren gültigen Führerschein lediglich verwaltungstechnisch umtauschen wollen. Die Folge sind nicht nur Verzögerungen im Verfahren sondern auch zusätzliche finanzielle Belastungen.

Medizinische gutachten zur beurteilung der fahrtauglichkeit bei behinderungen

Ärztliche Gutachten dienen dazu festzustellen, ob körperliche oder geistige Beeinträchtigungen die Fahrtauglichkeit einschränken können. Verkehrmediziner bewerten dabei spezifisch die Auswirkungen einer Erkrankung oder Behinderung auf das sichere Führen von Kraftfahrzeugen. Bei bestimmten Krankheiten wie Multipler Sklerose oder nach einem Schlaganfall sind oft medizinisch-psychologische Untersuchungen notwendig, um kognitive Fähigkeiten einzuschätzen.

Auflagen und beschränkungen im führerschein

Auf Grundlage dieser Bewertungen werden dann gegebenenfalls Auflagen und Beschränkungen im Führerschein eingetragen – etwa besondere Anpassungen am Fahrzeug oder zeitliche Begrenzungen der Fahrerlaubnis. Diese Maßnahmen sollen sowohl den Schutz des Fahrers als auch anderer Verkehrsteilnehmer gewährleisten.

Im Gegensatz dazu ist der Pflichtumtausch alter Papierführerscheine in das neue Kartenformat jedoch nicht an eine erneute Gesundheitsprüfung gebunden – sofern keine neuen Einschränkungen bekannt sind oder Änderungen an bestehenden Auflagen vorgenommen werden müssen.

Diskussion um diskriminierung durch zusätzliche prüfanforderung beim landratsamt tübingen

Der Fall aus Tübingen hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt: Der Fahrlehrer Uwe Thiele, Betreiber einer Fahrschule für Menschen mit Handicap im Kreis Calw, bezeichnet das Vorgehen des Landratsamtes als klare Diskriminierung gegenüber behinderten Menschen beim Umtausch ihres Führerscheins. Er berichtet von zahlreichen ähnlichen Fällen aus seiner Beratungspraxis und kritisiert die ungleiche Behandlung trotz gleicher Rechtslage.

Die zusätzlichen Anforderungen führen häufig zu erheblichen Mehrkosten für Betroffene: Ein TÜV-Gutachten kombiniert mit einem medizinischen Gutachten sowie erforderlicher Fahrschulunterstützung kann schnell Kosten von 500 Euro überschreiten – während der reine Verwaltungsumtausch nur etwa 26,50 Euro kostet.

Diese finanziellen Hürden erschweren vielen Menschen mit Behinderungen den Zugang zum neuen Dokument unnötig stark und werfen Fragen nach Gleichbehandlung auf.

Stellungnahmen von landratsamt adac und verbänden zur situation behinderter fahrer

Das betroffene Landratsamt erklärt hierzu ausdrücklich: Für einen reinen Umtauschtermin seien grundsätzlich keine erneuten Gutachten nötig – außer es lägen bereits bestehende Auflagen vor, deren Überprüfung erforderlich sei. In solchen Fällen müsse geprüft werden, ob diese Beschränkungen weiterhin gelten beziehungsweise aktualisiert werden müssen; dies erfolge meist durch TÜV-Prüfstellen zur Übernahme ins moderne EU-Kartenformat.

Rechtsberater wie Jost Kärger vom ADAC weisen darauf hin, dass regelmäßige Gesundheitsprüfpflichten unabhängig vom Formatwechsel bestehen können – insbesondere bei Erkrankten wie Diabetikern oder Multiple-Sklerose-Patienten –, da sich deren Zustand verändern kann und damit auch ihre Fahrtüchtigkeit neu bewertet werden muss.

Verbände für Menschen mit Behinderung zeigen Verständnis für solche regelmäßigen Kontrollen: Jutta Pagel-Steidl vom Landesverband Baden-Württemberg betont deren Bedeutung für Verkehrssicherheit etwa bei altersbedingten Sehverschlechterungen oder anderen gesundheitlichen Veränderungen unter Berücksichtigung vorhandener Einschränkungsauflagen im bisherigen Führerscheindokument.

Sie sieht darin keine Diskriminierung gegenüber Behinderten; vielmehr kritisiert sie fehlende Prüfpflichten bei älteren Nichtbehinderten trotz vergleichbarer altersbedingter Leistungseinbußen am Steuer:

„Wir Menschen mit Behinderung haben schon immer die Arschkarte gezogen.“

Diese Aussage verdeutlicht Frustration über wahrgenommene Ungleichheiten trotz notwendiger Sicherheitsmaßnahmen im Straßenverkehr.

Share
Related Articles
Nachrichten

Unterschiede zwischen gesetzlicher rente und beamtenpension in deutschland und österreich

Die Debatte um die Höhe der Alterssicherung in Deutschland konzentriert sich seit...

Nachrichten

Sozialgericht Dresden hebt Bescheid zur Einschränkung des Dispositionsrechts bei Erwerbsminderungsrente auf

Das Sozialgericht Dresden hat mit Urteil einen Bescheid einer gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben,...

Nachrichten

Rückwirkende Zahlung der abschlagsfreien rente ab 2014 nach fehlender hinweispflicht des sozialgerichts karlsruhe

Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass die Rentenversicherung eine Altersrente rückwirkend zahlen muss,...

Nachrichten

Qantas muss millionenstrafe wegen illegaler corona-entlassungen zahlen

Die australische Fluggesellschaft Qantas wurde wegen rechtswidriger Massenkündigungen während der Corona-Pandemie zu...

Immer aktuell: Nachrichten, Klatsch, Sport und Politik in Echtzeit.

Infos & Mitteilungen

Infos und Pressemitteilungen senden Sie eine E‑Mail an: info@thenga.de

Copyright © 2025 im Eigentum von Influencer Srls – Dieser Blog ist keine journalistische Publikation, da er ohne jegliche Periodizität aktualisiert wird. Er kann daher nicht als redaktionelles Produkt im Sinne des Gesetzes Nr. 62 vom 07.03.2001 angesehen werden.