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Grad der behinderung bei Hashimoto-thyreoiditis in deutschland: rechtliche bewertung und antragsverfahren

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Die Hashimoto-Thyreoiditis zählt zu den häufigsten entzündlichen Schilddrüsenerkrankungen. Die Schwere der Symptome variiert stark, was sich maßgeblich auf die Anerkennung eines Grades der Behinderung durch die deutschen Versorgungsämter auswirkt.

Rechtlicher rahmen zur bewertung des grades der behinderung bei Hashimoto

In Deutschland erfolgt die Bewertung gesundheitlicher Einschränkungen durch das Versorgungsamt auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung . Der Grad der Behinderung wird dabei in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert gemäß § 2 SGB IX. Diese Einstufung eröffnet verschiedene Nachteilsausgleiche, darunter zusätzlichen Kündigungsschutz, steuerliche Freibeträge sowie fünf zusätzliche Urlaubstage jährlich.

Wichtig ist, dass nicht allein die Diagnose einer Erkrankung ausschlaggebend für den GdB ist. Entscheidend sind vielmehr die funktionellen Folgen im Alltag und wie stark diese das Leben beeinträchtigen. Die VersMedV legt daher besonderen Wert darauf, dass nur tatsächliche Beeinträchtigungen berücksichtigt werden – etwa Leistungseinbußen oder organübergreifende Komplikationen.

Bei Hashimoto-Thyreoiditis bedeutet dies konkret: Ein stabil eingestellter Hormonhaushalt führt meist zu einer niedrigen Bewertung des GdB, während ausgeprägte Symptome oder Begleiterkrankungen eine höhere Einstufung rechtfertigen können. Das Verfahren zielt darauf ab, individuelle Einschränkungen realistisch abzubilden und so eine angemessene Unterstützung sicherzustellen.

Einstufungsmaßstäbe bei Hashimoto-Thyreoiditis

Der Sachverständigenbeirat für Schilddrüsenerkrankungen geht davon aus, dass viele Fälle von Hashimoto medikamentös gut einstellbar sind. In solchen Fällen wird häufig ein GdB von 20 vergeben – dies entspricht leichten funktionellen Einschränkungen ohne gravierende Auswirkungen auf den Alltag.

Kommt es trotz Therapie zu dauerhaften Stoffwechselentgleisungen oder erheblichen Leistungseinbrüchen mit kognitiven Defiziten und anhaltender Müdigkeit, steigt die Bewertung auf etwa 30 GdB an. Diese Stufe spiegelt manifest hypothyreote Verläufe wider mit Symptomen wie Gewichtszunahme und Konzentrationsproblemen.

Schwere Verlaufsformen erreichen oft einen Grad zwischen 40 und 50 GdB. Hierbei spielen neben hormonellen Entgleisungen auch kardiale Begleitprobleme oder ausgeprägte psychische Symptomatiken eine Rolle. Ab einem Wert von 50 gilt man als schwerbehindert; diese Schwelle wird jedoch nur selten allein aufgrund einer Hashimoto-Erkrankung erreicht.

Ein höherer Grad ab 50 kann anerkannt werden, wenn trotz leitliniengerechter Therapie ein deutlich eingeschränkter Allgemeinzustand vorliegt oder zusätzliche Autoimmunerkrankungen wie Arthritis beziehungsweise Osteoporose infolge Hypothyreose hinzukommen. Auch schwere Depressionen zählen zu relevanten Begleiterkrankungen für eine erhöhte Bewertung.

Die Versorgungsämter bilden einen Gesamt-GdB unter Berücksichtigung aller Gesundheitsstörungen nach dem Prinzip der „überwiegenden Funktionsbeeinträchtigung“. Einzelne Diagnosen werden gewichtet entsprechend ihrer Auswirkung auf das tägliche Leben des Betroffenen.

Gerichtliche entscheidungen zur bewertung des gdbs bei Hashimoto-thyreoiditis

Die Rechtsprechung bestätigt regelmäßig den hohen Stellenwert individueller Funktionsbeeinträchtigungen bei Hashimoto-Thyreoiditis-Betroffenen im Rahmen der Festlegung eines Grades der Behinderung . So entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg beispielsweise gegen eine Erhöhung des GdBs einer Klägerin mit klinisch gut eingestellter Erkrankung ohne belegbare alltagsrelevante Einschränkungen.

Demgegenüber hob das Bayerische Landessozialgericht einen Bescheid auf, weil neurologische Begleitsymptome unzureichend berücksichtigt wurden; hier wurde ein Einzel-GdB von 30 als gerechtfertigt angesehen. Diese Urteile verdeutlichen den individuellen Charakter jeder Fallbewertung sowie die Bedeutung umfassender medizinischer Dokumentation für Betroffene beim Antrag auf Anerkennung eines bestimmten Grades der Behinderung.

Gerichte legen großen Wert darauf festzustellen, ob Symptome tatsächlich funktionelle Beeinträchtigungen verursachen und somit sozialrechtlich relevant sind – nicht allein ob eine Diagnose vorliegt oder Laborwerte verändert sind. Dies unterstreicht erneut den Fokus auf konkrete Auswirkungen im Alltag statt rein diagnostischer Kriterien bei Hashimoto-Thyreoiditis-Einstufungsverfahren in Deutschland.

Tipps zur antragstellung und rechte ab einem grad der behinderung von 50

Für Betroffene empfiehlt es sich beim Antrag sorgfältig vorzugehen: Aktuelle Laborwerte sollten ebenso beigefügt werden wie ärztliche Berichte über Therapieresistenz sowie Dokumentationen über anhaltende Müdigkeit oder Konzentrationsstörungen im Alltag beziehungsweise Berufsfeld. Psychologische Gutachten können ergänzend hilfreich sein zur Darstellung psychischer Belastungsmomente infolge chronischer Erkrankungssymptome.

Entscheidend ist stets darzulegen, wie sich Hashimoto konkret auf Arbeitstätigkeiten sowie Haushaltspflichten auswirkt – auch Freizeitgestaltung und soziale Teilhabe spielen hierbei eine Rolle für das Gesamtbild funktioneller Beeinträchtigung gegenüber dem Versorgungsamt bzw., falls erforderlich späteren Gerichten.

Ab einem anerkannten Grad von mindestens 50 eröffnet sich ein umfangreiches Spektrum sozialrechtlicher Ansprüche: Dazu zählen neben fünf zusätzlichen Urlaubstagen auch erweiterte Steuerfreibeträge sowie besonderer Kündigungsschutz am Arbeitsplatz inklusive möglicher Gleichstellungsmöglichkeiten bereits ab Werten um circa 30 bis 40 GdB zum Schutz vor Arbeitsplatzverlust.

Hashimoto-Thyreoiditis lässt sich meist gut behandeln; dennoch schwankt die individuelle Krankheitslast erheblich zwischen Patienten je nach Stabilität ihres Hormonhaushalts sowie Persistenz zusätzlicher organischer beziehungsweise psychischer Komplikationen.

Eine lückenlose medizinische Dokumentation kombiniert mit plausibler Darstellung alltäglicher Einschränkunge erhöht signifikant Chancen für angemessene Einstufung durch deutsche Sozialbehörden – damit verbunden erhalten Betroffene Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen gemäß Sozialrechtssystem Deutschlands.

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