Ein 66-jähriger Iraner tötete Mitte Oktober 2024 in Nürtingen seine Lebensgefährtin, eine Sprachlehrerin. Nach der Tat versteckte er die Leiche in einem Bettdeckenüberzug und warf sie in den Neckar.
Tatablauf und ermittlungen zum mordfall in Nürtingen
Im Oktober 2024 kam es in einer Wohnung in Nürtingen zu einem tödlichen Angriff auf eine 66-jährige Sprachlehrerin. Der mutmaßliche Täter, ein iranischer Staatsbürger, hatte nach Angaben der Ermittlungsbehörden eine intime Beziehung zu dem Opfer. Die Richterin berichtete bei der Urteilsverkündung, dass der Mann die Frau erwürgt habe. Anschließend habe er die Leiche sorgfältig in einen Bettdeckenüberzug gewickelt und diese im Fluss Neckar entsorgt.
Die Polizei wurde nach dem Verschwinden des Opfers alarmiert und begann umgehend mit umfangreichen Suchmaßnahmen am Flussufer sowie Befragungen von Zeugen aus dem Umfeld des Paares. Die Ermittler fanden schließlich den Bezug mit der Leiche im Wasser treibend. Die Obduktion bestätigte Erstickung als Todesursache durch Würgen.
Der Beschuldigte wurde festgenommen und vor Gericht gestellt. Während des Prozesses legte er keine umfassende Aussage zum Tathergang ab, was die Aufklärung erschwerte. Das Verfahren konzentrierte sich daher auf forensische Beweise sowie Zeugenaussagen aus dem sozialen Umfeld des Opfers.
Rechtliche bewertung: mord oder totschlag?
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Mordes gegen den Iraner mit der Begründung einer möglichen Eifersuchtstat als Motiv für das Verbrechen. Sie argumentierte, dass das bewusste Töten eines nahestehenden Menschen unter emotionalem Druck auf einen vorsätzlichen Mord hindeute.
Das Gericht hingegen stellte fest, dass das genaue Motiv nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte. In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Richterin: „Da kein sicheres Motiv festgestellt werden konnte, ist von einem Totschlag auszugehen.“ Dies führte zur Verurteilung wegen Totschlags statt Mordes.
Urteil und hintergründe
Das Urteil reflektiert damit die Unsicherheiten bei der Bewertung emotional motivierter Gewalttaten ohne eindeutige Indizien für Heimtücke oder andere Mordmerkmale gemäß Strafgesetzbuch . Es zeigt auch die Herausforderungen bei Fällen mit persönlicher Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie fehlender Geständnisse.
Der Fall sorgte lokal für große Aufmerksamkeit aufgrund seiner Tragik und den offenen Fragen rund um Beweggründe sowie psychologische Hintergründe des Täters während seiner Beziehung zur Getöteten aus Nürtingen.