Im Zusammenhang mit dem Bürgergeld müssen Leistungsberechtigte bei defekten Haushaltsgeräten ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Dabei kommt es vermehrt zu aufwendigen Kontrollen durch Außendienstmitarbeiter, wie Berichte von Sanktionsfrei e.V. zeigen.
Darlehensantrag und kontrollmaßnahmen bei defekten haushaltsgeräten
Leistungsbezieher im Bürgergeld-Bezug sind verpflichtet, für die Ersatzbeschaffung defekter Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen ein Darlehen beim zuständigen Jobcenter zu beantragen. Dieses Vorgehen unterscheidet sich von einer direkten Leistungserbringung, da das Darlehen monatlich aus dem Regelsatz zurückgezahlt werden muss. Die Organisation Sanktionsfrei e.V., vertreten durch Helena Steinhaus, berichtet jedoch von zusätzlichen Kontrollmaßnahmen: In einem Fall reichte der schriftliche Antrag nicht aus, sodass das Jobcenter den Außendienst zur Bedarfsprüfung beauftragte.
Diese Praxis führt dazu, dass fremde Personen unangekündigt prüfen sollen, ob das Gerät tatsächlich kaputt ist – eine Maßnahme, die Steinhaus als problematisch bezeichnet: „Jetzt sollen also wildfremde Leute kontrollieren, ob ihre Maschine wirklich kaputt ist.“ Der Prozess zieht sich teilweise über Wochen hin; in einem dokumentierten Fall stand eine Leistungsberechtigte bereits einen Monat ohne funktionierende Waschmaschine da.
Die Kontrolle wird damit begründet, dass wirtschaftliches Verhalten seitens der Leistungsbezieher erwartet wird. Doch Steinhaus stellt infrage, ob der Aufwand für den Außendienst im Verhältnis zum Wert einer neuen Waschmaschine steht und kritisiert die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen scharf. Sie fordert eine menschenfreundlichere Überarbeitung bundesweiter Weisungen zur Bedarfsermittlung.
Finanzielle belastung durch kontrolle und bürokratie im jobcenter
Die beschriebenen Kontrollmechanismen sind kein Einzelfall und werfen Fragen hinsichtlich des Umgangs mit öffentlichen Mitteln auf. Politiker verschiedener Parteien – insbesondere aus Union, AfD und FDP – warnen regelmäßig vor hohen Kosten des Systems Bürgergeld und machen dafür häufig die Leistungsberechtigten verantwortlich. Dabei bleiben interne Ausgaben der Jobcenter oft unerwähnt.
Statt finanzielle Mittel gezielt einzusetzen, um Arbeitssuchende effektiv in Beschäftigung zu vermitteln oder notwendige Hilfen unbürokratisch bereitzustellen, fließen erhebliche Summen in Kontrollen von Kleinigkeiten des Alltagslebens hilfebedürftiger Menschen. Diese Praxis bindet Personalressourcen unnötig stark an Verwaltungsaufgaben statt an Förderangebote.
Der Generalverdacht gegenüber den Betroffenen führt dazu, dass selbst geringfügige Anliegen umfangreiche Prüfungen durchlaufen müssen – als wären sie Kriminelle unter ständiger Beobachtung. Dies erschwert nicht nur den Alltag der Hilfebedürftigen erheblich; es widerspricht auch dem gesetzlichen Auftrag der Jobcenter zur Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme.
Rechtliche auseinandersetzungen wegen verweigerter leistungen
Immer wieder landen Streitigkeiten zwischen Hilfebedürftigen und Jobcentern vor Sozialgerichten aufgrund verweigerter Leistungen oder unzureichender Unterstützung bei notwendigen Anschaffungen wie Waschmaschinen oder Kühlschränken. Ein exemplarischer Fall am Sozialgericht Kiel zeigt dies deutlich: Dort wurde entschieden, dass ein Totalschaden einer alten Waschmaschine einen einmaligen Mehrbedarf darstellt.
Das zuständige Jobcenter hatte weder Zuschuss noch Darlehen gewährt trotz offensichtlicher Bedürftigkeit des Antragstellers ohne Rücklagen für Ersatzgeräte. Erst nach gerichtlicher Intervention musste die Behörde den Kaufpreis inklusive Lieferung übernehmen.
Solche Entscheidungen verursachen nicht nur zusätzliche Belastungen für Betroffene; sie binden auch wertvolle Ressourcen in Justizbehörden sowie Verwaltungspersonal bei den Jobcentern selbst – Zeit- und Geldaufwand entsteht dort gleichermaßen unnötig hoch durch bürokratische Hürden sowie Kontrollzwang statt zielgerichteter Hilfeleistung.