Die Möglichkeit, nach 35 Versicherungsjahren bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen, betrifft viele Beschäftigte in Deutschland. Diese Sonderregelung der gesetzlichen Rentenversicherung erfordert jedoch eine sorgfältige finanzielle Planung, da Abschläge auf die Rente dauerhaft bestehen bleiben.
Gesetzlicher rahmen und anspruchsvoraussetzungen für die rente ab 63
Die sogenannte „Rente ab 63“ basiert auf § 236 SGB VI und wird offiziell als Altersrente für langjährig Versicherte bezeichnet. Anspruch darauf haben Personen, die mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten angesammelt haben. Diese Zeiten umfassen nicht nur Pflichtbeiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, sondern auch freiwillige Beiträge sowie Berücksichtigungszeiten wie Kindererziehung oder Pflegezeiten.
Für Personen, die nach dem Jahr 1964 geboren wurden, gilt eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Ein vorzeitiger Renteneintritt ist dennoch möglich – allerdings mit dauerhaften Abschlägen von monatlich 0,3 Prozent auf die Bruttorente für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Insgesamt können sich diese Kürzungen auf bis zu 14,4 Prozent summieren.
Die Anrechnung der rentenrechtlichen Zeiten ist bei dieser Altersrente vergleichsweise großzügig gestaltet: Neben Beitragszeiten zählen auch Wehr- oder Zivildienst sowie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit dazu. Dies unterscheidet sie deutlich von anderen Rentenarten wie etwa der Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit einer Mindestversicherungszeit von 45 Jahren.
Berechnung der rente: entgeltpunkte und aktueller rentenwert
Die Höhe der späteren Monatsrente ergibt sich aus mehreren Faktoren: den gesammelten Entgeltpunkten während des Erwerbslebens multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert sowie möglichen Zu- oder Abschlägen durch einen vorzeitigen Ruhestand.
Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der bundesweit einheitliche Rentenwert 40,79 Euro, was einem Anstieg von rund 3,74 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Entgeltpunkte spiegeln das Verhältnis des individuellen Einkommens zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten wider: Wer genau den Durchschnitt verdient hat pro Kalenderjahr einen Punkt gesammelt.
Bei einer Beitragsdauer von exakt 35 Jahren ergeben sich somit grundsätzlich mindestens 35 Entgeltpunkte, vorausgesetzt das Einkommen lag jeweils beim Durchschnittsniveau. Liegt das Einkommen konstant unter diesem Wert – beispielsweise bei etwa 80 Prozent –, reduziert sich entsprechend auch die Anzahl der Punkte . Umgekehrt erhöhen höhere Verdienste überdurchschnittlich die gesammelten Punkte; bei einem Einkommen um etwa 20 Prozent über dem Durchschnitt sind es rund 42 Punkte nach denselben Beitragsjahren.
Diese Berechnung verdeutlicht den Einfluss des Einkommensniveaus auf die spätere Rente deutlich stärker als allein die Dauer der Versicherungspflichtbeiträge.
Beispielhafte bruttorentenhöhe und abschläge bei frühem einstieg
Anhand verschiedener Einkommensniveaus lässt sich nachvollziehen, welche Bruttorenten sich im Jahr 2025 bei Erreichen des Regelalters ergeben würden – ohne Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie Steuern:
| Einkommensniveau | Entgeltpunkte | Bruttorente |
|————————————|—————|—————————|
| 60 % | 21 | € 856,59 |
| 80 % | 28 | € 1 142,12 |
|100 % | 35 | € 1 427,65 |
|120 % | 42 | € 1 713,18 |
|150 % | 52,5 | € 2 141,48 |
Wer früher in Rente geht – also bereits mit Beginn des Jahres zwischen dem vollendeten Alter von 63 bis zur regulären Altersgrenze –, muss lebenslang Abschläge hinnehmen. Diese betragen gesetzlich fixierte monatliche Kürzungen in Höhe von jeweils 0,3 Prozent pro Monat Frühverrentung beziehungsweise maximal bis zu insgesamt ca. 14 Prozent weniger Rente im Vergleich zum regulären Bezug ab Alter 67.
Diese dauerhaften Abzüge lassen sich jedoch durch zusätzliche Maßnahmen mildern: Freiwillige Weiterarbeit über das frühestmögliche Eintrittsalter hinaus erhöht weitere Entgeltpunkte; ebenso kann man freiwillige Beiträge einzahlen oder flexible Teilrenten nutzen – so bleibt mehr Netto vom Brutto übrig bzw. steigt langfristig das Gesamtrentenniveau an.
Steuerliche belastungen und sozialabgaben mindern netto-rentenzahlungen
Neben den gesetzlichen Kürzungen wirken weitere Faktoren auf den tatsächlichen Nettobetrag ein: Von jeder Bruttorente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig; zudem steigt seit einigen Jahren kontinuierlich der steuerpflichtige Anteil an Neurentner-Renten an.
Im Jahr 2025 unterliegen beispielsweise bereits rund 86 Prozent aller Jahresrentenanteile vollständig der Einkommensteuerpflicht für Neurentnerinnen und Neurentner – dies führt dazu dass selbst vermeintlich hohe Bruttobeträge spürbar schrumpfen können sobald Steuern berücksichtigt werden müssen.
Eine individuelle Steuerberatung ist deshalb unverzichtbar um persönliche Freibeträge optimal auszunutzen beziehungsweise Doppelbesteuerungen zu vermeiden beziehungsweise Sozialabgaben korrekt einzurechnen bzw., falls möglich gezielt zu reduzieren durch private Vorsorgeprodukte oder andere legale Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen geltender Gesetze zur Steueroptimierung im Ruhestand.