Der Bund plant, die Bundespolizei flächendeckend mit Tasern auszustatten. Innenminister Alexander Dobrindt begründet dies mit der gestiegenen Gefahrenlage und dem Schutz der Einsatzkräfte. Kritiker warnen vor gesundheitlichen Risiken und fordern stattdessen Deeskalation.
Taser in der polizeiarbeit: funktionsweise und einsatzmöglichkeiten
Ein Taser ist ein Distanz-Elektroimpulsgerät, das schmerzhafte Muskelkontraktionen auslöst und dadurch eine Person vorübergehend handlungsunfähig macht. Die Geräte verschießen Drähte mit pfeilförmigen Projektilen, die sich in der Haut verhaken und elektrische Impulse übertragen. Ziel ist es, gefährliche Situationen ohne den Einsatz von Schusswaffen zu entschärfen.
Die Anwendung von Tasern soll ein abgestuftes Vorgehen bei unmittelbarem Zwang ermöglichen. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Einsatzkräfte müssen über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können.“ Dabei bleibt die Schusswaffe stets das letzte Mittel.
Taser werden insbesondere dann eingesetzt, wenn Personen mit Schlag- oder Stichwaffen auf Distanz gehalten werden müssen. Die Geräte sollen so helfen, Angriffe abzuwehren oder Eskalationen zu verhindern – etwa bei Angriffen mit Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen.
Die Bundespolizei testet den Einsatz von Tasern bereits an ausgewählten Bahnhöfen wie in Hamburg. Dort zeigte sich laut Berichten oft schon eine beruhigende Wirkung allein durch die Androhung des Geräts gegenüber aggressiven Personen.
Gesetzliche grundlagen und anschaffungspläne für taser bei der bundespolizei
Das schwarz-rote Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den flächendeckenden Einsatz von Tasern durch die Bundespolizei ermöglichen soll. Der Bundestag muss noch darüber abstimmen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte im Juni 2025 an, dass zunächst 10 000 Geräte angeschafft werden sollen. Für das Jahr 2025 sind fünf Millionen Euro eingeplant; diese Summe soll in den Folgejahren jeweils erneut bereitgestellt werden – gegebenenfalls auch erhöht.
Dobrindt betont die präventive Wirkung dieser Maßnahme angesichts einer gestiegenen Bedrohungslage im öffentlichen Raum: „Wenn man eine Person beispielsweise mit einer Schlag- oder Stichwaffe auf Distanz halten muss, dann ist der Taser eine mögliche Wahl der Mittel.“ Er sieht darin ein geeignetes Instrument zum Schutz sowohl für Bürger als auch für Polizeibeamte selbst.
Der Gesetzentwurf schafft zudem Rechtssicherheit für den Umgang mit diesen Geräten im Polizeidienst – bislang war deren Nutzung nur eingeschränkt möglich oder wurde erprobt.
Reaktionen aus polizei und gewerkschaften auf geplanten tasureinsatz
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt ausdrücklich die Pläne zur Ausstattung ihrer Mitglieder mit Tasern. Andreas Roßkopf, GdP-Chef für die Bundespolizei, erklärte im Juni 2025: „Bei der gestiegenen Gefahrenlage insbesondere an Bahnhöfen wie zuletzt in Hamburg stellen diese Geräte ein wichtiges Einsatzmittel dar.“
Auch andere Polizeigewerkschaften unterstützen den Vorstoß nach teils tödlichen Zwischenfällen während Einsätzen – etwa nach einem Fall in Oldenburg Anfang April 2025, als ein Polizist mehrfach auf einen Angreifer schoss; dieser starb später an seinen Verletzungen.
Für viele Beamte bieten Taser eine zusätzliche Möglichkeit zur Deeskalation sowie zum Selbstschutz gegen bewaffnete Angriffe unter schwierigen Bedingungen im öffentlichen Raum.
Diese Stimmen sehen darin einen wichtigen Schritt zur Modernisierung polizeilicher Ausrüstung angesichts neuer Herausforderungen durch Gewaltkriminalität sowie zunehmende Aggression gegenüber Sicherheitskräften insgesamt.
Kritik am einsatz von tasern: gesundheitliche risiken und gesellschaftliche bedenken
Trotz Befürwortung gibt es erhebliche Kritik am geplanten flächendeckenden Tasureinsatz durch Polizeiorgane. Hauptsächlich wird auf mögliche gesundheitliche Folgen hingewiesen – besonders bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann ein Elektroschock lebensgefährlich sein.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens äußerte Zweifel daran, ob weitere Waffen wie Taser wirklich sinnvoll seien: „Gerade in Hochstresssituationen könnte die Auswahl des geeigneten Einsatzmittels zu einer erheblichen Erhöhung der Komplexität führen.“ In Niedersachsen sind daher bisher nur Spezialeinsatzkräfte damit ausgestattet worden; Erfahrungen anderer Länder würden genau beobachtet.
Auch politische Vertreterinnen wie Clara Bünger , innenpolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion, kritisieren das Vorhaben scharf: „Es gibt zahlreiche dokumentierte Todesfälle nach Taser-Einsätzen auch bei unbewaffneten oder verwirrten Personen.“ Sie bezeichnete das Projekt als falsch sowie gefährlich und warnte davor, dass solche Waffen nicht deeskalierend wirkten sondern vielmehr Hemmschwellen senkten:
„Wenn selbst Hersteller-Testpersonen Haftungsausschlüsse wegen möglicher Todesfolgen unterschreiben müssen, dann sollten wir uns fragen, ob so ein Gerät wirklich in Hände von Polizeikräften gehört.“
Stattdessen fordert sie verstärkte Investitionen in Kommunikationstrainings sowie menschenrechtsorientierte Polizeiarbeit ohne zusätzliche Bewaffnungsschritte als Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen rund um Sicherheitspolitik.