Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes künftig vor Arbeitsgerichten Klage erheben dürfen. Diese Entscheidung betrifft insbesondere Ansprüche auf Entschädigung oder Schadenersatz gegenüber dem Verband.
Wegweisende entscheidung für dfb-Schiedsrichter und ihre rechtlichen möglichkeiten
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 16. Juni einen bedeutenden Schritt für die Rechtsposition der Schiedsrichter im deutschen Profifußball vollzogen. Demnach können DFB-Schiedsrichter nun vor den Arbeitsgerichten gegen den Verband klagen, wenn sie etwaige Forderungen geltend machen wollen. Dies umfasst unter anderem Ansprüche auf Entschädigung oder Schadenersatz, die sich aus ihrer Tätigkeit oder deren Beendigung ergeben können.
Die Entscheidung ist eine Reaktion auf einen konkreten Fall eines 28-jährigen Unparteiischen, der im Vorjahr nicht mehr für die Schiedsrichterliste der 3. Liga nominiert wurde. Nach eigenen Angaben geschah dies aufgrund seines Alters, was er als Diskriminierung wertete und deshalb eine Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz anstrebte. Das Gericht gab ihm zumindest das Recht, seine Ansprüche vor einem Arbeitsgericht zu verfolgen.
Bislang war es umstritten, ob Schiedsrichter als freie Mitarbeiter des DFB überhaupt arbeitsrechtliche Schutzrechte in Anspruch nehmen können und ob sie somit Klagen bei Arbeitsgerichten einreichen dürfen. Die neue Entscheidung schafft hier Klarheit und öffnet den Weg für weitere Verfahren dieser Art.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig: Eine Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen und wird voraussichtlich über die endgültige Gültigkeit entscheiden müssen. Bis dahin gilt das Urteil nur vorläufig.
Diese Entwicklung könnte weitreichende Folgen haben – sowohl für einzelne Unparteiische als auch für den gesamten Verband –, da sie eine juristische Kontrolle von Entscheidungen des DFB gegenüber seinen Schiedsrichtern ermöglicht.
Hintergrund zum fall des jungen schiedsrichters und rechtliche implikationen
Der Ausgangspunkt dieses Gerichtsverfahrens war ein Fall aus dem Jahr 2024: Ein damals 28 Jahre alter Fußball-Schiedsrichter wurde überraschend nicht mehr in die Liste der Referees aufgenommen, die in der Saison in der 3. Liga eingesetzt werden sollten. Der Betroffene führte dies darauf zurück, dass sein Alter als Grund genannt worden sei – eine Praxis, die er als altersdiskriminierend einstufte.
Daraufhin erhob er Anspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz , welches Diskriminierungen aufgrund von Alter sowie weiterer Merkmale verbietet und entsprechende Rechte schützt. Er forderte vom Deutschen Fußball-Bund Schadensersatz beziehungsweise Entschädigungen wegen dieser vermeintlichen Benachteiligung.
Juristische frage des schiedsrichterstatus
Vor diesem Hintergrund stellte sich zunächst juristisch die Frage nach dem Status von Bundesliga- beziehungsweise Drittligaschiedsrichtern: Sind diese Angestellte mit arbeitsrechtlichem Schutz oder gelten sie ausschließlich als freie Dienstleister? Bisher hatte der DFB argumentiert, dass seine Unparteiischen keine Arbeitnehmer seien; dementsprechend seien viele arbeitsrechtliche Regelungen nicht anwendbar gewesen.
Mit dem aktuellen Beschluss hat das Landesarbeitsgericht Köln diese Sichtweise zumindest teilweise korrigiert: Es erkannte an, dass Schiedsrichter grundsätzlich berechtigt sind, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen – speziell bei Streitigkeiten mit ihrem Auftraggeber DFB kann nun ein Verfahren vor einem Arbeitsgericht stattfinden.
Diese Neuerung könnte dazu führen, dass künftig weitere ehemalige oder aktive Referees ähnliche Klagen einreichen werden – etwa bei Fragen zu Vertragsbedingungen oder zur Beendigung ihrer Tätigkeit durch den Verband.
Die Zulassung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht zeigt jedoch auch: Die endgültige rechtliche Bewertung steht noch aus und wird möglicherweise erst im kommenden Jahr erfolgen können.