Eine Autofahrerin wurde auf der Autobahn A555 bei Köln mit 20 km/h zu schnell geblitzt. Der zunächst zugestellte Bußgeldbescheid wies eine ungewöhnlich hohe Geldstrafe von über 7 500 Euro aus, was für erhebliches Aufsehen sorgte.
Geschwindigkeitsverstoß auf der A555 bei Köln
Anfang März wurde eine Frau auf der Autobahn A555 zwischen den Anschlussstellen Wesseling und Rodenkirchen mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle beträgt 100 km/h, sodass sie um 20 km/h zu schnell unterwegs war. Solche Verstöße gelten im Straßenverkehr als geringfügig und werden üblicherweise mit einem Bußgeld von etwa 60 Euro belegt. Bei vorsätzlicher Raserei kann sich die Strafe zwar erhöhen, liegt aber in der Regel nicht über einigen hundert Euro.
Der ADAC bestätigt diese Einschätzung und verweist darauf, dass ein Tempoverstoß von bis zu 20 km/h inner- oder außerorts meist nur geringe finanzielle Konsequenzen nach sich zieht. Neben dem Bußgeld kommen oft noch Gebühren hinzu, die jedoch ebenfalls überschaubar sind. In diesem Fall überraschte daher die Höhe des Bescheids besonders stark.
Fehlerhafter bußgeldbescheid sorgt für verwunderung
Die betroffene Frau erhielt einen Bescheid der Bußgeldstelle Köln, in dem ihr eine Zahlungssumme von insgesamt 7 528,50 Euro auferlegt wurde. Diese Summe setzte sich zusammen aus einer Geldbuße von 7 500 Euro, einer Gebühr von 25 Euro sowie Auslagen in Höhe von 3,50 Euro. Ein solcher Betrag ist bei einem einfachen Geschwindigkeitsverstoß ohne weitere Umstände außergewöhnlich hoch und löste verständlicherweise Verwirrung aus.
Aussagen der stadt köln
Auf Nachfrage teilte die Stadt Köln gegenüber t-online mit, „dass man keine konkreten Angaben zum Einzelfall machen könne.“ Nach internen Informationen handelte es sich offenbar um einen Fehler im Verwaltungsverfahren oder bei der Ausstellung des Bescheids durch die zuständige Behörde.
Der ursprüngliche Bescheid wurde bereits zurückgenommen und durch einen korrigierten ersetzt, welcher den üblichen Rahmen eines solchen Verkehrsdelikts widerspiegelt. Damit dürfte das Missverständnis bereinigt sein und keine weiteren rechtlichen Konsequenzen für die Betroffene folgen.
Diese Situation verdeutlicht zugleich mögliche Schwachstellen im automatisierten Verfahren zur Ahndung kleinerer Verkehrsverstöße sowie den Bedarf an sorgfältiger Prüfung vor Versand amtlicher Schreiben durch Behörden wie jene in Köln.