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Bundesverwaltungsgericht bestätigt afd-einstufung als verdachtsfall des verfassungsschutzes

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Die AfD ist mit ihrer Beschwerde gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Das Urteil aus Münster wurde damit rechtskräftig, während das Verfahren zur Hochstufung der Partei als gesichert extremistische Bestrebung weiterhin läuft.

Rechtskräftigkeit der afd-einstufung als verdachtsfall durch bundesverwaltungsgericht

Im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden, dass der Bundesverfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Diese Einstufung basiert auf ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten dafür, dass Teile der Partei Bestrebungen verfolgen, welche gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen und das Demokratieprinzip gerichtet sind. Konkret besteht nach Auffassung des Gerichts „der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“.

Diese Einschätzung erlaubt dem Inlandsgeheimdienst nicht nur die Beobachtung der Gesamtpartei mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie Observationen oder dem Einsatz von V-Leuten aus den Parteikreisen. Die Entscheidung des OVG Münster schloss eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aus. Begründet wurde dies damit, dass es sich juristisch um eine Anwendung bekannter Vorschriften handele und kein Raum für eine grundlegend neue Rechtsauslegung bestehe.

Die AfD legte gegen diese Nichtzulassung Beschwerde ein und argumentierte unter anderem mit Abweichungen von bisherigen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts. Zudem kritisierte sie angebliche willkürliche Ablehnungen von Richterablehnungsanträgen und unvollständige Sachaufklärung durch das OVG Münster.

Das Bundesverwaltungsgericht wies diese Einwände jedoch zurück: Die Voraussetzungen für eine Zulassung einer Revision seien nicht erfüllt. Mit dieser Entscheidung vom 20. Mai 2025 ist die Einstufung als Verdachtsfall endgültig bestätigt worden.

Laufendes verfahren zur hochstufung in gesichert extremistische bestrebung

Parallel zu diesem Verfahren steht seit dem 2. Mai 2025 ein weiteres gerichtliches Verfahren im Fokus: Die Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz zur „gesichert extremistischen Bestrebung“. Diese Kategorie stellt die höchste Stufe dar und ermöglicht einen noch intensiveren Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die Partei.

Das Verwaltungsgericht Köln bearbeitet derzeit Eilanträge der AfD zu dieser Hochstufung; dieses Verfahren befindet sich noch am Anfang seiner juristischen Prüfung. Anders als bei der Einstufung zum Verdachtsfall gelten hier andere Maßstäbe für Beweislage und Bewertung extremistischer Aktivitäten innerhalb der Partei.

Die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf dieses separate Verfahren zur Höherstufung; sie betrifft ausschließlich den Status „Verdachtsfall“. Aufgrund unterschiedlicher Kriterien könnte es mehrere Jahre dauern, bis auch über diesen Fall endgültig entschieden wird.

Insgesamt zeigt sich an beiden Fällen exemplarisch die komplexe juristische Auseinandersetzung um den Umgang staatlicher Behörden mit politischen Parteien im Spannungsfeld zwischen demokratischem Schutzauftrag und Grundrechten wie Parteienfreiheit sowie Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland.

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