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Vorläufige übernahme von mietschulden durch jobcenter setzt glaubhafte hilfebedürftigkeit voraus

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Die Übernahme von Mietschulden durch das Jobcenter ist an die Voraussetzung gebunden, dass bereits Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden. Ein Anspruch auf Bürgergeld muss im Eilverfahren glaubhaft gemacht werden, um eine vorläufige Zahlung zu ermöglichen.

Rechtliche grundlagen zur übernahme von mietschulden bei bürgergeld

Das Sozialgesetzbuch II regelt die Voraussetzungen für die Übernahme von Mietschulden im Rahmen des Bürgergeldes. Nach § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II können Schulden übernommen werden, wenn Bürgergeld-Leistungen für den Bedarf der Unterkunft und Heizung erbracht werden und dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage erforderlich ist. Dabei reicht es aus, dass ein Anspruch auf diese Leistungen besteht; eine tatsächliche Auszahlung ist nicht zwingend notwendig.

Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes muss der Antragsteller seine Hilfebedürftigkeit jedoch glaubhaft machen . Das bedeutet, er muss nachweisen, dass er sich in einer finanziellen Notlage befindet und auf Unterstützung angewiesen ist. Fehlt dieser Nachweis oder erscheint er zweifelhaft, kann das Gericht eine Übernahme der Mietschulden ablehnen.

Diese Anforderungen wurden vom Sozialgericht in einem Beschluss vom Juni 2023 ausführlich erläutert: Trotz Anhaltspunkten wie bestehenden Mietrückständen oder Räumungsklagen kann eine Hilfebedürftigkeit nicht angenommen werden, wenn andere Umstände dagegen sprechen.

Entscheidungskriterien bei unklaren wirtschaftlichen verhältnissen

Ein zentrales Problem bei der Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit sind unübersichtliche wirtschaftliche Verhältnisse des Antragstellers. Insbesondere bei Selbstständigen erschwert die Vermischung von Privat- und Geschäftskonten einen klaren Überblick über Einnahmen und Ausgaben erheblich.

Im konkreten Fall zeigte sich anhand eingereichter Kontoauszüge keine eindeutige finanzielle Notlage: Der Antragsteller hatte zwischen dem 27. März und dem 30. Mai 2023 mehr als 2 000 Euro für Freizeitaktivitäten wie Bars, Restaurants sowie Nachtclubs ausgegeben – davon fast die Hälfte vom Geschäftskonto abgebucht wurde.

Dieses Ausgabeverhalten steht im Widerspruch zu einer behaupteten finanziellen Notlage und schließt somit eine glaubhafte Hilfebedürftigkeit aus. Ohne diesen Nachweis kommt auch keine vorläufige Übernahme bestehender Mietschulden infrage.

Das Gericht betont damit den Grundsatz: Die Beantragung von Bürgergeld im Eilverfahren verlangt einen nachvollziehbaren Beleg für Bedürftigkeit – insbesondere dann, wenn bereits Kündigungen wegen Zahlungsrückständen vorliegen oder Räumungsklagen erhoben wurden.

Mitwirkungspflichten bei beantragung von bürgergeld im eilverfahren

Für Empfänger beziehungsweise Antragsteller gilt während eines laufenden Verfahrens zum Bürgergeld besondere Mitwirkungspflicht: Sie müssen alle erforderlichen Unterlagen beibringen sowie ihre finanzielle Situation transparent darlegen können .

Insbesondere Kontoauszüge sind wichtige Beweismittel zur Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit – dabei empfiehlt es sich gerade für Selbstständige dringend getrennte Aufstellungen nach Privat- sowie Geschäftskonten einzureichen.

Das Jobcenter wiederum hat gemäß aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts darauf hinzuweisen, dass Kontoauszüge geschwärzt eingereicht werden dürfen . Fehlt dieser Hinweis beim Auffordern zur Vorlage solcher Dokumente durch das Jobcenter vollständig oder teilweise, führt dies dazu, dass ein Bescheid über Ablehnung des Bürgergeldes rechtswidrig sein kann .

Damit wird sowohl Schutz persönlicher Daten gewährleistet als auch Transparenz gegenüber Behörden gefördert – was insbesondere in Eilverfahren relevant bleibt.

Expertenmeinungen zum verhalten bei beantragung von bürgergeld

Der Sozialrechtsexperte Detlef Brock weist darauf hin:

  1. Jeder Mensch in einer akuten Notlage hat grundsätzlich Anspruch auf Beantragung von Bürgergeld; hierfür muss aber stets die Hilfebedürftigkeit gemäß §§ 7 und 9 SGB II glaubhaft gemacht sein.
  2. Wer ein Eilverfahren anstrebt sollte frühzeitig alle relevanten Unterlagen sichern; besonders wichtig sei es hier Selbstständigen getrennte Kontoauszüge vorzulegen.
  3. Ein monatliches Ausgabeverhalten in Höhe mehrerer tausend Euro widerspricht typischerweise dem Vorliegen einer existenziellen Notlage.

Diese Hinweise unterstreichen den hohen Stellenwert sorgfältiger Vorbereitung beim Antragsverfahren sowie realistische Einschätzung eigener wirtschaftlicher Verhältnisse gegenüber Behörden beziehungsweise Gerichten.

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