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Trinkgeld in Österreich: regelungen, sozialversicherung und politische debatten um den schmattes

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In Österreich ist Trinkgeld, landläufig als Schmattes bezeichnet, ein fester Bestandteil des Alltags. Die Höhe variiert meist zwischen zehn und zwanzig Prozent, doch die rechtliche Behandlung von Trinkgeldern sorgt aktuell für kontroverse Diskussionen auf politischer Ebene.

Trinkgeldpraxis und bedeutung des schmattes in Österreich

In Österreich gehört das Geben von Trinkgeld zum gesellschaftlichen Umgang dazu. Üblich sind zehn bis zwanzig Prozent des Rechnungsbetrags als Anerkennung für gute Dienstleistung. Begleitet wird dies oft von einem freundlichen „Passt scho!“, was signalisiert, dass der Betrag angemessen ist. Alles darunter gilt schnell als knausrig oder unhöflich. Der Begriff Schmattes stammt vermutlich aus dem Jiddischen und bedeutet so viel wie „Lappen“. Damit werden Geldscheine gemeint – eine passende Bezeichnung für das kleine Extra neben dem eigentlichen Preis.

Trinkgeld wird nicht nur im Gastronomiebereich gegeben, sondern auch bei Handwerkern oder Pflegekräften. Beispielsweise kann es vorkommen, dass Handwerker etwas mehr erhalten, wenn sie bei der Rechnung großzügig sind oder Krankenpflegerinnen ein besseres Zimmer zuweisen. Diese informellen Zuwendungen erleichtern viele Abläufe im Alltag und sind Teil einer Kultur, die auf persönlichen Beziehungen basiert – manche Beobachter sprechen hier sogar von Korruption.

Die Praxis zeigt also: Trinkgeld ist mehr als nur eine nette Geste; es hat in Österreich auch eine soziale Funktion innerhalb eines Systems informeller Absprachen. Gerade deshalb ist die Frage nach der korrekten Handhabung steuer- und sozialversicherungsrechtlich besonders brisant.

Sozialversicherungspflichtiges einkommen durch trinkgelder

Trinkgelder gelten in Österreich nicht als steuerfrei; sie unterliegen allerdings keiner Einkommensteuerpflicht im klassischen Sinn. Stattdessen müssen Empfänger Beiträge zur Sozialversicherung leisten – unabhängig davon, ob das Geld freiwillig gegeben wurde oder nicht. Die österreichische Gesundheitskasse definiert freiwillige Zuwendungen wie Trinkgelder ausdrücklich als „Entgelt von Dritten“, wodurch diese beitragspflichtig werden.

Das bedeutet konkret: Wer regelmäßig Schmattes erhält, muss mit höheren Beiträgen rechnen und diese an die Sozialversicherung abführen lassen. Dadurch erhöht sich die allgemeine Beitragsgrundlage innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums automatisch.

Bislang war dies vor allem relevant bei Bargeldzahlungen – denn viele Dienstleister bevorzugten den direkten Austausch ohne offizielle Dokumentation der Beträge. Mit zunehmender Verbreitung elektronischer Zahlungsmittel ändert sich dies jedoch grundlegend.

Kartenzahlung verändert umgang mit trinkgeld in Österreich

Auch wenn Bargeld traditionell einen hohen Stellenwert besitzt – selbst Parteien wie die FPÖ fordern dessen Schutz per Verfassung –, setzt sich Kartenzahlung immer stärker durch. In Restaurants oder Hotels können Kunden mittlerweile bequem per Karte zahlen und dabei direkt am Terminal einen Trinkgeldbetrag hinzufügen.

Diese Entwicklung führt dazu, dass Schmattes zunehmend offiziell erfasst wird; elektronische Kassensysteme dokumentieren nun auch diese Einnahmen automatisch für Steuer- sowie Sozialversicherungszwecke.

Für viele Dienstleister bringt dies Unsicherheit mit sich: Sie befürchten Nachforderungen seitens der Gesundheitskasse wegen bisher unversteuerter Beträge aus vergangenen Jahren oder höhere laufende Abgaben aufgrund transparenterer Einnahmenkontrollen.

Die Debatte darüber hat inzwischen politische Dimensionen erreicht – insbesondere weil einige Bundesländer unterschiedliche Regelungen bezüglich Freibeträgen beim Trinkgeld haben und somit keine einheitliche Linie existiert.

Politische diskussionen um abgabenfreiheit und pauschalen beim schmattes

Auf höchster politischer Ebene wird derzeit über mögliche Änderungen diskutiert: So fordert Johanna Mikl-Leitner, Landeshauptfrau von Niederösterreich , eine vollständige Befreiung von Trinkgeldern gegenüber Sozialabgaben zugunsten der Beschäftigten im Dienstleistungssektor.

Mikl-Leitner gehört zur konservativen ÖVP an; ihre Partei regiert gemeinsam mit SPÖ sowie Neos in einer Dreierkoalition auf Bundesebene. Während ÖVP und SPÖ eher für eine Vereinheitlichung sowie Erhöhung bestehender Pauschalbeträge eintreten wollen , plädieren die liberalen Neos bislang dafür, alle Trinkgelder komplett abgabenfrei zu stellen.

Derzeit gelten unterschiedliche monatliche Freibeträge je nach Berufssparte sowie Bundesland: Ein Maître d’hôtel darf beispielsweise bis zu 58,86 Euro pro Monat steuerfrei behalten; Frühstückskellnerinnen hingegen lediglich 37,06 Euro monatlich ohne Abzüge erhalten dürfen – was Fragen hinsichtlich Gleichbehandlung aufwirft.

Sozialpolitische aspekt der beitragspflicht

Die Sozialdemokraten weisen darauf hin, dass Beitragspflichten Vorteile bieten können: Durch Zahlung an die Sozialversicherung erwerben Arbeitnehmer Ansprüche auf Leistungen wie Kranken-, Pensions- oder Arbeitslosenversicherung – was langfristigen Schutz gewährleistet trotz höherer Belastungen kurzfristig durch Beiträge entsteht somit ein soziales Sicherheitsnetz auch für jene Berufsgruppen mit hohem Anteil an Einkünften aus Schmattes-Zahlungen.

Eine endgültige Einigung steht noch aus; laut Medienberichten liegt dies auch am emotional hohen Stellenwert dieses Themas innerhalb der Bevölkerung. Das Wort „Passt scho!“ könnte vielleicht bald nicht nur beim Geben eines guten Tipps gelten sondern symbolisch auch bei politischen Kompromissen rund ums Thema Trinkgeld stehen bleiben.

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