Grundsicherung im alter: wie renten und freibeträge die finanzielle situation verbessern
Die Grundsicherung im Alter stellt für viele Menschen mit kleinen Renten eine wichtige Unterstützung dar. Gesetzliche Änderungen ermöglichen es, dass ein Teil der Renteneinkünfte nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dies betrifft sowohl gesetzliche als auch private Renten und führt zu einer verbesserten finanziellen Lage vieler Senioren.
Die Grundsicherung im Alter dient dazu, den Lebensunterhalt von Personen sicherzustellen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung von Renteneinkünften auf die Grundsicherungsleistungen mehrfach angepasst. Ziel dieser Änderungen ist es, einen Freibetrag einzuführen, damit Bezieher kleiner Renten einen Teil ihres Einkommens behalten können.
Der Sozialverband Deutschland weist darauf hin: „In den vergangenen Jahren hat es eine Reihe von Änderungen in der Grundsicherung gegeben.“ Diese Anpassungen betreffen insbesondere Personen mit geringen gesetzlichen oder privaten Rentenansprüchen sowie diejenigen, die zusätzlich privat vorgesorgt haben.
Ein wichtiger Aspekt ist dabei der sogenannte Freibetrag bei privaten Altersvorsorgeleistungen wie Riester- oder Rürup-Renten sowie Betriebsrenten. Seit 2018 gilt hier ein Freibetrag von 100 Euro monatlich; darüber hinaus werden 70 Prozent des weiteren Einkommens angerechnet. Das bedeutet konkret: Von jeder zusätzlichen privaten Rente bleiben mindestens 30 Prozent anrechnungsfrei.
Allerdings ist dieser Freibetrag begrenzt – er darf maximal 281,50 Euro betragen. Diese Grenze gilt auch für andere Sozialleistungen mit ähnlichen Berechnungsgrundlagen wie das Bürgergeld oder weitere Formen der Grundsicherung.
Diese Regelung sorgt dafür, dass beispielsweise bei einer Riester-Rente bis zu 223 Euro monatlich als Freibetrag gelten können – ein Betrag, der nicht auf Leistungen angerechnet wird und somit dem Empfänger zusätzlich zur Verfügung steht.
Freibeträge bei gesetzlicher rente und voraussetzungen für anspruch
Seit dem Jahr 2021 gelten vergleichbare Freibeträge auch für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Bezug von Grundsicherungsleistungen. Die meisten Betroffenen beziehen ihre Altersbezüge hauptsächlich aus dieser Quelle – oft handelt es sich um kleine Beträge aufgrund geringer Beitragszeiten oder niedriger Einkommen während des Erwerbslebens.
Auch hier liegt der maximale monatliche Freibetrag bei bis zu 281,50 Euro pro Person; diese Summe wird zum Anspruch auf Grundsicherungsleistung hinzugerechnet ohne Anrechnung auf diese Leistung selbst.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Rentner mit mindestens 33 Jahren an sogenannten „Grundrentenzeiten“ erhält eine Bruttorente in Höhe von 800 Euro monatlich. Davon sind zunächst pauschal etwa 100 Euro komplett freigestellt vom Abzug durch die Sozialleistungsträger. Von den verbleibenden restlichen Einnahmen werden weitere dreißig Prozent ebenfalls nicht angerechnet – insgesamt also rund 310 Euro anrechnungsfreies Einkommen gegenüber dem Leistungsträger.
Da jedoch nach geltender Rechtslage nur maximal ein Betrag in Höhe von etwa einem halben Regelsatz berücksichtigt werden darf als Freibetrag innerhalb des Systems zur Berechnung sozialer Leistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld muss dieser Wert entsprechend begrenzt werden.
Das heißt konkret: Von einer Gesamtrente in Höhe von beispielsweise 800 Euro bleiben letztendlich nur noch rund 518,50 Euro als anzurechnendes Einkommen übrig; diese Summe mindert dann direkt den Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe-Leistungen beziehungsweise Wohngeldzahlungen entsprechend ab.
Eine wesentliche Voraussetzung für diesen Anspruch besteht darin, dass Betroffene mindestens über eine sogenannte „Grundrentenzeit“ verfügen müssen – also über mindestens dreiunddreißig Jahre beitrags- bzw. versicherungsrechtlich relevante Zeiten vorweisen können:
Diese Zeiten umfassen neben regulärer rentenversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit auch Phasen etwa durch Kindererziehung oder Pflege naher Angehöriger sowie Zeiten bezogener Krankengeld- oder Rehabilitationsleistungen innerhalb dieses Zeitraums.
Nicht berücksichtigt werden dagegen Arbeitslosigkeitsphasen ohne Versicherungsverlauf sowie Zeiten mit geringfügigen Beschäftigungen ohne Versicherungspflicht beziehungsweise freiwillige Beitragszahlungen außerhalb regulärer Pflichtversicherungen.
Aufgrund dieser strengen Voraussetzungen erhalten viele Bezieher kleiner gesetzlicher Altersrenten keinen Anspruch auf einen solchen zusätzlichen Freibetrag innerhalb ihrer sozialen Absicherung durch das System der Grundsicherung.
Kombination privater vorsorge und gesetzlicher rente ermöglicht höheren freibetrag
Besonders vorteilhaft gestaltet sich die Situation hingegen für Personen mit zusätzlicher privater Altersvorsorge neben ihrer gesetzlichen Rente unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen:
Wer sowohl Ansprüche aus einer gesetzlichen Rente besitzt als auch private Vorsorgeprodukte abgeschlossen hat – zum Beispiel Riester-, Rürup- oder Betriebsrenten –, kann beide jeweiligen Freibeträge addieren.
Dadurch erhöht sich das verfügbare Einkommen um bis zu insgesamt circa 563 Euro pro Monat , welche zusätzlich zur eigentlichen staatlichen Leistung gezahlt werden können.
Dieses Modell verbessert deutlich die finanzielle Situation vieler älterer Menschen trotz niedriger Gesamtrentenansprüche erheblich.
Praxisbeispiel herr müller aus hannover
Herr Müller ist sechsundsiebzig Jahre alt und lebt in Hannover; seine monatliche Bruttorente beträgt rund achthundert Euro.
Seine Ausgaben setzen sich zusammen aus einem Regelbedarf gemäß aktueller Werte des Jahres 2025 in Höhe von fünfhundertdreiundsechzig Euro plus Miete inklusive Nebenkosten i.H.v. fünfhundert Euro sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen i.H.v. einhundertfünfzig Euro pro Monat.
Insgesamt ergeben sich somit Ausgaben i.H.v. eintausenddreihundertdreizehn Euro monatlich.
Da seine eigene Rente diesen Bedarf nicht deckt, wird ihm ergänzend eine staatliche Grundsicherung gewährt:
Der Gesamtbedarf errechnet sich folglich aus Regelbedarf plus Unterkunftskosten plus Versicherungen = eintausendzweihundertdreizehn Euro;
demgegenüber steht sein anzurechnendes Einkommen i.H.v. achthundert Euro Monatsbrutto-Rente;
die Differenz daraus beträgt vierhundertdreizehn Euro, welche Herr Müller als zusätzliche Zahlung erhält, um seinen Lebensunterhalt sicherzustellen und alle laufenden Kosten abzudecken ohne finanzielle Engpässe befürchten zu müssen.
Dabei fließen bereits sämtliche relevanten Freibeträge gemäß aktueller Rechtslage automatisch in diese Berechnung ein, einschließlich jener Beträge, die er durch seine private Vorsorge zusätzlich erwirtschaftet hat – was seine wirtschaftliche Lage spürbar verbessert.
Durch solche Kombinationseffekte zwischen gesetzlicher Basisversorgung und privater Zusatzvorsorge gelingt vielen Senioren trotz geringer eigener Ersparnisse eine angemessene Absicherung ihres Lebensstandards im Alter mithilfe staatlicher Unterstützungssysteme.