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Vergünstigungen und sonderregelungen der deutschen bahn für menschen mit schwerbehinderung

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Die Deutsche Bahn bietet Menschen mit Schwerbehinderung vielfältige Vergünstigungen und Sonderregelungen an. Diese umfassen kostenfreie Fahrten im Nahverkehr, die kostenlose Mitnahme von Assistenzhunden sowie besondere Rechte bei der Nutzung von Fernverkehrszügen und Schifffahrten.

Nachweis der schwerbehinderung und grundlagen der vergünstigungen

Für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei der Deutschen Bahn ist ein gültiger Nachweis über die Schwerbehinderung erforderlich. Anerkannt wird entweder ein Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid, welcher einen Grad der Behinderung von mindestens 50 ausweist. Je nach Art des Vorteils sind zusätzliche Voraussetzungen notwendig, wie etwa eine beigefügte Wertmarke zum Ausweis oder bestimmte Merkzeichen.

Die Wertmarke ist eine Jahres- oder Halbjahreskarte, deren Kosten bei 104 Euro für zwölf Monate beziehungsweise 53 Euro für sechs Monate liegen. Für blinde Menschen, Hilflose oder Empfänger von Grundsicherung entfällt diese Gebühr. Die Wertmarke berechtigt unter anderem zur kostenfreien Nutzung des Nahverkehrs sowie zu weiteren Ermäßigungen.

Wichtig sind auch die sogenannten Merkzeichen im Ausweis: Das Merkzeichen B erlaubt beispielsweise einer Begleitperson das kostenlose Mitfahren in allen Zügen der Deutschen Bahn. Andere Merkmale wie G oder aG ermöglichen zusätzliche Reservierungen für Sitz- oder Rollstuhlplätze ohne Aufpreis.

Der Nachweis sollte stets beim Einsteigen vorgezeigt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem empfiehlt es sich, spätestens 24 Stunden vor Abfahrt den Mobilitätsservice zu kontaktieren, wenn Unterstützung beim Ein-, Um- oder Ausstieg benötigt wird.

Kostenfreie fahrten im nahverkehr und nutzungsmöglichkeiten

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis inklusive gültiger Wertmarke können alle Nahverkehrszüge kostenlos nutzen. Dies betrifft sämtliche Züge des Regionalverkehrs wie IRE , RE , RB , S-Bahn sowie Verbundstrecken im öffentlichen Personennahverkehr innerhalb Deutschlands.

Darüber hinaus gilt diese Regelung auch für Nahverkehrszüge anderer Eisenbahnunternehmen auf deutschen Streckenabschnitten. Somit profitieren Betroffene flächendeckend vom kostenlosen Nahverkehr ohne Ticketzwang in diesen Verkehrsmitteln.

Im Gegensatz dazu besteht im Fernverkehr grundsätzlich Ticketpflicht – selbst bei Vorliegen einer Schwerbehinderung gibt es keine generelle Befreiung vom Fahrpreis in ICE-, IC– oder EC-Zügen. Allerdings existieren Ausnahmen: Einige Fernzüge akzeptieren den Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke als Fahrschein auf bestimmten Verkehrsverbundstrecken; diese Verbindungen sind in den Reiseauskünften vermerkt.

Menschen mit Behinderungen dürfen zudem Fahrkarten zum Flexipreis erwerben und dabei reguläre Ermäßigungen wie ermäßigte BahnCards geltend machen – eine direkte Preisreduktion aufgrund der Behinderung erfolgt jedoch nicht automatisch im Fernzugbereich.

Zur Vermeidung von Diskussionen empfiehlt sich das sofortige Informieren des Zugpersonals nach dem Einstieg über das Fehlen eines Tickets unter Vorlage des Behindertenausweises beziehungsweise Feststellungsbescheids; anschließend kann die Fahrkarte bequem per Rechnung innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden – etwa via PayPal, Banküberweisung oder direkt in DB-Reisezentren.

Begleitpersonen und assistenzhunde: rechte und regelungen

Das Merkzeichen B berechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson während aller Zugfahrten innerhalb Deutschlands sowie vieler europäischer Nachbarländer gemäß internationaler Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Die Begleitung muss jedoch über eine Nullpreis-Fahrkarte verfügen; diese erhalten Betroffene entweder direkt an DB-Verkaufsstellen oder über die Mobilitätsservice-Zentrale kostenlos ausgestellt.

Auch Assistenzhunde dürfen ohne Aufpreis befördert werden – dies gilt sowohl für Blindenführhunde als auch andere speziell gekennzeichnete Assistenztiere gemäß Paragraf 12 Absatz 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes . Voraussetzung ist ein entsprechender Eintrag im Ausweis beziehungsweise ein gesonderter „Mensch–Assistenzhund–Gemeinschaft“-Ausweis sowie sichtbare Kennzeichnung am Hund durch Abzeichen am Geschirr o. Ä.

Blindenführ- und Assistenzhunde müssen keinen Maulkorb tragen; dies gilt ebenfalls dann, wenn das Merkzeichen B vorhanden ist. Für weitere Details regeln nationale Gesetze wie das Sozialgesetzbuch IX Teil 3 Kapitel 13 sowie spezielle Verordnungen zur Assistenzhundehaltung Rechte und Pflichten aller Beteiligten umfassend.

Kinder bis fünf Jahre reisen generell kostenfrei ohne eigene Fahrkarte; sie haben allerdings keinen Anspruch auf einen reservierten Sitzplatz. Dieser Altersgruppe bedarf es keiner besonderen Buchung durch Erwachsene als Begleitung vorausgesetzt. Kinder ab sechs Jahren benötigen hingegen eine explizite Angabe bei Buchung ihrer Fahrt zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson ab fünfzehn Jahren, um weiterhin kostenlos fahren zu können, sofern sie nicht allein unterwegs sind. Ansonsten gilt nur freie Fahrt im Nahbereich mittels Wertmarke. Kinder mit dem Merkzeichen B dürfen ihre Begleitpersonen ebenfalls gratis befördern, wobei die Klasse entsprechend gebuchtem Ticket genutzt wird.

Weitere vorteile: erste klasse nutzung, reservierungen, lounge zugang, schifffahrt

Neben den grundlegenden Vergünstigungen bietet die Deutsche Bahn weitere Vorteile an Menschen mit Behinderungen:

Mit dem speziellen Merkzeichen „1.Kl.“ darf man grundsätzlich alle Züge sowohl regional als auch fernmündlich in erster Klasse nutzen, obwohl nur ein Zweitklassenticket vorliegt. Dies schließt Sonderzüge aus. Bei vorhandener Wertmarke erstreckt sich dieses Recht auch auf erste Klasse-Nutzung innerhalb des Nahverkehrs.

Bis zu zwei Sitzplatzreservierungen einschließlich Rollstuhlplätze können Inhaber bestimmter Merkmale kostenlos buchen; hierfür steht insbesondere die Mobilitätsservice-Zentrale bereit, welche Reservierungswünsche entgegennimmt.

Rollstuhlfahrer erhalten zudem Zugang zum Premium-Bereich , wenn sie einen Flexpreis-Tarif zweiter Klasse besitzen bzw. Inhaber einer BahnCard 100 zweiter Klasse sind; Personen mit dem Merkzeichen B dürfen ihre Begleitung ebenfalls frei hineinnehmen.

Orthopädische Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen werden generell gebührenfrei transportiert; lediglich wenige Verkehrsverbünde kennen hiervon abweichende Regelungen, weshalb vorherige Information ratsam bleibt. Beim Haus-zum-Haus-Gepäckservice gewährt DB zudem Rabatt auf Hilfsmittel bis maximal 31,5 Kilogramm Gewicht.

Ein weiterer wichtiger Vorteil betrifft Seestrecken: Mit gültigem Ausweis plus Wertmarke lassen sich zahlreiche Fährverbindungen inklusive Inselbahnen an Nord- und Ostsee kostenfrei nutzen. Beispiele hierfür sind Norderney, Borkum, Amrum aber ebenso Wangerooge zwischen Sande-Harlesiel-Wangerooge. Auch Reedereien wie AG Ems bieten entsprechende Gratisfahrten etwa Emden Außenhafen-Borkum an; Baltrum-Linie ermöglicht kostenlose Überfahrten zwischen Norden-Neßmersiel-Baltrum usw. Weitere Anbieter umfassen W.D.R., Neue Pellwormer Dampfschifffahrts GmbH sowie Reederei Hiddensee zwischen Schprode-Stralsund-Hiddensee.

Diese umfangreichen Leistungen erleichtern mobilitätseingeschränkten Reisenden erheblich den Zugang zum öffentlichen Verkehrssystem deutschlandweit einschließlich angrenzender Regionen Europas.

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