Mehr als zehn Jahre nach dem tödlichen Unfall eines deutschen Touristen bei einer Gondelfahrt in Venedig hat ein Berufungsgericht eine Entschädigung in Millionenhöhe für die Hinterbliebenen zugesprochen. Die Familie des Verstorbenen soll insgesamt vier Millionen Euro erhalten.
Unfallhergang an der rialtobrücke in venedig
Im August 2013 befand sich eine Familie aus Baden-Württemberg im Urlaub in Venedig. Der 50-jährige Mann, Jura-Professor und Richter von Beruf, reiste gemeinsam mit seiner Frau und drei Kindern im Alter zwischen vier und zehn Jahren. Während ihres Aufenthalts unternahmen sie eine Gondelfahrt auf dem Canal Grande, einem der bekanntesten Wasserwege der Stadt. In unmittelbarer Nähe zur berühmten Rialtobrücke kam es zu einem folgenschweren Zusammenstoß zwischen ihrer Gondel und einem Vaporetto-Schiff, das als öffentliches Verkehrsmittel auf den Kanälen von Venedig eingesetzt wird.
Der Unfall ereignete sich, als die Gondel mit dem Vaporetto kollidierte. Dabei verlor der Gondoliere nach eigenen Angaben die Kontrolle über das Boot, da er versuchte, anderen Booten und Gondeln an der stark frequentierten Brücke auszuweichen. Durch den Aufprall fiel der Mann ins Wasser und wurde zwischen Pier und Schiff eingeklemmt. Die Verletzungen waren so schwerwiegend, dass er noch am Unfallort verstarb. Eine Tochter erlitt ebenfalls Verletzungen durch den Zusammenstoß.
Dieser tragische Vorfall löste umfangreiche Ermittlungen aus, da die Sicherheit auf den engen Wasserwegen von Venedig immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussion ist. Die Rialtobrücke gilt als besonders belebter Knotenpunkt des Verkehrs auf dem Canal Grande mit zahlreichen Bootsbewegungen täglich.
Gerichtliche entscheidung zur millionenentschädigung
Nach dem Unglück begann ein langwieriges Gerichtsverfahren um Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen für den Unfall. In erster Instanz wurden die Forderungen der Witwe sowie ihrer Kinder abgewiesen; sie gingen zunächst leer aus.
Im Juli 2025 fällte nun ein Berufungsgericht ein neues Urteil zugunsten der Familie des Verstorbenen: Insgesamt sollen rund vier Millionen Euro Entschädigung gezahlt werden – davon entfallen etwa 2,2 Millionen Euro auf die städtischen Verkehrsbetriebe von Venedig, welche für den Betrieb der öffentlichen Schiffe zuständig sind. Weitere 1,8 Millionen Euro sollen zwei Bootsfahrer tragen.
Die Witwe bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur , dass das vorherige Urteil aufgehoben wurde; zur genauen Höhe äußerte sie sich jedoch nicht konkret und bezeichnete Berichte über vier Millionen Euro als zu hoch angesetzt. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig; es besteht weiterhin die Möglichkeit einer Revision vor einer höheren Instanz.
Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar hinsichtlich Haftung bei Unfällen im venezianischen Wasserverkehrssystem sowie Ansprüchen deutscher Staatsbürger im Ausland nach schweren Unglücken während touristischer Aktivitäten wie einer Gondelfahrt an historischen Orten wie Venedigs Rialtobrücke.