Die gemeinschaftliche Zucht von Cannabis durch Social Clubs ist seit einem Jahr in Deutschland erlaubt. Die meisten Genehmigungen wurden bislang in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erteilt, weitere Anträge sind noch in Bearbeitung.
Genehmigungslage der cannabis-social-clubs in deutschen bundesländern
Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung vor etwa einem Jahr haben zahlreiche Cannabis-Social-Clubs bundesweit Anträge auf Genehmigung gestellt. Eine Recherche der Deutschen Presse-Agentur bei den zuständigen Landesbehörden zeigt, dass die meisten dieser Vereinigungen bisher insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen offiziell zugelassen wurden. Diese beiden Bundesländer führen die Liste der erteilten Genehmigungen an, gefolgt von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, wo ebenfalls eine steigende Anzahl an Vereinen ihre Zulassung erhalten hat.
Insgesamt befinden sich mehr als 320 Anträge deutschlandweit noch im Prüfverfahren. Die Behörden prüfen dabei sorgfältig die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sowie die ordnungsgemäße Organisation innerhalb der Clubs. Ziel ist es, eine kontrollierte gemeinschaftliche Nutzung von Cannabis zu ermöglichen und gleichzeitig den Schwarzmarkt einzudämmen. Die Verteilung erfolgt ausschließlich an registrierte Mitglieder innerhalb des jeweiligen Vereinsrahmens.
Die Entwicklung zeigt ein wachsendes Interesse an legalen Strukturen für den Umgang mit Cannabis auf regionaler Ebene. Während einige Bundesländer bereits umfangreiche Erfahrungen mit dem Modell sammeln konnten, stehen andere noch am Anfang des Prozesses oder haben strengere Auflagen formuliert.
Genehmigungen bundesländer im überblick
- Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen: die meisten genehmigten social clubs
- Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg: steigende Anzahl an zulassungen
- über 320 anträge noch in prüfung
Gesetzlicher rahmen und politische bewertung zur gemeinschaftlichen cannabis-zucht
Die Grundlage für die aktuelle Situation bildet eine Gesetzesänderung, welche durch die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor rund einem Jahr beschlossen wurde. Sie erlaubt es nun erstmals offiziell, dass sogenannte Cannabis-Social-Clubs Pflanzen gemeinschaftlich anbauen dürfen und diese anschließend an ihre Mitglieder weitergeben können. Dieses Modell soll insbesondere dazu beitragen, den illegalen Handel mit Cannabis zu reduzieren sowie einen kontrollierten Zugang zu schaffen.
Der Ansatz verfolgt das Ziel einer Regulierung statt Kriminalisierung im Umgang mit dem Genussmittel Cannabinoide unter Erwachsenen ab 18 Jahren. Dabei wird großer Wert auf Transparenz bei Anbau- und Vertriebsstrukturen gelegt sowie auf Maßnahmen zur Prävention von Missbrauch oder Weitergabe an Minderjährige.
Aktuell befindet sich das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis politisch weiterhin im Fokus: Die derzeitige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat vereinbart, das bestehende Regelwerk im Herbst 2025 „ergebnisoffen“ zu evaluieren. Dies bedeutet eine umfassende Überprüfung hinsichtlich Wirksamkeit bei Schwarzmarkteindämmung sowie gesellschaftlicher Auswirkungen wie Gesundheitsschutz oder Jugendschutzmaßnahmen.
Diese Evaluierung könnte gegebenenfalls Anpassungen nach sich ziehen – sowohl Verschärfungen als auch Lockerungen sind denkbar – abhängig vom Ergebnis wissenschaftlicher Analysen sowie praktischer Erfahrungen aus den Social Clubs selbst.
Das Thema bleibt somit dynamisch; während erste praktische Umsetzungen sichtbar werden, steht zugleich ein politischer Diskurs über zukünftige Weichenstellungen bevor.