Das Landgericht Hamburg hat die Zulassung der 14-jährigen Tochter von Christina Block als Nebenklägerin in einem laufenden Verfahren vorläufig aufgehoben. Die Entscheidung folgt auf ähnliche Überlegungen im Fall ihres elfjährigen Bruders, bei dem ebenfalls zunächst geklärt werden muss, ob eine Zulassung rechtlich möglich ist.
Hintergründe zur aufhebung der nebenklägerzulassung am landgericht hamburg
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, die Zulassung der minderjährigen Tochter von Christina Block als Nebenklägerin vorerst auszusetzen. Die 14-Jährige wird rechtlich durch ihren Vater vertreten, was nach Angaben einer Gerichtssprecherin zu einem möglichen Interessenkonflikt führen könnte. Dieser Konflikt entsteht dadurch, dass ihr Vater selbst sowohl als Geschädigter als auch als Nebenkläger in dem Verfahren gegen seine Ex-Frau und Mutter der Kinder auftritt.
Die gerichtliche Prüfung zielt darauf ab festzustellen, ob die Interessen des Vaters mit denen seiner Tochter kollidieren könnten. Da Minderjährige grundsätzlich nicht eigenständig klagen können und ihre Vertretung durch Sorgeberechtigte erfolgt, ist es entscheidend zu klären, ob diese Vertretung im konkreten Fall angemessen und konfliktfrei ist. Ähnliche Überlegungen gelten bereits für den elfjährigen Bruder der 14-Jährigen.
Der zugrundeliegende Rechtsstreit betrifft einen langwierigen Sorgerechtskonflikt zwischen den Elternteilen. In diesem Zusammenhang sind mehrere Verfahren anhängig oder laufen parallel zueinander. Das Gericht will sicherstellen, dass keine Partei durch Überschneidungen ihrer Rollen benachteiligt wird oder unzulässige Einflussnahmen erfolgen.
Die Entscheidung über die endgültige Zulassung der Tochter als Nebenklägerin steht noch aus und hängt von weiteren juristischen Prüfungen ab. Bis dahin bleibt ihre Beteiligung an dem Prozess eingeschränkt.
Komplexität des sorgerechtsstreits und weitere verfahren gegen den vater
Der zugrundeliegende Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem Ex-Mann zieht sich bereits seit mehreren Jahren hin und umfasst verschiedene gerichtliche Auseinandersetzungen um das Umgangs- sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder. Parallel zum Hauptverfahren gibt es weitere Ermittlungen gegen den Vater.
In einem gesonderten Strafverfahren wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, Minderjährige entzogen zu haben. Konkret geht es um einen Vorfall im Sommer 2021: Nach einem Besuch bei ihm in Dänemark habe er die Kinder nicht wie vereinbart zur Mutter zurückgebracht – ein Verhalten mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Diese parallelen Verfahren erhöhen die Komplexität des gesamten Falls erheblich: Der Vater steht sowohl zivilrechtlich im Mittelpunkt eines Sorgerechtsstreits mit seiner Ex-Frau als auch strafrechtlich unter Verdacht wegen möglicher Entziehung Minderjähriger. Dies führt dazu, dass seine Rolle innerhalb des Verfahrens mehrfach belastet sein kann – etwa wenn er gleichzeitig Kläger- wie Beschuldigterseite angehört oder vertreten wird.
Vor diesem Hintergrund prüft das Landgericht sorgfältig mögliche Interessenkonflikte bei einer Beteiligung seiner Kinder an dem Prozessgeschehen – insbesondere wenn deren gesetzlicher Vertreter selbst direkt betroffen ist oder eigene Rechte geltend macht.
Diese Situation verdeutlicht typische Herausforderungen familienrechtlicher Streitigkeiten mit parallelen Strafverfahren sowie Fragen zur Wahrnehmung kindlicher Interessen in komplexen Rechtskonstellationen rund um Sorge- und Umgangsrechte innerhalb getrennter Familienstrukturen.