Home Nachrichten ungleiche fahrgeldregelungen für Bürgergeld-Aufstocker in Deutschland belasten erwerbstätige
Nachrichten

ungleiche fahrgeldregelungen für Bürgergeld-Aufstocker in Deutschland belasten erwerbstätige

Share
Share

Viele Erwerbstätige in Deutschland müssen ihr Einkommen mit Bürgergeld aufstocken, um das Existenzminimum zu sichern. Rund 750 000 Leistungsberechtigte sind davon betroffen und sehen sich bei der Erstattung von Fahrtkosten gegenüber nicht aufstockenden Kollegen benachteiligt.

Fahrgeldregelungen für bürgergeld-aufstocker im vergleich zu nicht-aufstockern

Arbeitnehmer, die Bürgergeld beziehen und somit aufstockende Leistungen erhalten, unterliegen einer speziellen Verordnung zur Berechnung von Fahrtkosten. Die sogenannte Bürgergeld-Verordnung legt fest, dass diese Personen nur 20 Cent pro Kilometer für den Hin- und Rückweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Fahrgeld erstattet bekommen. Dieser Pauschalbetrag ist deutlich niedriger als die Regelung im Einkommenssteuergesetz , die für Nicht-Aufstocker gilt.

Zudem berücksichtigt die Verordnung öffentliche Verkehrsmittel als zumutbare Alternative. Sind diese günstiger als eine Autofahrt, werden ausschließlich deren Kosten übernommen. Das führt dazu, dass Aufstocker oft weniger oder gar keine Erstattung ihrer tatsächlichen Fahrtkosten erhalten.

Im Gegensatz dazu können Arbeitnehmer ohne Aufstockungsbedarf nach § 9 Abs. 1 Satz 4 EStG bis zu 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer absetzen sowie 38 Cent für jeden weiteren Kilometer darüber hinaus. Pro Jahr sind so bis zu 4 500 Euro an Fahrtkosten steuerlich geltend machbar – ein Betrag, der deutlich über dem liegt, was Aufstocker erstattet bekommen.

Darüber hinaus können Nicht-Aufstocker beim eigenen Auto oder einem zur Nutzung überlassenen Fahrzeug noch höhere Kosten durch Vorlage entsprechender Belege ansetzen. Diese Unterschiede führen dazu, dass Aufstocker finanziell erheblich schlechter gestellt sind – trotz vergleichbarer oder sogar höherer tatsächlicher Ausgaben.

Elastizität des begriffs „zumutbar“ bei der fahrkostenerstattung durch jobcenter

Der Begriff „zumutbar“ spielt eine zentrale Rolle bei der Festlegung der Fahrkostenerstattung durch Jobcenter gegenüber Bürgergeld-Empfängern. Er wird häufig flexibel ausgelegt und dient teilweise dazu, Spritkosten einzuschränken beziehungsweise nur günstigere öffentliche Verkehrsmittel anzuerkennen.

In vielen Fällen bedeutet dies eine erhebliche Belastung: „So kann es verlangt werden, vom Wohnort aus mehrere Verkehrsmittel wie Straßenbahn, Bahn und Bus nacheinander zu nutzen – selbst wenn dadurch ein Arbeitsweg von dreieinhalb Stunden entsteht statt einer Stunde mit dem Auto direkt zum Arbeitsplatz im Dorf.“

Diese Anforderungen gelten ausschließlich für Aufstocker; Arbeitnehmer ohne ergänzende Leistungen wählen hingegen frei ihre Verkehrsmittel aus und erhalten höhere Kilometergelder erstattet – unabhängig von Dauer oder Umwegen des Arbeitswegs.

Deutliche ungleichbehandlung durch unterschiedliche mobilitätsregelungen

Die Praxis zeigt damit eine deutliche Ungleichbehandlung zwischen den Gruppen: Während Nicht-Aufstocker ihre Mobilität weitgehend selbst bestimmen können und dafür angemessen entschädigt werden, müssen Aufstocker oft lange Wege mit mehreren Umsteigepunkten akzeptieren sowie niedrigere Pauschalen hinnehmen.

Reale kosten versus pauschalen: finanzielle belastung von bürgergeld-empfängern

Die festgelegte Pauschale von 20 Cent pro Kilometer in der Bürgergeld-Verordnung entspricht längst nicht mehr den realen Kosten eines Arbeitswegs mit eigenem Fahrzeug. Diese Regelung stammt aus dem Jahr 2008; damals lag der Benzinpreis etwa zwei Drittel unter dem heutigen Niveau.

Neben Kraftstoffpreisen fallen auch Verschleiß-, Wartungs- sowie weitere notwendige Ausgaben an – Faktoren, die üblicherweise in Fahrtkostenerstattungen berücksichtigt werden sollten. Der ADAC beziffert beispielsweise bereits bei kleinen PKW-Modellen reale Kosten ab etwa 40 Cent pro gefahrenem Kilometer inklusive aller Nebenkosten.

Demgegenüber erhalten Bürgergeld-Aufstocker maximal halb so viel Geld zurück wie sie tatsächlich ausgeben müssen – insbesondere da sie meist ältere Gebrauchtwagen fahren mit höherem Verbrauchs- und Wartungsbedarf als Neuwagenmodelle des ADAC-Beispiels.

Dieser Unterschied hat erhebliche finanzielle Auswirkungen: Bei einer jährlichen Fahrleistung von rund 5 000 Kilometern summiert sich allein die Differenz zwischen den Pauschalen auf etwa 900 Euro Verlust jährlich – Geldbeträge also, die Menschen am Existenzminimum dringend zur Deckung anderer Lebenshaltungskosten fehlen.

Doppelte benachteiligung durch geringere absetzbarkeit bei bürgergeldeinkommen

Neben niedrigeren Erstattungen führt das System auch dazu, dass Bürgergeld-Empfänger weniger Fahrtkosten vom Einkommen absetzen dürfen als andere Erwerbstätige ohne ergänzende Leistungen. Während Letztere gemäß Einkommenssteuergesetz bis zu 30 beziehungsweise sogar bis zu 38 Cent je gefahrenem Kilometer geltend machen können , sind es bei Aufstockern lediglich pauschal festgelegte maximal 20 Cent je Kilometer laut Bürgergeld-Verordnung.

Diese geringere Absetzbarkeit wirkt sich unmittelbar negativ auf das bereinigte Einkommen aus: Weil weniger Fahrtkosten anerkannt werden dürfen, erhöht sich das anzurechnende Einkommen gegenüber dem Anspruch auf Bürgergelder entsprechend stärker — folglich sinkt auch das tatsächlich ausgezahlte Sozialleistungsvolumen weiter ab neben den ohnehin schon reduzierten Fahrkostenerstattungen selbst.

Doppelte benachteiligung im überblick

Damit entsteht eine doppelte Benachteiligung:

  1. Weniger direkte Kostenerstattung,
  2. Weniger steuerliche Absetzbarkeit,

was zusammen einen erheblichen finanziellen Nachteil bedeutet.

Für viele Betroffene ist dies besonders problematisch angesichts knapper Haushaltsbudgets sowie notwendiger Mobilität zur Sicherstellung ihrer Erwerbsarbeit außerhalb großer Städte.

Diese Ungleichbehandlung wirft Fragen hinsichtlich sozialer Gerechtigkeit innerhalb des Systems sozialer Sicherungssysteme Deutschlands auf — vor allem vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten insbesondere im Bereich Mobilitätskosten.

Share
Related Articles
Nachrichten

Mann aus baden-württemberg scheitert mit klage auf erhöhung des behinderungsgrads vor lsg stuttgart

Ein Mann aus Baden-Württemberg versuchte erfolglos, seinen Grad der Behinderung von 20...

Nachrichten

Junge nasenbären im zoo zeigen beeindruckende kletterfähigkeiten und verhalten

Im Zoo präsentieren sich die tagaktiven Kleinbären bereits wenige Wochen nach der...

Nachrichten

Rente mit 67 und arbeitsverhältnis: rechtliche grundlagen und praxis in deutschland

Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze...

Nachrichten

Sozialgericht cottbus entscheidet: jobcenter müssen mieten nach umzug dynamisch anpassen

Das Sozialgericht Cottbus hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Jobcenter die...

Immer aktuell: Nachrichten, Klatsch, Sport und Politik in Echtzeit.

Infos & Mitteilungen

Infos und Pressemitteilungen senden Sie eine E‑Mail an: info@thenga.de

Copyright © 2025 im Eigentum von Influencer Srls – Dieser Blog ist keine journalistische Publikation, da er ohne jegliche Periodizität aktualisiert wird. Er kann daher nicht als redaktionelles Produkt im Sinne des Gesetzes Nr. 62 vom 07.03.2001 angesehen werden.