Home Nachrichten Mann aus baden-württemberg scheitert mit klage auf erhöhung des behinderungsgrads vor lsg stuttgart
Nachrichten

Mann aus baden-württemberg scheitert mit klage auf erhöhung des behinderungsgrads vor lsg stuttgart

Share
Share

Ein Mann aus Baden-Württemberg versuchte erfolglos, seinen Grad der Behinderung von 20 auf 50 Prozent anheben zu lassen. Das Landessozialgericht Stuttgart bestätigte am 5. Juni 2025, dass mehrere Krankheiten nur dann einen Schwerbehindertenstatus rechtfertigen, wenn sie den Alltag nachweislich stark einschränken.

Urteil des landessozialgerichts zur bewertung mehrerer krankheiten beim grad der behinderung

Der Kläger aus Baden-Württemberg litt unter verschiedenen Diagnosen wie Herzrhythmusstörung mit Schrittmacher, Colitis ulcerosa, Asthma bronchiale, Bandscheibenschaden und Tinnitus. Über Jahre stellte er drei Anträge auf Höherbewertung seines GdB: zwei davon wurden in den Jahren 2015 und 2017 komplett abgelehnt. Im Jahr 2021 erhielt er schließlich einen GdB von 20 anerkannt. Gegen diesen Bescheid zog er zunächst vor das Sozialgericht Ulm und später in die Berufung zum LSG Stuttgart. Beide Gerichte bestätigten jedoch die Entscheidung der Behörde.

Das LSG betonte in seinem Urteil: „Mehrere Krankheiten begründen nur dann einen Schwerbehindertenstatus ab einem GdB von mindestens 50 Prozent, wenn sie eine nachweisbare starke Einschränkung im Alltag verursachen.“ Ohne belastbare Belege für erhebliche Beeinträchtigungen bleibe der Gesamt-GdB unter dieser Schwelle.

Die Richter stellten klar heraus, dass bei mehreren leichten Erkrankungen keine einfache Addition der Einzelwerte möglich ist. Vielmehr müsse die Gesamtauswirkung auf Teilhabe und Lebensführung bewertet werden – ein Verfahren gemäß den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen . Diese legen fest: Die Summe einzelner kleiner Grade führt nicht automatisch zu einem höheren Gesamtgrad.

Versorgungsmedizinische grundsätze zur berechnung des gesamt-gdb bei mehreren diagnosen

Viele Betroffene gehen fälschlicherweise davon aus, dass sich einzelne Teil-GdBs einfach addieren lassen – etwa drei Mal zehn Punkte ergeben dann dreißig oder mehr insgesamt. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze verbieten diese reine Additionslogik ausdrücklich.

Stattdessen wird geprüft, wie sich alle gesundheitlichen Einschränkungen gemeinsam auf die Lebensführung auswirken. Mehrere leichte Leiden können zusammen weiterhin nur eine geringe Gesamtbeeinträchtigung bedeuten.

Im Fall des Klägers führte beispielsweise die Herzschrittmacher-Operation zwar automatisch zu einem GdB von zehn Punkten – dies gilt als Basiswert ohne Leistungsabfall. Erst objektive Tests wie Belastungs-EKG oder Echokardiographie können dauerhafte Leistungseinbußen belegen und damit höhere Werte rechtfertigen.

Der Kläger absolvierte ein Belastungs-EKG mit einer Leistung von bis zu 125 Watt ohne nennenswerte Beschwerden; dies lag deutlich unter den Schwellenwerten für einen höheren GdB von etwa dreißig oder vierzig Punkten.

Auch seine weiteren Diagnosen waren stabil oder mild ausgeprägt: Die Colitis ulcerosa war medikamentös schubfrei eingestellt; das Asthma benötigte seit Jahren keine Fachtherapie; nach einer Bandscheibenoperation blieben weder Lähmungen noch Gefühlsstörungen zurück.

Solche Befunde werden laut Tabelle regelmäßig nur mit zehn Punkten bewertet – leichte Einzelwerte verändern selten den Gesamt-GdB signifikant zugunsten eines höheren Grades.

Juristische folgen bei erst- versus neufeststellung des gdb

Eine besondere juristische Herausforderung ergab sich durch die Einstufung des dritten Antrags als Erstfeststellung statt Neufeststellung durch die Behörde. Da frühere Ablehnungen keine „Dauerwirkung“ hatten, wurde dieser Antrag formal neu bewertet – was große Auswirkungen hat:

Begutachtet wird ausschließlich der Gesundheitszustand ab dem Tag dieses Antrags; ältere Arztberichte aus den Jahren zuvor verlieren dadurch an Bedeutung im Verfahren vor Gericht und Verwaltung.

Wer also eine Verschlechterung seines Zustands belegen möchte, muss aktuelle medizinische Unterlagen vorlegen sowie frische Befunde dokumentieren lassen.

Diese Regelung erschwert es Betroffenen erheblich nachzuweisen, dass sich ihr Gesundheitszustand über längere Zeit verschlechtert hat beziehungsweise neue Einschränkungen hinzugekommen sind.

Empfehlungen zur sammlung überzeugender medizinischer belegunterlagen für gdb-anträge

Um erfolgreich eine Höherstufung beim Grad der Behinderung zu erreichen oder zumindest aussichtsreich vorzubereiten, empfiehlt es sich dringend folgende Nachweise systematisch zu sammeln:

  • Aktuelle Facharztberichte: Regelmäßige Kontrolluntersuchungen dokumentieren Veränderungen lückenlos.
  • Objektive Leistungsdaten: Laufweg-Protokolle etwa über Gehstrecken sowie Ergebnisse von Belastungs-EKGs oder Lungenfunktionsprüfungen liefern quantifizierbare Messwerte.
  • Tagebuchaufzeichnungen während Krankheitsschüben: Notizen über Dauer und Häufigkeit sowie konkrete Alltagsbeeinträchtigungen unmittelbar nach Auftreten helfen dabei einzuschätzen, wie sehr jede Diagnose das tägliche Leben einschränkt.

Fehlen solche aktuellen Belege im Antrag bzw. Gutachten bleibt ein hoher Grad meist unerreichbar trotz multipler Diagnosen mit einzelnen kleinen Werten.

Vorteile eines gdb ab zwanzig punkten trotz fehlender schwerbehinderungsausweises

Auch wenn kein Schwerbehindertenstatus mit mindestens fünfzig Prozent erreicht wird – bereits ein Grad der Behinderung ab zwanzig Punkten bringt steuerliche Vorteile durch Pauschbeträge bei der Einkommenssteuererklärung mit sich.

Darüber hinaus profitieren Betroffene teilweise von günstigeren Tickets im öffentlichen Personennahverkehr sowie bevorzugter Parkplatznutzung in einigen Kommunen.

Im Arbeitsrecht gelten zudem erleichterte Kündigungsschutzregelungen für Menschen mit anerkanntem GdB ab zwanzig.

Ein offizieller Schwerbehindertenausweis ist hierfür nicht zwingend erforderlich; viele Vergünstigungen greifen auch allein aufgrund ärztlicher Bescheinigungen beziehungsweise amtlicher Feststellungen zum Grad der Behinderung.

Diese Vorteile zeigen deutlich: Auch moderate gesundheitliche Einschränkungen sollten sorgfältig dokumentiert werden um mögliche Erleichterungen im Alltag nutzen zu können.

Share
Related Articles
Nachrichten

Schwerer brand auf dem tomorrowland-festival in boom zerstört hauptbühne kurz vor start

Das Tomorrowland-Festival in Boom zählt zu den größten Elektrofestivals weltweit. Zwei Tage...

Nachrichten

Eu-haushaltsentwurf 2028 bis 2034 vorgestellt: zwei billionen euro für verteidigung und wirtschaft

Die EU-Kommission hat den Haushaltsentwurf für die Jahre 2028 bis 2034 vorgelegt....

Nachrichten

Junge nasenbären im zoo zeigen beeindruckende kletterfähigkeiten und verhalten

Im Zoo präsentieren sich die tagaktiven Kleinbären bereits wenige Wochen nach der...

Nachrichten

Rente mit 67 und arbeitsverhältnis: rechtliche grundlagen und praxis in deutschland

Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze...

Immer aktuell: Nachrichten, Klatsch, Sport und Politik in Echtzeit.

Infos & Mitteilungen

Infos und Pressemitteilungen senden Sie eine E‑Mail an: info@thenga.de

Copyright © 2025 im Eigentum von Influencer Srls – Dieser Blog ist keine journalistische Publikation, da er ohne jegliche Periodizität aktualisiert wird. Er kann daher nicht als redaktionelles Produkt im Sinne des Gesetzes Nr. 62 vom 07.03.2001 angesehen werden.