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Landessozialgericht Baden-Württemberg entscheidet zu falscher hinzuverdienstgrenze bei altersrente

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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 26. Juni 2025 in einem Streitfall um eine verspätete Altersrente aufgrund einer fehlerhaften Hinzuverdienstgrenze entschieden. Die Richter bestätigten, dass ein Auskunftsfehler der Rentenversicherung allein nicht ausreicht, um den Rentenbeginn rückwirkend vorzuziehen.

Urteil des landessozialgerichts zum rentenantrag wegen falscher hinzuverdienstgrenze

Am 26. Juni 2025 fällte das Landessozialgericht Baden-Württemberg ein Urteil gegen eine Klägerin, die ihre Altersrente verspätet beantragt hatte. Grund war eine fehlerhafte schriftliche Auskunft der Deutschen Rentenversicherung über die zulässige Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2021. Die Klägerin forderte eine abschlagsfreie Rente ab September 2021 und berief sich darauf, dass ihr in der Auskunft ein veralteter Grenzwert von jährlich 6 300 Euro genannt worden sei. Tatsächlich lag die pandemiebedingt angehobene Grenze für das Jahr bei 46 060 Euro.

Das Sozialgericht hatte zunächst zugunsten der Frau entschieden und ihr Recht auf vorzeitigen Rentenbeginn bestätigt. In zweiter Instanz hob das Landessozialgericht dieses Urteil jedoch auf und stellte sich auf die Seite der Rentenversicherungsträgerin. Die Richter argumentierten, dass ein bloßer Fehler in einer Auskunft nicht automatisch einen Anspruch auf vorzeitigen Beginn oder Schadensersatz begründe.

„Die Entscheidung verdeutlicht den engen Rahmen für Entschädigungsansprüche im Sozialrecht: Betroffene müssen nachweisen können, dass sie ausschließlich aufgrund des Fehlers zu spät gehandelt haben und dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist.“

Hintergrund des streitfalls: kausalzusammenhang und kontenklärung

Im Kern des Verfahrens stand die Frage nach dem unmittelbaren Kausalzusammenhang zwischen dem Fehler in der Hinzuverdienstinformation und dem verspäteten Antrag auf Altersrente durch die Klägerin. Diese gab an, sie hätte den Antrag sofort gestellt, wenn sie über den korrekten höheren Grenzwert informiert gewesen wäre.

Die Richter wiesen jedoch darauf hin, dass das Versicherungskonto der Frau ungeklärte Zeiten enthielt – also Beschäftigungszeiten oder Beitragslücken waren noch nicht abschließend geklärt worden. Ohne diese Kontenklärung hätte die Deutsche Rentenversicherung ohnehin keine Zahlungen früher leisten können.

Daher sah das Gericht keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Informationsfehler und dem später eingereichten Antrag; andere Umstände hätten ebenfalls einen vorzeitigen Beginn verhindert oder verzögert.

Bedeutung vollständiger Unterlagen

Diese Argumentation unterstreicht die Bedeutung vollständiger Unterlagen bei Anträgen zur Altersrente sowie sorgfältiger Prüfung aller Voraussetzungen vor Einreichung eines Antrags beim zuständigen Träger.

Pandemiebedingte anhebung der hinzuverdienstgrenzen seit 2020

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden für vorgezogene Altersrentner deutlich höhere Hinzuverdienstgrenzen eingeführt als zuvor üblich – mit dem Ziel, Fachkräfte trotz Frühverrentung länger im Arbeitsmarkt zu halten.

Für das Jahr 2021 betrug diese Obergrenze offiziell bis zu 46 060 Euro pro Kalenderjahr statt wie bisher nur etwa 6 300 Euro jährlich. Allerdings blieb dieser neue Wert vielfach unzureichend kommuniziert; viele Formulare enthielten weiterhin veraltete Zahlenangaben aus Vorjahren.

Versicherte konnten daher leicht Fehlinformation erhalten und ihre Entscheidungen falsch treffen – etwa indem sie ihren Antrag erst spät stellten oder Einkünfte falsch einschätzten.

Dieser Umstand führte bundesweit zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus vermeintlich falschen Angaben zur Hinzuverdienstregelung während Pandemiezeiten sowie deren Auswirkungen auf Abschläge bei Altersteilzeit- oder Regelaltersrentenanträgen.

Sozialrechtlicher herstellungsanspruch: anspruchsvoraussetzungen bleiben streng

Der sogenannte Herstellungsanspruch soll sicherstellen, dass Betroffene so gestellt werden wie ohne behördlichen Fehler – also ohne Nachteile durch falsche Informationen entstehen sollen. Voraussetzung ist allerdings stets ein messbarer Schaden infolge eines konkreten Fehlers seitens einer Behörde oder Versicherungsträgerin sowie dessen Nachweisbarkeit durch den Anspruchsteller selbst.

Ein bloßes „Ich hätte sonst …“ reicht juristisch nicht aus; vielmehr müssen Betroffene belegen können,

  • dass sie fristgerecht gehandelt hätten,
  • wenn ihnen korrekte Informationen rechtzeitig vorgelegen hätten,
  • und tatsächlich handlungsfähig gewesen wären .

Diese strengen Anforderungen führen dazu, dass viele Klagen gegen Behörden wegen fehlerhafter Auskünfte scheitern – auch wenn diese ärgerlich sind –, weil kein eindeutiger Kausalzusammenhang bewiesen wird beziehungsweise weitere Hinderungsgründe bestehen bleiben.

Praxisempfehlungen zur vermeidung von fehlentscheidungen beim rentenantrag

Um teure Fehler beim Beantragen von Altersrenten auszuschließen empfiehlt es sich,

  • alle persönlichen Versicherungsdaten aktiv zu prüfen,
  • fehlende Beschäftigungszeiten zeitnah klären bzw. ergänzen,
  • Fristen genau notieren ,
  • kostenfreie Beratungsangebote bei Deutschen Rentenversicherungen wahrzunehmen,
  • gegebenenfalls unabhängige registrierte Rentenberaterinnen einzubeziehen insbesondere bei komplexer Erwerbsbiografie oder unvollständigen Unterlagen.

Eine sorgfältige Vorbereitung schützt davor,

  • falsche Angaben als Grundlage für spätere Ansprüche heranzuziehen,
  • und minimiert Risiken von Rückfragen sowie finanziellen Nachteilen durch Abschläge wegen Überschreitens alter Grenzwerte.

Betroffene sollten jede schriftliche Auskunft kritisch prüfen sowie Fristen strikt beachten; fachkundige Unterstützung kann helfen Unsicherheiten auszuräumen.

So lässt sich langfristig Sicherheit bezüglich Höhe und Zeitpunkt des gesetzlichen Ruhegeldes gewährleisten ohne unnötige Verzögerungen oder finanzielle Einbußen.

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