Im Jahr 2022 entdeckten Zöllner des Hauptzollamts Düsseldorf eine ungewöhnliche Schleimspur, die sie zu Schmuggelgut führte. Dabei handelte es sich um lebende Riesenschnecken, die illegal nach Deutschland eingeführt wurden.
Ungewöhnlicher fund am düsseldorfer flughafen
Die Zollbeamten des Hauptzollamts Düsseldorf stießen bei der Kontrolle von Gepäckstücken auf eine etwa 20 Zentimeter große Schnecke. Anfangs hielten sie das Tier für ein Spielzeug, doch als sich die Schnecke bewegte, wurde schnell klar, dass es sich um lebendes Schmuggelgut handelte. Die Schleimspur der Schnecke führte die Beamten direkt zu einem nicht abgeholten Koffer aus Nigeria. Insgesamt fanden sie in diesem und fünf weiteren Gepäckstücken 92 Tiere vor. Die meisten dieser Tiere waren noch lebendig.
Der Pressesprecher des Hauptzollamts erklärte: „Noch nie in der Geschichte des Düsseldorfer Zolls hat uns eine Schleimspur zu Schmuggelgut geführt.“ Diese Aussage unterstreicht den außergewöhnlichen Charakter dieses Fundes und zeigt zugleich die Aufmerksamkeit und Sorgfalt der Zollbeamten bei ihrer Arbeit.
Die Gepäckstücke waren an einen Afroshop adressiert, was auf den kommerziellen Hintergrund des Schmuggels hinweist. Offenbar sollten die Riesenschnecken als Delikatesse nach Deutschland gebracht werden. Der Transport erfolgte jedoch unter Missachtung veterinärrechtlicher Vorschriften sowie geltender Tierschutzbestimmungen.
Tierschutz- und veterinärrechtliche probleme beim transport
Die Einfuhr von lebenden Tieren unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen zum Schutz sowohl der Tiere selbst als auch zur Verhinderung möglicher Gesundheitsrisiken für Menschen und Umwelt. Im Fall der Riesenschnecken aus Nigeria wurden diese Vorschriften offenbar verletzt.
Riesenschnecken sind zwar nicht artengeschützt, dennoch müssen beim Import bestimmte hygienische Standards eingehalten werden. Dazu zählen geeignete Transportbedingungen wie ausreichende Belüftung sowie Schutz vor Verletzungen oder Stress für die Tiere während des Transports.
Verstöße gegen veterinärrecht und tierschutz
Der Zoll stellte fest, dass diese Anforderungen nicht erfüllt wurden – ein Verstoß gegen das Veterinärrecht lag somit vor. Zudem wurde gegen den Tierschutz verstoßen: Lebewesen dürfen nicht unnötig leiden oder gefährdet werden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung während einer Reise.
Solche Verstöße können straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und dienen dem Schutz heimischer Ökosysteme vor möglichen invasiven Arten sowie dem Wohlbefinden importierter Tiere selbst.
Insgesamt zeigt dieser Fall exemplarisch Herausforderungen im Bereich Tierimportkontrolle am Flughafen Düsseldorf auf – insbesondere wenn exotische Arten ohne entsprechende Genehmigungen eingeführt werden sollen und dabei gesetzliche Vorgaben missachtet werden.