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Neuer digitaler alterscheck soll kinder vor pornografie im internet schützen

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Die EU-Kommission hat eine technische Vorlage für einen digitalen Alterscheck vorgestellt, der Kinder und Jugendliche vor nicht altersgerechten Inhalten wie Pornografie im Internet schützen soll. Erste Tests finden in Dänemark, Frankreich, Spanien, Griechenland und Italien statt.

Technischer alterscheck zur anonymen verifikation des nutzeralters

Die geplante Verifikation ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, ihr Alter anonym zu bestätigen, ohne dass persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum gespeichert werden. Dieses Verfahren soll verhindern, dass Minderjährige unkontrolliert auf pornografische oder andere ungeeignete Inhalte zugreifen können. Langfristig ist vorgesehen, die Technik in den digitalen EU-Ausweis zu integrieren. Dieser offizielle Online-Identitätsnachweis wird ab Ende 2026 verfügbar sein und auch in Deutschland eingeführt werden.

Der digitale Alterscheck basiert auf einer technischen Vorlage der EU-Kommission, die zunächst in fünf Mitgliedstaaten getestet wird: Dänemark, Frankreich, Spanien, Griechenland und Italien. Die Tests sollen Erkenntnisse darüber liefern, wie das System praktisch funktioniert und welche Anpassungen erforderlich sind. Die Anonymität bei der Altersverifikation ist ein zentrales Element des Konzepts: Es werden keine personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert oder weitergegeben.

Mit dem Ziel eines europaweit einheitlichen Standards will die Kommission so den Schutz von Kindern im Netz verbessern. Der digitale Altersnachweis könnte künftig auch für andere Dienste relevant sein, bei denen eine Altersprüfung notwendig ist – etwa beim Kauf von Alkohol oder Tabak online.

Dänemark treibt digitales jugendschutzprojekt während eu-ratspräsidentschaft voran

Dänemark nimmt eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung des digitalen Alterschecks ein und will das Thema während seiner EU-Ratspräsidentschaft intensiv vorantreiben. Die dänische Digitalministerin Caroline Stage Olsen verglich die aktuelle Situation im Internet mit einem Nachtclub ohne Türsteher: „Kein Türsteher, keine Ausweiskontrolle – nur ein einfaches ‚Ja, ich bin über 18 Jahre alt‘.“ Diese Praxis sei seit Jahren üblich und ermögliche Kindern den Zugang zu Inhalten für Erwachsene ohne Kontrolle.

Olsen betonte in Brüssel die Notwendigkeit verbindlicher technischer Lösungen zur effektiven Kontrolle des Nutzeralters online. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zum Schutz junger Menschen vor schädlichen Einflüssen im Netz sowie zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit digitalen Medienangeboten.

Während der Ratspräsidentschaft sollen Gespräche zwischen Mitgliedstaaten intensiviert werden mit dem Ziel einer schnellen Einführung europaweiter Standards für den Jugendschutz im Internet. Dabei steht auch die Integration des digitalen Alterschecks in bestehende Identifikationssysteme wie den eID-Ausweis ganz oben auf der Agenda.

Neue leitlinien zum schutz minderjähriger auf sozialen plattformen

Neben dem technischen Alterscheck veröffentlichte die Brüsseler Behörde neue Leitlinien zum Schutz Minderjähriger auf Online-Plattformen als Teil des Digital Services Act . Diese Vorschläge richten sich an Betreiber großer sozialer Netzwerke sowie anderer digitaler Dienste mit jugendlichen Nutzern.

Ein zentraler Punkt ist das Standard-Privatprofil für Kinderprofile: Kontoeinstellungen sollen automatisch so gesetzt sein, dass nur bestätigte Kontakte Zugriff haben – öffentliche Sichtbarkeit wäre damit ausgeschlossen. Zudem empfiehlt die Kommission Maßnahmen gegen Funktionen mit hohem Suchtpotenzial bei jungen Nutzern.

Beispielsweise sollen sogenannte „Streaks“ bei Online-Spielen deaktiviert werden können; diese Belohnungssysteme fördern durch tägliche Nutzung süchtiges Verhalten. Besonders unter Jugendlichen stark gefährdeten Gruppen vorbeugen will man damit effektiv entgegenwirken.

Mehrere EU-Staaten fordern zudem eine europaweit einheitliche Mindestaltergrenze beim Zugang zu sozialen Medienplattformen; Australien gilt als Vorbild mit einem Mindestalterslimit von 16 Jahren für soziale Netzwerke. Künftig verpflichtend einzuführen sind strengere Auflagen gemäß DSA – insbesondere hinsichtlich Transparenzpflichten sowie wirksamer Beschwerdeverfahren gegen rechtswidrige Inhalte online vorgesehen.

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