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Bundesregierung verlängert rentensicherung bis 2031 und wertet kindererziehungszeiten auf

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Die Bundesregierung hat ein neues Gesetzespaket beschlossen, das das Rentensystem stabilisieren soll, ohne die Beitragssätze zu erhöhen. Dabei werden das Sicherungsniveau bis 2031 festgeschrieben, Kindererziehungszeiten verbessert und die Liquiditätsreserve der Rentenkasse erhöht.

Verlängerung des sicherungsniveaus und finanzierung durch den bund

Das zentrale Element des Gesetzespakets ist die Verlängerung der sogenannten Haltelinie für das Rentenniveau. Bis Mitte 2032 soll das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter 48 Prozent fallen. Ohne diese gesetzliche Regelung wäre ein Rückgang bereits ab 2029 zu erwarten gewesen. Statt der bisherigen Anpassungsformel wird im neuen Entwurf vorgesehen, dass sich die Renten bis zum Jahr 2031 direkt an der Lohnentwicklung orientieren.

Die Mehrkosten für diese Maßnahme übernimmt vollständig der Bund. Für das Jahr 2029 sind Mehrausgaben von rund 4,1 Milliarden Euro geplant; sie steigen auf etwa 11,2 Milliarden Euro im Jahr 2031 und erreichen voraussichtlich 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2040. Für Beitragszahlende bedeutet dies eine Entlastung: Die Beitragssätze bleiben bis mindestens zum Jahr 2032 nahezu unverändert.

Durch diese Steuerfinanzierung reduziert sich zudem der prognostizierte Beitragssatz im Jahr 2040 um etwa 1,2 Prozentpunkte auf dann circa 21,4 Prozent. Fachverbände wie die Deutsche Rentenversicherung begrüßen diesen Schritt grundsätzlich als Stabilisierung des Systems. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass mit dem Wegfall einer bisherigen Obergrenze von maximal 20 Prozent beim Beitragssatz langfristig keine feste Grenze mehr existiert – was zukünftige Belastungen offenlässt.

Diese Neuregelung stellt einen bedeutenden Eingriff in die Finanzierung dar: Die Umverteilung von Beitrags- zu Steuerfinanzierung verändert nachhaltig den Charakter des deutschen Rentensystems und sorgt für Diskussionen über dessen langfristige Tragfähigkeit.

Kommentar verbände zur finanzierung

„Die Umverteilung zu Steuerfinanzierung stellt sowohl Chancen als auch Risiken für die Stabilität des Rentensystems dar“, erklärt ein Sprecher der DRV.

Aufwertung der kindererziehungszeiten durch mütterrente iii

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Pakets ist die Einführung einer verbesserten Mütterrente III für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder. Künftig sollen Eltern für jedes dieser Kinder drei volle Erziehungsjahre angerechnet bekommen – entsprechend drei Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rente.

Bei bereits bestehenden Altersrenten wird zusätzlich ein Zuschlag von einem halben Entgeltpunkt pro Kind gewährt; dies entspricht aktuell etwa einem monatlichen Betrag von rund 20 Euro pro Kind, basierend auf dem aktuellen Rentenwert. Insgesamt betrifft diese Maßnahme schätzungsweise zehn Millionen Bezieherinnen und Bezieher einer Rente in Deutschland.

Die Kosten dafür belaufen sich laut Angaben der DRV jährlich auf ungefähr fünf Milliarden Euro und werden ebenfalls aus Steuermitteln finanziert – eine klare Abkehr vom Prinzip ausschließlicher Beitragsfinanzierung bei Leistungsverbesserungen.

Technisch bedingt rechnet die DRV mit ersten Auszahlungen erst ab Januar 2028, da umfangreiche IT-Anpassungen notwendig sind; politische Gremien streben jedoch eine frühere Umsetzung zum Jahresbeginn 2027 an.

Diese Aufwertung stellt einen wichtigen Schritt zur Anerkennung familiärer Leistungen dar und wirkt sich unmittelbar positiv auf viele ältere Menschen aus – insbesondere Frauen –, deren Erziehungsarbeit bislang geringer bewertet wurde als heute üblich ist.

Erhöhung der nachhaltigkeitsrücklage zur absicherung saisonaler schwankungen

Zur Stärkung der finanziellen Stabilität erhöht das Gesetzespaket auch die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage innerhalb des Bundesrentensystems deutlich: Sie steigt von bisher zwei Zehnteln eines Monatsausgabenvolumens auf nun drei Zehntel .

Dieses Polster dient dazu, saisonale Einnahmeeinbrüche oder kurzfristige Schwankungen bei den Beiträgen besser abzufedern sowie Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen – gerade angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten oder konjunktureller Veränderungen wichtiges Instrument zur Risikovorsorge innerhalb des Systems.

Im Aufbaujahr führt dies zwar zu höheren Ausgaben seitens der Versicherungsträger; danach wirkt es jedoch primär als Sicherheitsgurt ohne zusätzliche Belastungen für Versicherte oder Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgebern einzuführen.

Mit dieser Maßnahme reagiert man auch daraufhin, zunehmende Herausforderungen durch demografische Entwicklungen sowie volatile Arbeitsmarktbedingungen besser bewältigen zu können – ein wichtiger Baustein nachhaltiger Systemstabilität über Jahrzehnte hinweg bleibt somit erhalten bzw. wird gestärkt.

Neue regeln bei bundeszuschüssen sorgen für kontroverse diskussionen

Das Reformpaket bringt zudem Änderungen bei den Bundeszuschüssen an das gesetzliche Rentensystem mit sich: Künftig erfolgt ihre Fortschreibung anhand eines realistischen Beitragssatzes statt pauschaler Festlegungen wie bisher üblich war. Dies schafft mehr Transparenz hinsichtlich staatlicher Finanzierungsanteile am Gesamtsystem sowie deren Entwicklung über Zeiträume hinweg.

Gleichzeitig bleiben allerdings zwei pauschale Kürzungen bestehen: Zum einen eine Reduzierung um rund 340 Millionen Euro, gültig seit dem Jahr 2006; zum anderen weitere Kürzungen in Höhe von circa 409 Millionen Euro, eingeführt ab dem Jahr 2003 – beide Beträge wirken dauerhaft belastend aufs Budget trotz neuer Fortschreibungsmethode beim Zuschussvolumen insgesamt gesehen.

Kritische stimmen aus verbänden

Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Verbände äußern hierzu kritische Stimmen:

  • Die Deutsche Rentenversicherung warnt davor, dass solche Kürzungen langfristig Lasten verstärkt auf Versicherte verlagern könnten.
  • Der Sozialverband VdK sieht sogar eine Unterfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben in Höhe von etwa 40 Milliarden Euro jährlich.

Diese Debatte zeigt deutlich Spannungsverhältnisse zwischen notwendiger Systemstabilisierung einerseits sowie ausreichender Finanzierung sozialpolitischer Leistungen andererseits.

Reaktionen verbände loben stabilisierung mahnen aber nachbesserungen an

Die Reaktionen aus Verbänden fallen differenziert aus:

Der Bundessozialverband Deutsche Rentenversicherung begrüßt ausdrücklich sowohl Steuerfinanzierung als auch stabiles Sicherungsniveau bis mindestens Ende dieses Jahrzehnts. Gleichzeitig fordert er aber auch eine vollständige Erstattung aller Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Mütterrente III — geschätzt rund 30 Millionen Euro jährlich — damit keine versteckten Belastungen entstehen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützt grundsätzlich Maßnahmen zur Stabilisierung des Systems ebenso wie Verbesserungen bei Familienleistungen; gleichzeitig mahnt er jedoch an,

„dass mindestens ein Sicherungsniveau von fünfzig Prozent erreicht werden müsse“,

und lehnt Befristungsverträge ohne sachlichen Grund insbesondere jenseits regulärer Altersgrenzen strikt ab.

Der Sozialverband VdK wiederum begrüßt Reformschritte zwar insgesamt,

kritisiert aber erneut erfolgte Kürzungen beim Bundeszuschuss sowie unzureichende Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen,

die seiner Ansicht nach dringend angegangen werden müssten.

Diese unterschiedlichen Positionierungen spiegeln widergehende Erwartungen wider: Einerseits Sicherheit durch stabile Beiträge und Leistungserhalt versus andererseits Forderung nach umfassender sozialpolitischer Absicherung inklusive klar definierter Finanzierungsquellen.

Praktische folgen für versicherte rentnerinnen eltern kurzfazit

Für Versicherte bedeutet dies konkret:

Bis einschließlich zum Kalenderjahr 2031 orientieren sich künftige jährliche Anpassungen Ihrer Altersbezüge eng an Lohnentwicklungen;

dadurch dürfte Ihre Kaufkraft weitgehend erhalten bleiben beziehungsweise real stabil sein.

Elternteile mit Kindern geboren vor 1992 können voraussichtlich ab Januar 2028 spürbare Zuschläge erhalten;

eine Überprüfung Ihrer individuellen Versicherungsverläufe empfiehlt sich daher zeitnah,

um mögliche Fehler oder fehlende Eintragungen rechtzeitig korrigieren zu lassen.

Beitragssätze verbleiben mittelfristig konstant;

nach Ablauf dieser Frist sind weitere Diskussionen wahrscheinlich,

da künftig keine gesetzliche Obergrenze mehr existiert.

Zudem erleichtert das Paket befristete Arbeitsverträge jenseits regulärer Regelaltersgrenzen;

dies stößt insbesondere bei Gewerkschaften aufgrund möglicher Nachteile älterer Beschäftigter weiterhin kritisch betrachtet.

Insgesamt adressiert dieses Reformpaket zentrale Herausforderungen moderner Alterssicherungssysteme:

Es verbindet finanzielle Stabilität mit sozialen Verbesserungen –

wobei künftige Entwicklungen weiterhin aufmerksam beobachtet werden müssen.

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