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Versorgungsamt in Baden-Württemberg muss Anträge von Menschen mit Behinderung erneut prüfen

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Ein aktueller Fall aus Baden-Württemberg verdeutlicht, wie Versorgungsämter Anträge von Menschen mit Behinderung nicht immer zeitnah oder vollständig bearbeiten. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg verpflichtete eine Behörde dazu, sämtliche Anträge einer Rentnerin unter Berücksichtigung aktueller medizinischer Befunde neu zu bewerten.

Versorgungsamt und grad der behinderung: gericht fordert umfassende prüfung bei verschlechterung des gesundheitszustands

Im Dezember 2024 entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg über die Klage einer älteren Frau, deren Gesundheitszustand sich nach eigenen Angaben verschlechtert hatte. Die Klägerin beantragte eine Neubewertung ihres Grades der Behinderung , da ihr bisheriger Wert von 40 nicht für einen Schwerbehindertenausweis ausreichte. Trotz mehrfacher Einreichung neuer ärztlicher Unterlagen reagierte das zuständige Versorgungsamt entweder gar nicht oder lehnte die Anträge ab.

Das Gericht stellte klar, dass die Behörde verpflichtet ist, jede neue Verschlechterung des Gesundheitszustands sorgfältig zu prüfen und dabei aktuelle medizinische Befunde einzubeziehen. Wird ein Antrag ignoriert oder ohne Prüfung abgelehnt, liegt ein Verstoß gegen das Recht auf eine umfassende Prüfung vor. Die Entscheidung betont ausdrücklich: „Die Sachlage muss gründlich ermittelt werden, anstatt pauschal verneint.“

Für Betroffene bedeutet dies einen wichtigen Vorteil: Sie können sich darauf berufen, dass Versäumnisse der Behörden nicht zulasten der Antragsteller gehen dürfen. Wer umfangreiche ärztliche Unterlagen vorlegt und auf Veränderungen hinweist, hat bessere Chancen auf eine angemessene Festsetzung des GdB oder die Zuerkennung von Merkzeichen wie „G“ für Gehbehinderung.

Das Urteil zeigt zudem deutlich: Eine automatische Erhöhung des GdB erfolgt nicht zwangsläufig durch die erneute Prüfung. Vielmehr verlangt das Gericht lediglich eine sachliche und zügige Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen.

Untätigkeit des versorgungsamts als häufiges problem bei anträgen auf gdb-erhöhung

Viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen kennen das Problem langer Wartezeiten bei Behördenentscheidungen. Im vorliegenden Fall hatte das Versorgungsamt monatelang keine Reaktion gezeigt – weder Ablehnung noch Bescheid erfolgten schriftlich. Teilweise wurden eingereichte Unterlagen sogar ignoriert.

Nach dem Sozialgesetzbuch sind Behörden verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist über Anträge zu entscheiden. Das Landessozialgericht wies darauf hin: „Die Institution hatte keine Rechtfertigung für monatelanges Schweigen.“ Selbst wenn Bearbeitungshindernisse bestehen – etwa fehlende Schweigepflichtentbindungen – muss mindestens ein begründeter Versagungsbescheid ergehen.

Fehlt dieser Bescheid jedoch vollständig und bleibt der Antrag unbearbeitet liegen, eröffnet dies den Rechtsweg zur Klage wegen Untätigkeit gegen die Behörde. Das Urteil stärkt somit den Anspruch von Betroffenen auf zeitnahe Entscheidungen sowie nachvollziehbare Begründungen im Falle einer Ablehnung.

Diese Klarstellung ist besonders wichtig angesichts häufiger Beschwerden über bürokratische Verzögerungen in Sozial- und Gesundheitsfragen sowie den damit verbundenen Unsicherheiten für Menschen mit Behinderungen.

Schwerbehindertenausweis: rechte und vorteile bei anerkanntem grad der behinderung

Der Schwerbehindertenausweis bietet zahlreiche Nachteilsausgleiche für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent beziehungsweise bestimmten Merkzeichen wie „G“ oder „H“ . Dazu zählen beispielsweise Parkberechtigungen auf ausgewiesenen Flächen sowie Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr.

In Baden-Württemberg fällt die Zuständigkeit meist dem örtlichen Landratsamt beziehungsweise dem dort angesiedelten Versorgungsamt zu. Dieses entscheidet anhand eingereichter medizinischer Gutachten über den GdB sowie mögliche Merkzeichen und stellt anschließend den Ausweis aus.

Viele Betroffene unterschätzen jedoch oft den Aufwand hinter solchen Verfahren oder wissen nicht um ihre Rechte bezüglich Nachprüfungen bei Verschlechterung ihres Gesundheitszustands. Es empfiehlt sich daher frühzeitige Abklärung möglicher Nachweise zur höheren Bewertung sowie regelmäßige Überprüfung bestehender Bescheide im Krankheitsverlauf.

Behörden dürfen neue Befunde keinesfalls unbeachtet lassen; sie sind gesetzlich verpflichtet diese in ihre Entscheidungen einzubeziehen – auch wenn bereits ein Bescheid existiert –, um sicherzustellen, dass Ausweise stets aktuellen gesundheitlichen Bedingungen entsprechen.

Häufige fehlerquellen bei anträgen zur erhöhung des gdb und praktische tipps zum rechtsschutz

Bei Anträgen zur Erhöhung eines bestehenden Grades der Behinderung treten immer wieder ähnliche Probleme auf: Viele Antragsteller gehen davon aus, allein durch Einreichen eines Formulars sei alles erledigt; tatsächlich führen unvollständige Unterlagen oft zu Verzögerungen oder Ablehnungen aus formalen Gründen durch Behördenprüferinnen bzw. -prüfer.

Ein weiterer Stolperstein besteht darin, notwendige Schweigepflichtentbindungen gegenüber behandelnden Ärzten nur zögerlich zu erteilen; ohne diese kann keine vollständige Begutachtung erfolgen – was wiederum Grundlage für einen ablehnenden Bescheid sein kann müssen aber schriftlich begründet werden!

Wichtig ist außerdem konsequentes Nachhaken seitens Betroffener beim Amt nach Ablauf gesetzlicher Fristen von sechs Monaten ohne Antwort; hier empfiehlt sich zunächst eine schriftliche Erinnerung per Einschreiben mit Rückschein als Dokumentation späterer Schritte bis hin zum Klageverfahren wegen Untätigkeit vor dem Sozialgericht falls erforderlich wird dann vom Gericht entschieden ob Anspruch besteht bzw., ob weitere Prüfmaßnahmen notwendig sind .

Dieses Vorgehen schützt Rechte wirksam gegen bürokratische Hürden . So lässt sich vermeiden , dass wichtige Ansprüche verloren gehen , weil Ämter schlichtweg untätig bleiben .

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