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Außergewöhnliche belastungen bei rentnern: wie gesundheitliche kosten steuerlich entlasten in deutschland

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Gesundheits- und Pflegekosten steigen mit zunehmendem Alter oft erheblich an. Rentnerinnen und Rentner können diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, um ihre Steuerlast zu senken.

Grundlagen der außergewöhnlichen belastungen im einkommensteuerrecht

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die zwangsläufig entstehen, medizinisch notwendig sind und das übliche Maß übersteigen. Sie dürfen nicht bereits von Dritten erstattet worden sein. Im deutschen Einkommensteuergesetz sind diese Kosten definiert und bieten insbesondere älteren Menschen finanzielle Entlastung.

Zu den anerkannten Ausgaben zählen Eigenanteile für stationäre oder ambulante Behandlungen sowie Zuzahlungen für Medikamente. Auch Kosten für Sehhilfen wie Brillen, Hörgeräte oder Prothesen gehören dazu. Rehabilitationsmaßnahmen sowie Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien können ebenfalls berücksichtigt werden. Pflege- und Heimkosten stellen einen weiteren wichtigen Bereich dar.

Darüber hinaus werden größere bauliche Maßnahmen anerkannt, wenn sie der Barrierefreiheit dienen – etwa ein Badumbau oder der Einbau eines Treppenlifts in Haus oder Wohnung. Voraussetzung ist stets ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit bestätigt.

Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt jedoch erst nach Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur außergewöhnlich hohe Belastungen steuermindernd wirken.

Zumutbare eigenbelastung: berechnung und auswirkungen auf die steuerersparnis

Das Finanzamt zieht vor der Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen eine individuelle zumutbare Eigenbelastung ab. Diese bemisst sich anhand des Einkommens, Familienstands sowie Kinderzahl des Steuerpflichtigen.

Für Alleinstehende ohne Kinder gelten folgende Prozentsätze auf das Gesamteinkommen:

  • fünf Prozent bei Einkünften bis 15 340 Euro,
  • sechs Prozent zwischen 15 340 Euro und 51 130 Euro,
  • sieben Prozent oberhalb dieser Grenze.

Verheiratete Personen profitieren vom Splittingtarif: Die Prozentsätze verringern sich jeweils um einen Prozentpunkt . Diese Werte bleiben auch im Jahr 2025 gültig.

Die Höhe dieser Eigenbelastung bestimmt maßgeblich den Umfang der abzugsfähigen Kosten über dem Schwellenwert hinaus – nur dieser Teil mindert die Steuerlast tatsächlich.

Beispielrechnung steuerersparnis

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies: Frau Schulz ist verwitwet und erzielt Gesamteinkünfte von 20 000 Euro aus Rente und Pensionen. Ihre zumutbare Eigenbelastung beträgt somit sechs Prozent beziehungsweise 1 200 Euro jährlich.

Im Jahr 2024 entstanden ihr Ausgaben von insgesamt 4 300 Euro für Zahnersatz , Medikamente sowie neue Hörgeräte , nachdem Erstattungen bereits abgezogen wurden. Die Differenz zur Eigenbelastungsgrenze liegt bei 3 100 Euro; bei einem persönlichen Steuersatz von rund zwanzig Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von circa 620 Euro durch den Abzug als außergewöhnliche Belastung.

Strategien zur optimierung des steuervorteils durch bündelung gesundheitlicher kosten

Da das Finanzamt ausschließlich das Zahlungsdatum berücksichtigt, empfiehlt es sich planbare Gesundheitsausgaben innerhalb eines Kalenderjahres zu bündeln . So lässt sich leichter die Schwelle der zumutbaren Eigenbelastung überschreiten – was höhere Steuererstattungen ermöglicht.

Wer beispielsweise weiß, dass größere Zahnbehandlungen anstehen oder neue Sehhilfen benötigt werden, kann Termine gezielt so legen beziehungsweise Rechnungsstellungen so koordinieren, dass möglichst viele Kosten in einem Jahr zusammenfallen.

Diese Gestaltungsspielräume nutzen insbesondere Rentnerinnen und Rentner mit regelmäßig hohen Gesundheitsausgaben effektiv aus – sie erhöhen dadurch ihren steuerlichen Vorteil spürbar ohne zusätzliche finanzielle Aufwendungen tätigen zu müssen.

Pflegekosten als besonderer fokus bei außergewöhnlichen belastungen

Pflegebedürftige Personen beziehungsweise deren unterhaltspflichtige Angehörige können ebenfalls erhebliche Beträge als außergewöhnliche Belastungen geltend machen – etwa für ambulante Pflegedienste oder häusliche Betreuung rund um die Uhr ebenso wie für stationäre Heimunterbringungskosten.

Dabei wird vom Gesamtentgelt des Heims zunächst eine Pauschale namens Haushaltsersparnis abgezogen; aktuell liegt diese bei etwa zehntausend Euro pro Jahr zusätzlich zu Verpflegungs- sowie Unterkunftskostenanteilen.

Der verbleibende Betrag überschreitet meist deutlich die individuelle Zumutbarkeitsgrenze; daraus resultieren häufig vierstellige Steuererstattungsbeträge.

Dieser Bereich stellt daher einen besonders relevanten Posten dar – gerade angesichts steigender Pflegebedarfe in Deutschland.

Behinderungspauschbetrag versus einzelnachweis: wahlmöglichkeiten beim absetzen behinderungsbedingter kosten

Menschen mit Behinderung haben zwei Optionen zur steuerlichen Berücksichtigung ihrer Mehraufwendungen:

  • Entweder wählen sie den Behinderten-Pauschbetrag – eine festgelegte Summe ohne Nachweispflicht –
  • oder sie legen ihre tatsächlichen Mehrkosten einzeln nach.

Eine doppelte Berücksichtigung beider Varianten ist ausgeschlossen.

Liegt der tatsächliche Aufwand deutlich über dem Pauschbetrag, empfiehlt sich stets der Einzelnachweis; andernfalls bietet letzterer weniger Aufwand.

Diese Wahlmöglichkeit gibt Betroffenen Flexibilität beim Steuern sparen entsprechend ihrer individuellen Situation.

Dokumentation medizinischer kosten: wichtige unterlagen für das finanzamt

Eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Belege ist unerlässlich:

  • Arztrechnungen,
  • Apothekenquittungen,
  • Bescheide über Kur-, Reha-Maßnahmen,
  • Pflegeabrechnungen
  • sowie Fahrtenlisten sollten chronologisch geordnet vorliegen.

Für bestimmte Maßnahmen verlangt das Finanzamt zudem ärztliche Bescheinigungen zur Bestätigung medizinischer Notwendigkeit – beispielsweise beim behindertengerechten Umbau einer Wohnung oder Beschäftigung einer Haushaltshilfe während Krankheit.

Wer solche Atteste frühzeitig anfordert und zusammen mit anderen Unterlagen einreicht, vermeidet Rückfragen seitens des Finanzamts und beschleunigt damit Bearbeitungszeiten.

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