Der Fall um die Maskenbestellungen der Firma Emix und die Rolle von Tandler sowie ihrem Partner Darius N. wirft Fragen zu Steuertricks und Firmenkonstruktionen auf. Ein Urteil des Landgerichts München beleuchtet die Hintergründe.
Drosselung des bestellvolumens bei emix und offene fragen zur maskenqualität
Im Verlauf der Untersuchungen wurde das ursprünglich hohe Bestellvolumen von Schutzmasken durch Emix auf 749 Millionen Euro reduziert. Diese Anpassung erfolgte trotz zahlreicher Vorteile für den Anbieter, insbesondere in Bezug auf die Bewertung mangelhafter Masken. Die Maskensondermittlerin im Ministerium, Margaretha Sudhof, zeigte sich Jahre später überrascht über diese Vorgehensweise während ihrer Untersuchung.
Die Reduzierung des Bestellvolumens deutet darauf hin, dass es erhebliche Unklarheiten oder Unstimmigkeiten in den Vertragsbedingungen gab. Dabei blieb offen, wie viele der gelieferten Masken tatsächlich mangelhaft waren oder nicht den vereinbarten Qualitätsstandards entsprachen. Die Sonderermittlerin hinterfragte insbesondere die Kriterien zur Mängelbewertung sowie deren Einfluss auf das Gesamtvolumen der Aufträge.
Komplexe verhandlungs- und kontrolllage
Diese Situation verdeutlicht eine komplexe Verhandlungs- und Kontrolllage zwischen dem Auftraggeber – meist staatlichen Stellen – und dem Lieferanten Emix, dessen Geschäftsmodell offenbar auch von besonderen vertraglichen Vorteilen profitierte. Die genaue Abwägung zwischen tatsächlicher Leistungserbringung und vertraglich zugesicherten Konditionen blieb dabei ein zentrales Thema in den Ermittlungen.
Steuerliche schlupflöcher durch firmengründung in grünwald
Die finanziellen Transaktionen rund um Provisionenzahlungen an Tandler sorgten zunächst vor allem aus moralischer Sicht für Diskussionen. Rechtlich wurden diese erst relevant, als Steuerfahnder begannen, die Versteuerung dieser Einnahmen genauer zu prüfen.
Das Landgericht München stellte fest, dass sowohl Tandler als auch ihr Partner Darius N. ein komplexes Unternehmenskonstrukt errichtet hatten mit dem Ziel, Steuern zu sparen beziehungsweise Einnahmen am Fiskus vorbeizuschleusen. Hierzu gründeten sie mehrere Gesellschaften mit einer strategischen Ausrichtung: Statt ihre Einkünfte mit ihren persönlichen Einkommensteuersätzen zu versteuern – welche deutlich höher sind –, nutzten sie niedrigere Körperschaftssteuersätze für Kapitalgesellschaften aus.
Ein weiterer zentraler Aspekt war der angebliche Firmensitz außerhalb Münchens: Beide behaupteten gegenüber Behörden und Finanzämtern, ihre Geschäfte nicht aus München abzuwickeln sondern aus Grünwald – einer Nachbargemeinde mit einem deutlich geringeren Gewerbesteuersatz als in der Landeshauptstadt Bayerns.
Büro-scheinadresse als täuschungsinstrument
Zur Umsetzung dieser Strategie richteten sie laut Urteil eine Büro-Scheinadresse in einem Office-Gebäude in Grünwald ein; dieses Büro diente jedoch nur formal als Geschäftssitz ohne tatsächliche operative Tätigkeit vor Ort nachzuweisen. Das Gericht wertete dies als bewusste Täuschungsabsicht gegenüber Finanzbehörden zum Zweck steuerlicher Vorteile.
Diese Konstruktion zeigt exemplarisch Methoden zur Steueroptimierung durch Nutzung regionaler Steuervorteile kombiniert mit künstlichen Firmengründungen ohne substanzielle Geschäftstätigkeit am angegeben Standort – eine Praxis, welche zunehmend Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen ist.