Die für den 11. Juli 2025 geplante Abstimmung im Bundestag über drei neue Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Die Entscheidung fiel mit den Stimmen von Linken, Grünen, SPD und Union; nur die AfD stimmte dagegen.
Verschiebung der abstimmung über verfassungsrichterposten im bundestag
Der Bundestag hat die ursprünglich für heute angesetzte Wahl von drei neuen Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts nicht durchgeführt. Die Abstimmung wurde auf Antrag von Union, SPD und Grünen komplett verschoben. Eine Mehrheit der Abgeordneten folgte diesem Vorschlag; auch die Linkspartei unterstützte die Verschiebung, während sich die AfD dagegen aussprach. Ein neuer Termin für die Wahl wird voraussichtlich nach der parlamentarischen Sommerpause festgelegt.
Der Eklat begann mit Einwänden gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf seitens der Union. Diese kritisierte insbesondere Vorwürfe bezüglich ihrer Doktorarbeit, welche Zweifel an ihrer fachlichen Qualifikation aufkommen ließen – ein zentrales Argument für ihre Nominierung sei dadurch infrage gestellt worden. Die Union forderte daher eine Verschiebung der Abstimmung speziell zur Kandidatur Brosius-Gersdorfs und verlangte deren Rückzug.
Die juristische Expertise ist bei einer Besetzung des Bundesverfassungsgerichts entscheidend, da diese Richterinnen und Richter maßgeblich über Verfassungskonformität in Deutschland entscheiden. Der Streit um Brosius-Gersdorf führte zu einer Unterbrechung der Sitzung sowie intensiven Beratungen zwischen den Fraktionen.
Vorwürfe gegen spd-kandidatin brosius-gersdorf wegen plagiate in doktorarbeit
Die Kritik an Frauke Brosius-Gersdorf konzentriert sich auf mutmaßliche Plagiatsvorwürfe in ihrer Dissertation. Stefan Weber, ein Experte für Überprüfung wissenschaftlicher Arbeiten bei Politikern und Prominenten, identifizierte laut Berichten „23 Verdachtsstellen auf Kollusion und Quellenplagiate“ in ihrer Doktorarbeit.
Darüber hinaus äußerte CDU-Politiker Klaus-Peter Willsch gegenüber der Bild-Zeitung Bedenken hinsichtlich großer Übereinstimmungen zwischen Brosius-Gersdorfs Dissertation und Habilitationsschrift ihres Ehemannes: „Fast identische Passagen“ sowie „identische Zitierfehler“ seien darin enthalten gewesen.
Diese Vorwürfe werfen Fragen zur wissenschaftlichen Integrität auf – ein bedeutendes Thema bei Kandidaten für das höchste deutsche Gerichtssystem. Die Debatte zeigt deutlich das Spannungsverhältnis zwischen politischer Nominierungspraxis und akademischer Bewertung öffentlicher Persönlichkeiten.
Reaktionen von spd-fraktion und weiteren politikern zum eklat um richterwahl
Die SPD-Fraktion reagierte ablehnend auf Forderungen nach einem Rückzug oder einer erneuten Prüfung durch ihre Kandidatin Brosius-Gersdorf. Nach einer zeitweiligen Unterbrechung des Bundestagsplenums kam sie zu einer Sondersitzung zusammen; Gespräche mit Vertretern der Union wurden angekündigt.
Nach kontroverser Debatte entschied das Parlament schließlich mehrheitlich zugunsten einer vollständigen Verschiebung aller drei Richterposten-Wahlen am Bundesverfassungsgericht – nicht nur bezüglich Brosius-Gersdorfs Kandidatur.
Aus Sicht vieler Sozialdemokraten stellt das Vorgehen eine politische Hetzjagd dar: Dirk Wiese, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion erklärte dazu „Es ist kein guter Tag für die Demokratie in diesem Land“. Er kritisierte zudem scharf den Kurswechsel innerhalb der Unionsfraktion: Noch wenige Tage zuvor habe es im zuständigen Ausschuss eine Mehrheit auch aus Unionskreisen gegeben – inklusive Unterstützung aller drei vorgeschlagenen Kandidaten durch Kanzler Friedrich Merz sowie Fraktionschef Jens Spahn.
Auch Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger äußerte sich kritisch zum Umgang mit Frauke Brosius-Gersdorf: Der entstandene Eklat sei „ein außerordentlich missliches Verfahren“, welches sowohl persönliche Schäden als auch negative Auswirkungen auf das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts verursache. Sie betonte: „Insofern ist das kein guter Weg, der bislang hier beschritten worden ist.“
Diese Entwicklungen verdeutlichen Spannungen innerhalb politischer Lager bei hochrangigen Personalentscheidungen im deutschen Rechtssystem sowie Herausforderungen beim Umgang mit wissenschaftlicher Integrität öffentlicher Personen unter parteipolitischem Druck.