Home Nachrichten Tödlicher unfall am strand von montalto di castro: 17-jähriger bei sandgrube begraben
Nachrichten

Tödlicher unfall am strand von montalto di castro: 17-jähriger bei sandgrube begraben

Share
Share

Ein 17-Jähriger ist am Strand von Montalto di Castro in Italien ums Leben gekommen, nachdem eine selbst gegrabene Sandgrube einstürzte. Das Unglück ereignete sich nahe eines Campingplatzes nördlich von Rom.

Tragödie am strand von montalto di castro

Am Nachmittag des 15.06.2024 kam es im Badeort Montalto di Castro, etwa 100 Kilometer nördlich von Rom, zu einem schweren Unfall mit tödlichem Ausgang. Ein 17-jähriger Jugendlicher hatte gemeinsam mit seinen beiden jüngeren Brüdern eine Grube im Sand gegraben, die ungefähr anderthalb Meter tief war. Die Jugendlichen befanden sich in der Nähe eines Campingplatzes, wo sie ihren Urlaub verbrachten.

Während die beiden kleineren Brüder sich kurzzeitig entfernten, blieb der ältere Junge allein in der Grube zurück. Plötzlich brach die Sandwand ein und begrub den Jugendlichen unter sich. Die eingestürzten Sandmassen führten dazu, dass er erstickte und nicht mehr gerettet werden konnte.

Die örtliche Polizei bestätigte den Vorfall gegenüber der Nachrichtenagentur Adnkronos und berichtete über die dramatischen Umstände des Unfalls. Solche selbst gegrabenen Löcher können aufgrund instabiler Wände schnell zusammenbrechen und bergen erhebliche Gefahren für Kinder und Jugendliche an Stränden.

Rettungsversuche und reaktionen der familie

Die beiden jüngeren Brüder bemerkten das Unglück zunächst nicht sofort, da sie sich entfernt hatten, als das Loch einstürzte. Erst gegen 15:00 Uhr kehrten sie zurück zum Strandabschnitt und entdeckten den eingestürzten Bereich sowie ihren Bruder unter dem Sand begraben.

Sofort alarmierten sie ihren Vater telefonisch, welcher umgehend die Rettungsdienste verständigte. Trotz schneller Reaktion dauerte es rund 40 Minuten bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort sowie zur Bergung des Jungen aus dem Erdreich.

Leider kam jede Hilfe zu spät: Der Jugendliche war bereits erstickt durch die Last des Sands unter ihm gewesen. Die Familie stammt aus Rom und verbrachte ihre Ferien auf dem Campingplatz nahe dem Unfallort.

Warnungen vor gefahr an stränden

Der Vorfall löste Bestürzung in der Region aus; Behörden warnen erneut vor den Gefahren beim Graben großer Löcher an Stränden oder anderen sandigen Flächen – insbesondere ohne Aufsicht Erwachsener oder geeigneter Sicherheitsmaßnahmen kann dies lebensgefährlich sein.

Die Ermittlungen zur genauen Ursache des Einsturzes dauern an; bislang liegen keine Hinweise auf Fremdeinwirkung vor. Der Fall zeigt eindrücklich das Risiko solcher Freizeitaktivitäten für Kinder- und Jugendliche an beliebten Urlaubsstränden Italiens auf.

Share
Related Articles
Nachrichten

Bürgergeld: einstweilige anordnung bei versagung durch jobcenter wegen fehlender mitwirkung

Bezieher von Bürgergeld können gegen einen bestandskräftigen Versagungsbescheid des Jobcenters nach §...

Nachrichten

Landessozialgericht berlin-brandenburg weist beschwerde gegen ablehnung von bürgergeld-eilantrag zurück

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 20. 05. 2025 eine Beschwerde gegen einen ablehnenden Eilbeschluss...

Nachrichten

Gisèle pelicot erhält französischen verdienstorden der ehrenlegion für einsatz gegen sexualisierte gewalt

Die französische Bürgerrechtlerin Gisèle Pelicot wird mit dem Verdienstorden der Ehrenlegion ausgezeichnet....

Nachrichten

Keine automatische kontoführungsgebührenbefreiung für schwerbehindertenausweisinhaber in deutschen banken

Die Behauptung, dass Inhaberinnen und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises automatisch von Kontoführungsgebühren befreit...

Immer aktuell: Nachrichten, Klatsch, Sport und Politik in Echtzeit.

Infos & Mitteilungen

Infos und Pressemitteilungen senden Sie eine E‑Mail an: info@thenga.de

Copyright © 2025 im Eigentum von Influencer Srls – Dieser Blog ist keine journalistische Publikation, da er ohne jegliche Periodizität aktualisiert wird. Er kann daher nicht als redaktionelles Produkt im Sinne des Gesetzes Nr. 62 vom 07.03.2001 angesehen werden.