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Deutsche Post stellt bargeldauszahlung der rente bis ende 2025 ein – umstellung auf überweisung zwingend

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Die Deutsche Post AG hat bestätigt, dass der Dienst „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ zum 31. Dezember 2025 eingestellt wird. Ab Januar 2026 erfolgt die Rentenzahlung ausschließlich per Überweisung auf ein Zahlungskonto.

Auslaufendes modell zahlungsanweisung zur verrechnung und seine bedeutung für rentner

Bis in die späten 1990er-Jahre war die Zahlungsanweisung zur Verrechnung eine gängige Methode, um Renten bar auszuzahlen. Dabei erhielten Rentnerinnen und Rentner ihre gesetzliche Rente in Form eines Verrechnungsschecks, den sie bei ausgewählten Postbank-Filialen gegen Bargeld eintauschen konnten. Dieses Verfahren bot nicht nur eine Möglichkeit zur Barauszahlung, sondern stellte für viele Empfänger auch einen sozialen Kontaktpunkt dar.

Mit dem Aufkommen des elektronischen Zahlungsverkehrs wurde das Modell zunehmend verdrängt. Heute nutzen bundesweit nur noch rund 3 000 Menschen diese Art der Auszahlung – das entspricht weniger als 0,02 Prozent aller mehr als 21 Millionen Rentenempfänger in Deutschland. Für diese kleine Gruppe bedeutet der Besuch einer Postfiliale oft mehr als nur Geldabholung; es ist Teil ihrer gewohnten Routine und sozialer Alltag.

Die letzte Möglichkeit zur Barauszahlung besteht am 1. Dezember 2025; danach sind Barzahlungen nicht mehr möglich. Ab dem Folgemonat müssen alle Zahlungen zwingend auf ein Konto überwiesen werden, was insbesondere für ältere oder technisch weniger versierte Personen eine Umstellung darstellt.

Gründe für das ende der bargeldauszahlung: effizienz, kosten und sicherheit

Der Rentenservice sowie die Deutsche Post begründen die Einstellung des ZzV-Dienstes mit mehreren Faktoren: Zum einen verursacht jede Zahlungsanweisung zusätzlichen Aufwand durch Druckkosten, Versandlogistik sowie Filialhandling inklusive Versicherungsschutz gegen Verlust oder Diebstahl. Diese Prozesse sind im Vergleich zu elektronischen Überweisungen deutlich kostenintensiver.

Zum anderen steigt mit sinkender Nutzerzahl das Risiko von Verzögerungen oder Verlusten bei den Schecks erheblich an – was sowohl für den Dienstleister als auch für die Empfänger problematisch ist. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieses Sonderwegs ist angesichts des minimalen Anteils an Barbeziehern nicht mehr gegeben.

Darüber hinaus fordert die europäische Zahlungsdiensterichtlinie seit einiger Zeit eine lückenlose Nachverfolgbarkeit von Geldflüssen zum Schutz vor Betrug und Geldwäsche – Anforderungen, denen Bargeldtransaktionen kaum gerecht werden können.

Insgesamt steht hinter dieser Entscheidung also neben Kosteneinsparungen auch ein Sicherheits- und Modernisierungsaspekt im Rahmen fortschreitender Digitalisierung im Finanzwesen.

Betroffene gruppen

Von der Abschaffung des ZzV-Dienstes sind vor allem sehr alte Menschen betroffen sowie Spätaussiedlerinnen und Aussiedler ohne eigenes Bankkonto beziehungsweise feste Kontoverbindung in Deutschland. Auch einzelne Heimbewohner oder Personen mit langjährigen Auslandsaufenthalten gehören zu dieser Gruppe; sie erhalten ihre Rente bislang häufig bar aufgrund organisatorischer oder kultureller Hürden beim Zugang zu Bankdienstleistungen.

Für diese Betroffenen besteht ab Januar 2026 keine Möglichkeit mehr, ihre Rente bar abzuholen; ohne gültige Kontoverbindung kann es zu einer vorübergehenden Einbehaltung kommen. Um dies zu vermeiden, müssen sie rechtzeitig einen „Antrag auf unbare Zahlung einer Rente“ stellen und dabei ihre neue IBAN mitteilen.

Erforderliche schritte und antragsprozess

Der Antrag wird an die Niederlassung Renten Service der Deutschen Post in Berlin geschickt; er kann telefonisch angefordert sowie postalisch oder persönlich in vielen Filialen abgegeben werden. Der Wechsel ist gebührenfrei und sollte spätestens bis zum Zahlungslauf im Dezember 2025 erfolgen, damit ab Januar alles reibungslos funktioniert.

Wer kein eigenes Konto besitzt oder eröffnen möchte hat zudem seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes Anspruch auf ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen wie Geldeingang empfangen sowie Überweisungen tätigen beziehungsweise Bargeld abheben – meist gegen angemessene monatliche Gebühren unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .

Alternativ können Seniorinnen und Senioren ihre Rente auch auf das Konto einer Vertrauensperson innerhalb des SEPA-Raums umbuchen lassen; hierfür muss deren Beziehung im Antrag angegeben sein ebenso wie rechtzeitige Meldung erfolgen.

Unterstützungsmöglichkeiten bei kontoeröffnung und informationsangebot

Die Umstellung vom Bargeldbezug hin zur bargeldlosen Überweisung stellt manche Betroffene vor Herausforderungen hinsichtlich Technikverständnis oder Vertrauen gegenüber Banken beziehungsweise neuen Abläufen im Alltag. Deshalb bieten Banken wie Sparkassen Beratungsgespräche speziell zum Thema Basiskonto an – einem einfachen Girokonto-Modell ohne Einkommensnachweispflicht –, damit niemand wegen fehlender Kontoverbindung Nachteile erleidet.

Soziale Beratungsstellen unterstützen zudem beim Ausfüllen erforderlicher Formulare sowie bei Fragen rund um Antragsprozesse beim Rentenservice beziehungsweise Deutsche Post AG. Das Ziel ist es sicherzustellen, dass alle Empfängerinnen bzw. Empfänger pünktlich weiter ihre Altersbezüge erhalten.

Sobald eine neue IBAN registriert wurde, erfolgt die Auszahlung weiterhin regelmäßig, allerdings ausschließlich per Überweisung. Dies ermöglicht zusätzliche Vorteile: Daueraufträge lassen sich bequem einrichten, bargeldlos einkaufen wird möglich, Online-Banking erleichtert Transaktionen; außerdem profitieren Nutzer von Sicherheitsstandards wie Einlagensicherung bzw. Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Diese Veränderungen entsprechen dem allgemeinen Trend hin zu digitalisierten Verwaltungs- bzw. Finanzprozessen innerhalb Deutschlands.

Zusammenhang zwischen digitalisierungspolitik deutscher rentenversicherung und abschaffung zzv-dienst

Die Entscheidung zugunsten eines papierarmen Verfahrens folgt einem längerfristigen Modernisierungskonzept der Deutschen Rentenversicherung. Seit Jahren setzt man verstärkt digitale Lösungen um: Von elektronischen Steuerbescheinigungen über digitale Informationsangebote bis hin zu Online-Kommunikation zwischen Versicherten, Behörden & Dienstleistern.

Das bisher genutzte Modell „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ passte nicht mehr ins Konzept dieser digitalen Transformation; es widersprach zudem europäischen Vorgaben bezüglich Transparenz & Nachvollziehbarkeit finanzieller Transaktionen.

Durch den Wegfall dieses Services trägt man dazu bei, Prozesse effizienter & sicherer zu gestalten; gleichzeitig sinkt administrativer Aufwand sowohl intern als auch extern.

Damit reagiert man zugleich auf gesellschaftlichen Wandel: Immer größere Teile älterer Generation verfügen heute über eigene Bankkontosysteme; elektronische Zahlungsmethoden gewinnen stetig an Akzeptanz selbst unter Senioren.

Diese Entwicklung steht exemplarisch dafür, wie staatliche Institutionen technische Innovation nutzen wollen, um Dienstleistungen zukunftsfähig anzubieten ohne dabei vulnerable Gruppen auszuschließen.

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