Der US-Musikproduzent und Unternehmer Sean „Diddy“ Combs wird am 3. Oktober das Strafmaß für seine Verurteilung in New York erfahren. Nach einem acht Wochen dauernden Prozess wurde er in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen.
Verfahren und anklagepunkte gegen sean „diddy“ combs
Im Mittelpunkt des Prozesses gegen Sean „Diddy“ Combs, der im September letzten Jahres festgenommen wurde, standen schwere Vorwürfe wie Nötigung zur Prostitution, Sexhandel und organisierte Kriminalität. Die Jury sprach den 55-Jährigen nach intensiven Beratungen in zwei Anklagepunkten schuldig, darunter die Nötigung von Frauen zur Prostitution. In den schwerwiegenderen Vorwürfen – insbesondere dem Sexhandel sowie der organisierten Kriminalität – wurde er hingegen freigesprochen.
Combs wies alle Anschuldigungen während des gesamten Verfahrens zurück und betonte seine Unschuld mehrfach vor Gericht. „Ich habe nichts falsch gemacht und werde mich weiterhin dagegen verteidigen“, so der Unternehmer.
Die Entscheidung der Jury fiel nach einem Prozess von etwa acht Wochen, der umfangreiche Zeugenaussagen und Beweismaterialien umfasste.
Die Anklagepunkte mit Schuldspruch können jeweils mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Rechtsexperten gehen jedoch davon aus, dass das tatsächliche Strafmaß deutlich geringer ausfallen dürfte als die Maximalstrafen laut CNN-Berichten.
Gerichtliche entscheidungen zum strafmaßtermin und haftbedingungen
Nach dem Schuldspruch schlug Richter Arun Subramanian vor, die Verkündung des Strafmaßes auf den 3. Oktober anzusetzen. Die Verteidigung beantragte zunächst einen früheren Termin für diese Entscheidung, zog diesen Antrag aber später wieder zurück. Damit bleibt es bei dem ursprünglich geplanten Datum für die Urteilsverkündung.
Seit seiner Festnahme befindet sich Sean Combs weiterhin in Untersuchungshaft eines New Yorker Gefängnisses. Seine Anwälte stellten unmittelbar nach dem Urteil einen Antrag auf Kaution bis zur Verkündung des Strafmaßes, um eine vorübergehende Freilassung zu erreichen.
Dieser Antrag wurde vom zuständigen Richter abgelehnt mit Verweis auf eine angeblich „gewalttätige Vergangenheit“ des Angeklagten als Hauptgrund für den Fortbestand der Haftbedingungen trotz laufenden Verfahrens.
Neben diesem Strafverfahren laufen gegen den Ex-Musikmogul mehrere Zivilprozesse wegen Missbrauchs- und Vergewaltigungsvorwürfen; auch diese bestreitet Sean Combs entschieden.
Die kommenden Wochen werden zeigen, wie hoch das endgültige Strafmaß ausfällt und welche weiteren juristischen Schritte folgen könnten – sowohl im Straf- als auch im Zivilrechtssystem der USA insgesamt bleiben die Entwicklungen aufmerksam zu beobachten.